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IGNORED

Strategisches Kaufen


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Geschrieben

Hi,

 

ich besitze aktuell eine 9mm CZ Open Waffe


Jetzt plane ich mir noch 2 KW zuzulegen, eine "normale" 9mm sowie einen Revolver. 

Meine Frage ist nun welche der beiden ich bzgl. Grundbedürfnis zuerst kaufen sollte. 

Ich schieße aktiv IPSC habe da auch meine Kleberchen im BDS Buch. 

 

Ich würde aber auch gerne gewisse "normale" Disziplinen schießen, meine Open Waffe tut sich ja hier mit Zulassung durchaus schwer :D

Der Revolver ist einfach mehr ein Spaßgerät. Deshalb meine Frage in welcher Reihenfolge ich es am besten angehen sollte. 

 

Danke euch 

Geschrieben

Ich würde die zweite 9 mm im Grundbedürfnis holen und den Revolver mit dem Schießen einer weiteren (Revolver-)Disziplin begründen. Gibt am wenigsten Ärger bei der Begründung, da die Verbände oft schützenfeindlich agieren und keinen Bedarf für eine weitere 9 mm sehen, weil man die andere ja auch nutzen kann, nachdem man Kompensator und Optik ab-, Tuningabzug und Magazintrichter ausgebaut hat. 

 

Geschrieben

hi dinesh,

ipsc kannst du in deutschland nur beim bds schiessen - ja ?

und der verband agiert oft SCHÜTZENFEINDLICH und fordert, den abbau von teilen bzw. umbau von waffen... , damit die betreffende waffe in einer anderen disziplin geschossen werden kann ?

erkläre uns allen doch bitte mal, wo du diese blödsinnige behauptung her hast.........

Geschrieben

Kenne keinen zweiten Verband abseits des BDS, der IPSC in Deutschland anbietet, ansonsten würde ich wahrscheinlich längst dort schießen. Betroffen bin bzw. war ich selber, ich habe 2 halbautomatische Pistolen im Grundkontingent erworben und man brach sich einen ab mir eine weitere halbautomatische Pistole 9 mm im Überkontingent zu gewähren, weil ich ja die Modifikationen an meinen Waffen hätte rückbauen können, um mit diesen weitere Disziplinen zu schießen. Nicht umsonst füllen Diskussionen von Schützen, die sich zuerst eine Glock 17 gekauft haben, die Foren, wie man denn den Überkontingenterwerb weiterer Waffen im gleichen Kaliber anhand der Sportordnung begründen könnte, eben weil die Verbände 1:1 die staatliche Linie vertreten, dass keine Waffe zu viel im Schrank eines Schützen liegen sollte.

 

In deinem LV ist das natürlich anders, weshalb alle anderen nur Blödsinn behaupten.

Geschrieben (bearbeitet)

Da kenne ich den BDS aber auch anders.

 

Natürlich gibt es ein neues Bedürfnis nur, wenn es nachgewiesen werden kann. Dazu gehört aber kein Umbau an der Waffe. Sogar Optik und offenes Visier ermöglicht regelmäßig zwei Waffen, obwohl das oft sehr einfach und schnell zu wechseln wäre. Und Kompensatoren, Magazintrichter oder Abzüge (!) müssen niemals auf dem Stand zwischen zwei Starts umgebaut werden. 

 

vor 44 Minuten schrieb Dinesh:

weil die Verbände 1:1 die staatliche Linie vertreten

Nein, das tun sie nicht, ganz besonders nicht der BDS. Warst Du jemals auf einer internen Veranstaltung des BDS, wo auch rechtliche Themen besprochen wurden? Delegiertentagungen zum Beispiel? Das Gegenteil ist der Fall! 

 

ABER: Der BDS muss sich bei den Bestätigungen an Recht und Gesetz halten, so schlecht wie es ist. Würde er hier "eine freiheitliche Linie vertreten", die vom Gesetz nicht gedeckt ist, hätte das sehr schnell sehr unangenehme Folgen für den BDS selbst, seine Funktionäre und alle im BDS organisierten Schützen.

