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4/6 Regelung - Welcher Zeitraum?


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Geschrieben

Hallo zusammen :)


Ich habe eine kurze Verständnisfrage:

Die allgemeine 4/6-Regelung pro Kategorie (LW und KW) ist mir bekannt, ich bin mir nur unsicher wie der Zeitraum dann betrachtet wird, wenn die WBK mitten im Jahr ausgestellt wird (Beispielsweise im Mai) - Wird dann der Zeitraum Mai - Mai betrachtet oder das normale Jahr von Januar - Januar?

 

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Geschrieben (bearbeitet)

Das WaffG gibt da, meiner Meinung nach, eigentlich recht genau auskunft im §14:

Zitat

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1.

mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder

2.

mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Also gibt es keinen festen Zeitraum. Wenn die Behörde am 01.07.25 die Prüfung startet zählt der Zeitraum 01.07.23 bis 01.07.25 und wenn die Behörde am 01.12.25 die Prüfung startet dann zählt der Zeitraum 01.12.23 bis 01.12.25. Soweit ich weiss wird das aber nicht tagesgenau sondern nur auf den Monat genau genommen, wenn die Prüfung also am 15.07.25 gestartet wird dann wird der Zeitraum 01.07.23 bis 01.07.25 betrachtet, da kann ich mich aber täuschen und ist vielleicht auch vom SB abhängig.

Und Ja, das kann theoretisch bedeuten, wenn man nur das absolute minimum erfüllt, das die Termine nicht passen...

Ich persönlich denke aber das es kein problem sein sollte ein oder zwei mal häufiger einen Termin zu finden und wenn es z.B. durch Krankheit oder andere umstände nicht klappt kann man das im normalfall auch entsprechend rechtfertigen

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb phyt0n:

Hallo zusammen :)


Ich habe eine kurze Verständnisfrage:

Die allgemeine 4/6-Regelung pro Kategorie (LW und KW) ist mir bekannt, ich bin mir nur unsicher wie der Zeitraum dann betrachtet wird, wenn die WBK mitten im Jahr ausgestellt wird (Beispielsweise im Mai) - Wird dann der Zeitraum Mai - Mai betrachtet oder das normale Jahr von Januar - Januar?

 

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

Ist doch völlig egal! Vorletzte Waffe plus 6 Monate. Dann wieder kaufen.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb BlackFly:

Das WaffG gibt da, meiner Meinung nach, eigentlich recht genau auskunft im §14:

Also gibt es keinen festen Zeitraum. Wenn die Behörde am 01.07.25 die Prüfung startet zählt ...

Danke dir schonmal für deine Antwort! :) Ich will definitiv nicht nur das Minumum erfüllen, jedoch hat mein Verein aber nur 8-10 Langwaffen-Termine pro Jahr, weshalb ich da dann natürlich schauen muss, das ich das Bedürfnis erfüllen kann :) Aber es klingt dann ja schon so, das ein Zeitraum auch mitten im Jahr genommen werden kann - Wenn ich jeden Monat min. 1x KW mache und versuche alle LW-Termine wahrzunehmen, dann sollte da doch kein Problem entstehen, oder?

 

vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

 

Ist doch völlig egal! Vorletzte Waffe plus 6 Monate. Dann wieder kaufen.

War nicht auf die 2/6 bezogen, sondern auf den Bedürfniserhalt :) 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb icegregor:

Ist das jetz nicht das dritte Mal die gleiche Frage innerhalb 2 Wochen...?

Ich hab das bis jetzt noch nie gefragt, habe auch leider keine genaue Antwort mit der Suchfunktion gefunden - Wenn das letztens schon beantwortet wurde, dann sorry!

Geschrieben (bearbeitet)

Ist eigentlich ganz einfach.

Wenn du jetzt ins Schießbuch guckst musst du innerhalb der letzten 24 Monate eben diese Regelungen vorweisen können.

Kalenderjahre zählen nicht.

Es zählt wirklich das Datum und von da an 24 Monate zurück an dem du aufgefordert wirst nachzuweisen.

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb WreckingBall:

Ist eigentlich ganz einfach.

Wenn du jetzt ins Schießbuch guckst musst du innerhalb der letzten 24 Monate eben diese Regelungen vorweisen können.

Kalenderjahre zählen nicht.

Es zählt wirklich das Datum und von da an 24 Monate zurück an dem du aufgefordert wirst nachzuweisen.

 

Vielen Dank! :) Aber dann kann das ziemlich zufällig sein der Zeitpunkt, oder? 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb phyt0n:

jedoch hat mein Verein aber nur 8-10 Langwaffen-Termine pro Jahr, weshalb ich da dann natürlich schauen muss, das ich das Bedürfnis erfüllen kann :)

Und du darfst/kannst nur an diesen Terminen mit der Langwaffe schießen? Sorry das ich so doof frage, aber ich kenne das so nicht. Ich kenne es nur so das der Stand offen hat und ob ich da jetzt die 9mm aus meiner Kurzwaffe oder aus meiner Langwaffe in den Sand schicke ist vollkommen egal...

