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IGNORED

Urteil BayVGH v. 16.12.2024 – 24 B 23.1800 : Aufbewahrung "böser" Mags allgemeint und angemeldeter Mags, Zuverlässigkeit


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Geschrieben (bearbeitet)

Es wird immer schöner. Vor kurzem hat auch der BayVGH sich dazu geäußert:

https://openjur.de/u/2514730.html

Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.12.2024 - 24 CS 24.1585

 

In Kürze:

- spezielle Aufbewahrungspflicht auch angemeldeter Mags

- Aufbewahrung "böser" Mags aber nur in 0-Schrank (planwidrige Regelunglücke, analoge Anwendung der Regelung für Zielscheinwerfer etc.)

- kein Verlust der Zuverlässigkeit wegen unklarer Gesetzeslage und Merkblatt des BayStI

 

Diskutieren sollten wir es (weiter) in

denn da läuft bereits eine entsprechende, sehr umfängliche Diskussion, ich habe das Urteil da auch bereits kommentiert.

Bearbeitet von Thomas St.
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Geschrieben

Dieses, man kann es nicht anders nennen, undurchblickbare Dickicht an Rechtslage im deutschen Waffenrecht, und die daraus resultierende, ständig über vielen Themen schwebende Rechtsunsicherheit für die Betroffenen....

 

Das ist nach meinem Eindruck kein Zufallsprodukt mehr, da muss eine gehörige Portion Absicht dahinterstecken. 

Denn auch so kann man Vergrämung (sowohl bestehender LWB, als auch Interessenten) betreiben. 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb karlyman:

Das ist nach meinem Eindruck kein Zufallsprodukt mehr, da muss eine gehörige Portion Absicht dahinterstecken. 

Nach meiner Meinung, nicht nur im Bereich Waffenrecht, reine Unfähigkeit, Desinteresse und Willkür.

Dazu eine betroffene Personengruppe die nicht öffentlich muckt- schon werden Machtträume Realität, quer durch alle Farben der Politik.

Geschrieben (bearbeitet)

Mich würde ja mal interessieren, welcher Experte da am VG tätig war. Magazin als Patronenlager :crazy:

 

Danke @MarkF für den Link auf das VGH-Urteil. 

Bearbeitet von lrn
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb lrn:

Mich würde ja mal interessieren, welcher Experte da am VG tätig war. Magazin als Patronenlager :crazy:

 

Vllt einer der den Sportschützen von der Angel lassen wollte? Hätte sich die ganzen Ausführungen zu den verbotenen Magazinen sparen können und einfach nach "Magazin nicht im Waffenschrank? Unzuverlässig!" verfahren können

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb lrn:

Mich würde ja mal interessieren, welcher Experte da am VG tätig war. Magazin als Patronenlager :crazy:

Ja, da kann man wirklich nur noch Weinen und die Hände ringen. Wie gesagt kenne ich das Verfahren nicht (und es interessiert mich auch nicht so sehr, daß ich Einblick in die Verfahrenakte beantragen würde), daher weiß ich nicht, ob das insofern eine Überraschungsentscheidung ist, der Richter diese Begründung aus dem Hut gezaubert hat, als er vor der Aufgabe stand, seine Entscheidung zu begründen, und hierbei bis zum Schultergelenk in die braune Masse gegriffen hat, oder ob er dies bereits in der mündlichen Verhandlung zum Bestehen gegeben und den (hoffentlich massiven) Widerspruch des Klägers einfach ignoriert hat. Beides ist weder unüblich noch unwahrscheinlich.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ASE:

 

Vllt einer der den Sportschützen von der Angel lassen wollte? Hätte sich die ganzen Ausführungen zu den verbotenen Magazinen sparen können und einfach nach "Magazin nicht im Waffenschrank? Unzuverlässig!" verfahren können

Das glaubst Du doch nicht wirklich? Er wollte doch gerade nicht zugunsten des Klägers entscheiden und hat es auch nicht getan.

Und wenn er in Richtung der Aufbewahrungproblematik gegangen wäre, dann hätte er sich (da er ja gegen den Kläger entscheiden wollte) mit der ganzen Thematik, von der er offenbar nicht die geringste Ahnung und an der er überhaupt kein Interessee besitzt, befassen müssen. Und wenn man berücksichtigt, daß man hierzu wenigstens drei, vielleicht auch vier, unterschiedliche Auffassungen vertreten kann, die sich teils mehr, teils weniger überzeugend begründen lassen, dann kann ich schon nachvollziehen, daß man es sich einfach und "kurze fuffzich" macht, vor allem, wenn man so wenig davon versteht, daß man überhaupt nicht erkennt, welchen kapitalen Bock man da im Begriff ist zu schießen.

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