 

Ich ärgere mich auch gerade, dass ich die Ersatzwaffe die schon bezahlt beim Händler liegt nicht mit nach Hause nehmen darf. Da mache ich aber dem BDS keinen Vorwurf, derjenige der das Bedürfnis bestätigt muss sicher sein dass es wasserdicht ist, hat er Zweifel, unterschreibt er nicht. Er kann für Gefälligkeitsbescheinigungen persönlich Probleme bekommen, warum sollte er das tun?

 

EDIT:

Warum eigentlich immer diese Diskussion über Waffen im gleichen Kaliber? Wir sind hier nicht in DSB, sondern im BDS, das Kaliber ist hier ziemlich zweitrangig.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben

hi, die befürwortungsrichtlinien sind beim bds länderübergreifend - und offiziell stellt nur der bundesverband  (  durch seine beauftragten in den landesverbänden ) diese bedürfnisbescheinigungen aus. und da gibt es meines wissens nichts zum rückbau um mehrere wertungen mit einer waffe schiessen zu können.

 

aber ich habe da eine frage an dich: die beiden kw im grundkontingent- entsprechen die den disziplinen, für die sie beantragt und befürwortet wurden  oder wurden die nachträglich aufgerüstet ?

 

und selbstverständlich erzählen alle anderen keinen pauschalen blödsinn......sorry !

 

wenn mir  der erste ein schriftstück zeigen kann, in dem der rückbau einer vorhandenen waffe ( die zur ehemals beantragten disziplin passt ) fordert, entschuldige ich mich für alle "bösartigen behauptungen"....... die konnte oder wollte aber in den vergangenen 25 jahren keiner.......

 

see you on stage !

Geschrieben

@Nebu88

Welche Disziplinen möchtest Du mit den Waffen denn schießen?

 

Einfach nur "ich will halt einfach drei 9mm haben" ist halt schwierig. 

 

Die erste ist IPSC Open? Also mit Comp und/oder Optik? 

Dann könnte die zweite für 25m offenes Visier sein, das darf abgesehen vom Visier sogar die gleiche Waffe sein. 

Und Revolver gibt es dann auch einige Möglichkeiten. 

Wichtig ist aber was Du haben willst und für was.

Geschrieben

Bezüglich Reihenfolge, wenn eine Waffe hauptsächlich für den Spaß an der Freude ohne Ambitionen sein soll: diese im Kontingent erwerben. Denn bei ÜK-Waffen muss auch zum weiteren Besitz ein Bedürfnis nachgewiesen werden, am einfachsten geht das mit Wettkampfteilnahmen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Dinesh:

Gibt am wenigsten Ärger bei der Begründung, da die Verbände oft schützenfeindlich agieren und keinen Bedarf für eine weitere 9 mm sehen, weil man die andere ja auch nutzen kann, nachdem man Kompensator und Optik ab-, Tuningabzug und Magazintrichter ausgebaut hat. 

Quark.  Beim BDS mit Sicherheit nicht. Und bei WSV ist das was genannt wurde in der Bedürfnisrichtlinie als "unzumutbarer Umbauaufwand" definiert worden.

 

 

   @Nebu88 Mein Rat Aufgrund der individuellen Bedürfnisprüfung für jede Überkontingentswaffe:

 

Hol dir das ins Grundkontingent (= nächster Waffenerwerb) was du weniger wettkampfmäßig schießen wirst, bzw wo es weniger Wettkämpfe für gibt.

 

Wenn du IPSC schiesst, wäre es vermutlich besser den Revolver als 2. KW und die 9mm mit offener Visierung ins ÜK zu nehmen. Dann schießt du halt mal Standard oder Production mit und gut ist. Oder ggf. Production optics. Zudem immer die Möglichkeit im Standardprogramm oder bei anderen Verbänden mitzuschiessen.

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Ok ich gebe mal kurz Einblick worum es geht. 

Danke für die Beiträge aber bitte startet keine neue Diskussion über die Grundlegenden Dinge :) Die werden wir hier nicht ändern.