Und sollte es daran liegen das der Verein nur einen 25m KK stand hat und sich nur 8-10 mal auf einen anderen einmietet wäre eine option irgendeine KK Büchse günstig zu kaufen, damit könntest Du dann auch einen Langwaffentermin in das Schießbuch eintragen

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb BlackFly:

Und du darfst/kannst nur an diesen Terminen mit der Langwaffe schießen? Sorry das ich so doof frage, aber ich kenne das so nicht. Ich kenne es nur so das der Stand offen hat und ob ich da jetzt die 9mm aus meiner Kurzwaffe oder aus meiner Langwaffe in den Sand schicke ist vollkommen egal...

Und sollte es daran liegen das der Verein nur einen 25m KK stand hat und sich nur 8-10 mal auf einen anderen einmietet wäre eine option irgendeine KK Büchse günstig zu kaufen, damit könntest Du dann auch einen Langwaffentermin in das Schießbuch eintragen

Das ist bei meinem Verein etwas kompliziert; wir sind bei zwei Ständen eingemietet (25m KW und 100m LW), KW-Termine gibt es 5 pro Monat (Man bucht jeweils aber nur einen kurzen Slot), LW-Termine gibt es circa 10 stk.

Wir haben zwar noch einen eigen Schiesstand für KK-LW (50m), aber da weiss ich nicht in wiefern ich dort dann einen Stempel bekomme :) 

 

Soweit ich weiss zählt es ja nicht zu den Terminen, wenn ich den 100m stand selber miete und alleine schiesse (Der ist halt auch so mietbar), oder?

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb phyt0n:

 

Vielen Dank! :) Aber dann kann das ziemlich zufällig sein der Zeitpunkt, oder? 

Ja, richtig.

Keiner weiß das Datum.

Wenn du deine WBK noch nicht lange hast ist es eher unwahrscheinlich, schließlich kannst du dann ja keine zwei Jahre nachweisen, aber auch da würde ich mich nicht drauf verlassen.

 

Übrigens übernimmt diesen "Nachweis" ab 2026 dein Verband und nicht mehr deine zuständige Waffenbehörde (mit der man eventuell wenn man sich mit dem SB gut verstanden hat noch Reden konnte) 

Also wie die anderen sagen.

Lieber einen Eintrag zu viel als einen zu wenig.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WreckingBall:

Ja, richtig.

Keiner weiß das Datum.

Wenn du deine WBK noch nicht lange hast ist es eher unwahrscheinlich, schließlich kannst du dann ja keine zwei Jahre nachweisen, aber auch da würde ich mich nicht drauf verlassen.

 

Übrigens übernimmt diesen "Nachweis" ab 2026 dein Verband und nicht mehr deine zuständige Waffenbehörde (mit der man eventuell wenn man sich mit dem SB gut verstanden hat noch Reden konnte) 

Also wie die anderen sagen.

Lieber einen Eintrag zu viel als einen zu wenig.

Wie läuft das 2026 dann, wenn man in zwei Verbänden ist (Bin im DSB und BDS)? :)

 

Ich will definitiv mehr schiessen als das Minimum (mache ich auch), es gibt hier rund um meine Stadt viele Schiessstände, bei denen ich gerne auch als Gastschütze schiessen gehe; aber das zählt da ja leider nicht dazu - Es geht mir nur darum rechtlich sicher zu sein, deshalb die Frage + die kompliziertere Situation :D 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb icegregor:

Ist das jetz nicht das dritte Mal die gleiche Frage innerhalb 2 Wochen...?

 

Thema 1 vom 30.12.2024

 

Thema 2 vom 21.12.2024

 

aber ok, vielleicht ist noch nicht alles (von jedem) gesagt.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb phyt0n:

Wie läuft das 2026 dann, wenn man in zwei Verbänden ist (Bin im DSB und BDS)? :)

 

Ich will definitiv mehr schiessen als das Minimum (mache ich auch), es gibt hier rund um meine Stadt viele Schiessstände, bei denen ich gerne auch als Gastschütze schiessen gehe; aber das zählt da ja leider nicht dazu - Es geht mir nur darum rechtlich sicher zu sein, deshalb die Frage + die kompliziertere Situation :D 

Da bin ich tatsächlich überfragt 😅

Ich hoffe nicht für dich, dass du diesen Nachweis dann pro Verband erfüllen musst wenn du Waffen sowohl bei dem einen und dem anderen beantragt hast (Halbautomaten) 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb icegregor:

 

Thema 1 vom 30.12.2024

Hatte ich so nicht gefunden, dann sorry für den Doppelpost.

