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IGNORED

Böllerbeschuss & CIP PN = Doppelbeschuss oder nicht?


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Geschrieben

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher ob das jetzt ein Doppelbeschuss ist oder nicht (bisher noch nicht gesehen):

Ich habe eine historische Handbüchse (Replik) bekommen auf der in zwei Zeilen eingestempelt ist:

14g SP 6g VORL.  Nr. APP12 (Bundesadler) B 516 (Beschusszeichen Suhl)

15g SP 35g GESCH. KAL 17mm CIP PN 516 (Beschusszeichen könnte ebenfalls Suhl sein)

 

Der Böllerbeschuss ist sicher abgelaufen.

Ist die zweite Zeile dann der scharfe Beschuss? Dieser sollte durch das auslaufen des Böllerbeschusses doch noch seine Gültigkeit haben?

Oder liege ich falsch?

 

vielen Dank schon mal für Antworten.

beschuss.jpg

Geschrieben

Ja, der hat beides. 

 

Vorsicht damit! 

 

Der scharfe Beschuss ist unbegrenzt haltbar, der Böllerbeschuss muss regelmäßig wiederholt werden. 

 

Und durch den scharfen Beschuss ist es eine Waffe, kein Böller. Welchen Einfluss das hat, darüber wird immer wieder diskutiert, das ich keinen Böllerschein habe, habe ich das aber nicht verfolgt.

Geschrieben

Danke für die schnelle Antwort - Vorderlader vor 1871 sind erlaubnisfrei und die Erlaubnis zum salutschießen und passende Schwarzpulvererlaubnis sind vorhanden - war mir nur nicht sicher ob das untere der scharfe beschuss is weil der nicht den bundesadler trägt

Mit dem abgelaufenen Böllerbeschuss kann ich eh nix anfangen

Geschrieben

Das hat nichts mit Erlaubnispflicht zu tun. Dieser Böller ist auch eine Waffe. Daher gelten erstmal alle Regeln wie für andere Vorderlader auch. Zum Schießen mit Vorderladern außerhalb von Schießstätten benötigt man zum Beispiel eine Schießerlaubnis.

Geschrieben

Jo haben wir .... alle unsere VL sind scharf beschossen 

Als e. V.  haben wir auch eine Erlaubnis zum Tragen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen. Was scharfe Schwerter, Messer und eben auch Schusswaffen beinhaltet.

 

Böllern dürfen wir nicht weil wir keine Böllerscheine haben.

Geschrieben

Dann passt das. Entscheidend ist die Erlaubnis zum Salutschießen, während Böllern im Allgemeinen ja nur anzeigepflichtig ist (man aber je nach Bundesland eine Ausnahmegenehmigung nach Immissionsschutzgesetz wegen den vermeidbaren Lärm braucht)

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Arkebusier:

Jo haben wir .... alle unsere VL sind scharf beschossen 

Als e. V.  haben wir auch eine Erlaubnis zum Tragen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen. Was scharfe Schwerter, Messer und eben auch Schusswaffen beinhaltet.

 

Böllern dürfen wir nicht weil wir keine Böllerscheine haben.

Böllern zwar nicht aber Salut sollte gehen ,könnte aber je nach Bundesland abweichen

Geschrieben (bearbeitet)

Nix WBK .. Frei ab 18 .. sogar führbar in DE (zumindest theoretisch), da Funken / Luntenzündung ;). Für Perkussionswaffen und moderner sieht das schon anders auch ( ebenfalls keine WBK, aber darf nur mit entsprechender Erlaubnis geführt werden).

Zum Umgang mit Treibladungsmitteln die Sprengpappe ..

Nur, da scharfe Waffe, braucht man hier die behördliche Genehmigung zum Salutschießen wenn man damit Krach machen will. 

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben
9 hours ago, Hansmann said:

stimmt nur der Böllerbeschuß abgelaufen 

 

Was ist da der Unterschied...bei beiden Einträgen steht hinten 516 = 5 2016, woran erkennst Du dass der obere (Meine Vermutung: Böllerbeschuss) abgelaufen ist, der untere aber nicht (scharfer Beschuss; Vermutung wegen GESCH. = Geschossen Kaliber 17 mm) oder laufen generell scharfe Beschüsse nicht ab, im Gegensatz zum Böllerbeschuss?

 

Nicht direkt an Dich gerichtet:

Wenn ja warum ist das so, besonders wenn man da dann technische Aspekte wie Materialermüdung berücksichtigt....

 

bj68

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BJ68:

 

Was ist da der Unterschied...bei beiden Einträgen steht hinten 516 = 5 2016, woran erkennst Du dass der obere (Meine Vermutung: Böllerbeschuss) abgelaufen ist, der untere aber nicht (scharfer Beschuss; Vermutung wegen GESCH. = Geschossen Kaliber 17 mm) oder laufen generell scharfe Beschüsse nicht ab, im Gegensatz zum Böllerbeschuss?

 

Nicht direkt an Dich gerichtet:

Wenn ja warum ist das so, besonders wenn man da dann technische Aspekte wie Materialermüdung berücksichtigt....

 

bj68

 

Hallo,

so wie ich das lese sind beide Einträge von Mai 2016 (Tag des Beschusses) - der Böllerbeschuss (Bundesadler + B) ist 2021 abgelaufen, CIP PN (Normalbeschuss als Waffe ist unbegrenzt.

 

Die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten (die wir als e. V. haben) ist Bundesweit geltend und mit den Auflagen aus dem Handbuch zum Böllerschießen verbunden was Sicherheitsabstände und Anzeigepflichten bei Kreisverwaltungsbehörde und Polizeidienststelle anbelangt. Solange die Kreisverwaltungsbehörde keine Einwände hat (hatte sie noch nie) darf ich schießen solange es eine Veranstaltung ist, die wir als Verein besuchen oder Veranstalten. Privat würde sie nicht gelten.

 

Mich hat nur irritieert dass der untere ein CIP-Beschuss ist und nicht den Bundesadler trägt

Geschrieben
32 minutes ago, Arkebusier said:

Hallo,

so wie ich das lese sind beide Einträge von Mai 2016 (Tag des Beschusses) - der Böllerbeschuss (Bundesadler + B) ist 2021 abgelaufen, CIP PN (Normalbeschuss als Waffe ist unbegrenzt.

 

 

Thanks für die Info....

 

Ich finde es interessant, dass der Böllerbeschuss ein Verfallsdatum hat und der Normalbeschuss unbegrenzt gilt..... da würden mich die Gründe dafür, warum das so ist interessieren. Sind bei beiden Arten des Gebrauch da die Belastungen des Laufs unterschiedlich (was dann für mich eine Erklärung für die Befristung wäre) oder spielen da noch andere Aspekte hinein?

 

bj68

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