 

Ich habe mit Open angefangen und habe super Viel Spaß daran. Allerdings ist es halt irgendwie weit weg von einer "normalen" Pistole deshalb ne 9mm außerdem kann ich dann auch bzw. will ich auch Production/Production Optics schießen.

 

Ich bin im DSB und BDS, wie wird das denn überhaupt geprüft, ich habe ja von bisherigen Teilnahmen nur so unterschriebene Aufkleber im BDS Buch, Da steht ja nicht dabei was ich gemacht habe sondern nur dass ich teilgenommen habe?

Ich habe kommenden Monat meine Erwerbs Streckung ausgesessen und würde dann gerne einfach beide kaufen. Die 9mm + den Revolver. Oder geht sowas dann sowieso nicht?

 

Tendenziell war ich auch auf dem Trip erst Revolver weil es ein Spaßwaffe ist, die dritte würde ich dann wie die erste auch für Wettkämpfe nutzten und könnte die somit eher begründen. 
Und auch das habe ich nicht verstanden, begründe ich dann den Bedarf einer zukünftigen Waffe oder begründe ich eigentlich mehr was ich schon habe um somit die Erlaubnis für eine dritte zu bekommen?
Weil ich kann ja schlecht nachweisen dass ich eine dritte Waffe für Production brauche wenn ich aufgrund meiner bestehenden Waffen gar nicht Production schießen darf/ kann.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Nebu88:

Ich bin im DSB und BDS, wie wird das denn überhaupt geprüft, ich habe ja von bisherigen Teilnahmen nur so unterschriebene Aufkleber im BDS Buch, Da steht ja nicht dabei was ich gemacht habe sondern nur dass ich teilgenommen habe?

 

Ergebnislisten, die immer schön sammeln, unterm Strich bist du für den Nachweis deines Bedürfnisses verantwortlich.

Verbände tendieren nach und nach auch dazu, das an die Vereine auszulagern, bzw offizielle Formulare für die Wettkampfteilnahme herauszugeben, die dann am Wettkampftag von der Schießleitung unterschriebe und gestempelt werde.

 

 

vor 9 Minuten schrieb Nebu88:

Ich habe kommenden Monat meine Erwerbs Streckung ausgesessen und würde dann gerne einfach beide kaufen. Die 9mm + den Revolver. Oder geht sowas dann sowieso nicht?

 

Doch normal schon. Musst eben nur 2/6 beachten.

 

vor 9 Minuten schrieb Nebu88:

Und auch das habe ich nicht verstanden, begründe ich dann den Bedarf einer zukünftigen Waffe oder begründe ich eigentlich mehr was ich schon habe um somit die Erlaubnis für eine dritte zu bekommen?

 

Das hängt von den Verbandsrichtlinien ab.

Meist wird gefordert, das du mit den vorhandenen kontingentsrelevanten Waffen an Wettkämpfen teilgenommen hast.  In deinem Fall hast du ja mit der vorhandenen an IPSC-Wettkämpfen teilgenommen, hast also dir Grundlage für ÜL geschaffen.

 

 

 

vor 9 Minuten schrieb Nebu88:


Weil ich kann ja schlecht nachweisen dass ich eine dritte Waffe für Production brauche wenn ich aufgrund meiner bestehenden Waffen gar nicht Production schießen darf/ kann.

 

Doch gerade das.

Beim Erwerb muss der Verband eben anhand deiner bisherigen Wettkampfaktivität dein gesteigertes waffenrechtliches Bedürfnis glaubhaft machen können. Das geht logischerweise nur mit den vorhandenen Waffen. Das schließt auch ein, das du die vorhanden alle verwendet hast, denn sonst kann man ja Argumentieren, das dich erst von den ungenutzten trennen müsstest. 

Beim Besitz, so die momentane Rechtslage, musst du eben mit den ÜK-Waffen Wettkämpfe bestreiten.

 

 

 

Geschrieben
28 minutes ago, Nebu88 said:

Da steht ja nicht dabei was ich gemacht habe sondern nur dass ich teilgenommen habe?

 

Im Schießbuch die Waffe inkl. Seriennummer eintragen und die Aufsicht unterschreiben lassen?

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