 

vor 4 Minuten schrieb WreckingBall:

Da bin ich tatsächlich überfragt 😅

Ich hoffe nicht für dich, dass du diesen Nachweis dann pro Verband erfüllen musst wenn du Waffen sowohl bei dem einen und dem anderen beantragt hast (Halbautomaten) 

Das wäre natürlich ziemlich doof und dann gäbe es da wirklich Probleme mit der Anzahl der Termine :D Lese mich da nochmal rein - Danke

dir!!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb phyt0n:

Schiessstände, bei denen ich gerne auch als Gastschütze schiessen gehe; aber das zählt da ja leider nicht dazu

 

Ist doch egal, wo man schießt; Hauptsache man schießt.

Oder auch das nicht mehr ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Janzfan:

 

Ist doch egal, wo man schießt; Hauptsache man schießt.

Oder auch das nicht mehr ?

KOmmt drauf an ob ab 2026 der Verband das akzeptiert. Theoretisch zählt das mit rein, aber ein Verband muss das halt bestätigen. Ist man in mehreren und es reicht nicht bei einem muss man halt bei den anderen auch die Bestätigung der Termine einholen. Aber die Verbände werden dafür auch einen Nachweis, i.d.R. das persönliche Schiessbuch, brauchen um was zu bescheinigen. Nicht jeder Termin ist ein dem Verband vorliegender Wettkampf. Und wenn ein Verband die Eintragungen im Schiessbuch nicht glaubt hat man eh eine Problem.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb phyt0n:

Wir haben zwar noch einen eigen Schiesstand für KK-LW (50m), aber da weiss ich nicht in wiefern ich dort dann einen Stempel bekomme :) 

In welchem Artikel zum Nachweis des Bedürfnisses des WaffG steht etwas von Stempel?

 

Du musst gegenüber der Behörde glaubhaft versichern, dass Du an X Terminen geschossen hast, über die Form des Nachweises steht dort nix.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb PetMan:

Kommt drauf an ob ab 2026 der Verband das akzeptiert.

 

Bei mir nur ein Verband & nur Kontingent.

"Glauben" würde der Verband wohl auch weiterhin Unterschrift & Stempel eines Vereins, wo seit Jahrzehnten als Gast geschossen wurde.

Leider können dort nun nicht "eigene Waffen-Kaliber" genutzt werden; somit wird für die "neuen 4 / 6" eine andere Schießstätte nötig.

 

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Janzfan:

 

Ist doch egal, wo man schießt; Hauptsache man schießt.

Oder auch das nicht mehr ?

Da bin ich mir halt unsicher bei gewesen, weil aktuell sieht mein Verein dann ja mein Schiessbuch und unterschreibt es dann - Ich war mir da nicht sicher, ob das dann auch entsprechend anerkannt wird..

 

vor 40 Minuten schrieb PetMan:

KOmmt drauf an ob ab 2026 der Verband das akzeptiert. Theoretisch zählt das mit rein, aber ein Verband muss das halt bestätigen. Ist man in mehreren und es reicht nicht bei einem muss man halt bei den anderen auch die Bestätigung der Termine einholen. Aber die Verbände werden dafür auch einen Nachweis, i.d.R. das persönliche Schiessbuch, brauchen um was zu bescheinigen. Nicht jeder Termin ist ein dem Verband vorliegender Wettkampf. Und wenn ein Verband die Eintragungen im Schiessbuch nicht glaubt hat man eh eine Problem.

Tragt ihr in euer Schiessbuch dann ganz normal den Termin (Beispielsweise auf einem 300m Stand) ein und lasst die unterschreiben / stempeln von dem entsprechenden Stand? Und was ist wenn man alleine schiesst? Ist natürlich von Vorteil, wenn Gastschiessstände dort auch zählen :) 

 

vor 36 Minuten schrieb vorwerk:

In welchem Artikel zum Nachweis des Bedürfnisses des WaffG steht etwas von Stempel?

 

Du musst gegenüber der Behörde glaubhaft versichern, dass Du an X Terminen geschossen hast, über die Form des Nachweises steht dort nix.

Ich dachte immer (bin noch relativ neu), das es nur mit der Unterschrift und dem Stempel wirklich dokumentiert ist - Sonst könnte ich dort ja einfach irgendwas reinschreiben, oder? Weil am Ende bestätigt mir (aktuell) ja dann mein Verein, das ich die entsprechenden Termine geschossen habe..

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb phyt0n:

Da bin ich mir halt unsicher bei gewesen, weil aktuell sieht mein Verein dann ja mein Schiessbuch und unterschreibt es dann - Ich war mir da nicht sicher, ob das dann auch entsprechend anerkannt wird..

