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IGNORED

Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb ASE:

Die Verbände haben nachweislich bereits gegen das WaffG 2002 opponiert, weil es ihnen zu viel staatliche Einmischung bedeutete

Aktuelle Wasserstandsmeldung zu sog. „opponierenden Verbänden“:

 

 

 

Geschrieben

Tragen die Verbände eine Schuld an der aktuellen Situation im WaffG?

Unter Garantie!

 

Tragen sie die Schuld alleine?

Unter Garantie nicht.

Irgendjemand hat die Verursacher ins Amt gewählt und das sind die Vertreter der Mitglieder, auch Delegierte genannt.

Somit tragen die Mitglieder genauso eine Schuld an der Situation, denn sie haben es letztlich in der Hand, wer ins Amt gewählt wird.

Alles immer nur auf die Verbände zu schieben, wie es TD nun immer wieder und wieder macht, halte ich für falsch und zu einfach.

Geschrieben

Ich fürchte, dass der Thread nach dem Einstieg von trollverdächtigen Foristen den sachlichen Bezug zur Ausgangsfrage verliert. Schade, aber danke - vor allem an ASE - für den diskussions- und erkenntnisfördernden Input bis hierher.

Geschrieben

Der Schießsport in Deutschland besteht zu 70% aus Rechtsfragen und -diskussionen, zu 20% aus sinnloser Bürokratie und zu 10% aus dem eigentlichen Hobby.

Es gibt vermutlich kein anderes Hobby, insbesondere Sport, wo die Anhänger derartig viel mit Jura zu tun haben.

Geschrieben

Es gibt schon noch ein paar wenige andere, phasenweise ähnlich brechreizgefährlich regulierte Freizeitbeschäftigungen. Fliegen und Amateurfunk beispielsweise.

 

Frag mich, woher ich' s weiß... :rolleyes:

Geschrieben

Zum Amateurfunk kann ich sagen, dass da solche DIskussionen um die rechtliche Lage sehr, sehr, sehr viel seltener sind und die Rechtslage auch sehr viel liberaler und klarer ist. Das Hobby Fliegerei habe ich mir für das nächste Leben vorgenommen, daher fehlen mir dort noch die entsprechenden Erfahrungen.

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