 

Tragt ihr in euer Schiessbuch dann ganz normal den Termin (Beispielsweise auf einem 300m Stand) ein und lasst die unterschreiben / stempeln von dem entsprechenden Stand? Und was ist wenn man alleine schiesst? Ist natürlich von Vorteil, wenn Gastschiessstände dort auch zählen :) 

 

Ich dachte immer (bin noch relativ neu), das es nur mit der Unterschrift und dem Stempel wirklich dokumentiert ist - Sonst könnte ich dort ja einfach irgendwas reinschreiben, oder? Weil am Ende bestätigt mir (aktuell) ja dann mein Verein, das ich die entsprechenden Termine geschossen habe..

Wieso machst du denn nicht einen Eintrag, lässt es dir vom Betreiber bestätigen dass du da warst und lässt das Ganze dann von deinem Schießleiter abstempeln (somit auch richtiger Stempel)? 

 

Der Stempel wird in der Regel anerkannt, allerdings halt nur zum Bedürfniserhalt.

Wenn du was Neues beantragen willst wird es schwierig.

 

Naja, die Schießstände führen ja auch Anwesenheitslisten von den Personen die Schießen und denen die da waren (bei mir schreiben sie sogar die BDMP Nummer auf), also kannst du somit ja auch nachweisen dass du da warst.

 

Wenn du alleine schießt (was du ja sowieso nur als Schießleiter darfst) kannst dir das doch auch selber abstempeln oder hab ich hier einen Denkfehler drin? 

 

Naja, in Gewisser Weise müssen die Verbände halt auch Glauben was du da rein schreibst, dafür unterschreibt ja auch die Standaufsicht.

Wenn die daran zweifeln wäre es wohl besser zukünftig immer in Gegenwart eines Notars zu schießen, der dann alles absegnet und unter Eid ausfüllt 😜😉

Du verstehst was ich meine.

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb phyt0n:

Ich dachte immer (bin noch relativ neu), das es nur mit der Unterschrift und dem Stempel wirklich dokumentiert ist - Sonst könnte ich dort ja einfach irgendwas reinschreiben, oder? Weil am Ende bestätigt mir (aktuell) ja dann mein Verein, das ich die entsprechenden Termine geschossen habe..

Das kann man zwar denken und ist auch gängige Praxis, gesetzlich geregelt ist dies aber nicht. Ich habe auch schon für ein neues Bedürfnis eine 

Excel Tabelle mit allen Terminen zusammen mit einem Schreiben des Vereins vorgelegt, hat auch funktioniert.

Allerdings bin ich einerseits schon seit ca. 30 Jahren Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis und andererseits (und das ist viel wichtiger) tickt unsere Behörde noch für den  Sportschützen und Jäger und nicht dagegen. Ich hoffe das wird noch lange so bleiben.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb WreckingBall:

Wieso machst du denn nicht einen Eintrag, lässt es dir vom Betreiber bestätigen dass du da warst und lässt das Ganze dann von deinem Schießleiter abstempeln (somit auch richtiger Stempel)? 

Ich weiss definitiv was du meinst, also das die Verbände darauf auch vertrauen müssen! Ich muss dort mal bei meinem Schiesssportleiter nachfragen, ob das in Ordnung ist das so zu machen..

Finde das Thema etwas kompliziert, weil es gefühlt keine so ganz richtige Antwort gibt, die einheitlich ist.. Vielen Dank für deine Hilfe! :) 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb WreckingBall:

Wieso machst du denn nicht einen Eintrag, lässt es dir vom Betreiber bestätigen dass du da warst und lässt das Ganze dann von deinem Schießleiter abstempeln (somit auch richtiger Stempel)? 

 

Der Stempel wird in der Regel anerkannt, allerdings halt nur zum Bedürfniserhalt.

Wenn du was Neues beantragen willst wird es schwierig.

 

Naja, die Schießstände führen ja auch Anwesenheitslisten von den Personen die Schießen und denen die da waren (bei mir schreiben sie sogar die BDMP Nummer auf), also kannst du somit ja auch nachweisen dass du da warst.

 

Wenn du alleine schießt (was du ja sowieso nur als Schießleiter darfst) kannst dir das doch auch selber abstempeln oder hab ich hier einen Denkfehler drin? 

 

Naja, in Gewisser Weise müssen die Verbände halt auch Glauben was du da rein schreibst, dafür unterschreibt ja auch die Standaufsicht.

Wenn die daran zweifeln wäre es wohl besser zukünftig immer in Gegenwart eines Notars zu schießen, der dann alles absegnet und unter Eid ausfüllt 😜😉

Du verstehst was ich meine.

Der TS ist Mitglied im  DSB und BDS, dort ist das mit Schießleiter und Stempeln etwas anders.

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