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IGNORED

Wo oft im Jahr schiessen


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Geschrieben (bearbeitet)
  Am 21.12.2024 um 18:01 schrieb Sal-Peter:

Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes (bis 2025 des schießsportlichen Vereins) glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben haben

oder

2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben haben.

und

3. besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis für Waffen beider Kategorien zu erbringen. 

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  Am 22.12.2024 um 09:36 schrieb MB69:

Es muss keine Nutzung einer bestimmten Waffe ( jedenfalls im Grundkontingent Stand jetzt ) dokumentiert sein

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Wohl doch; ab erster Waffe.

 

Meine Frage war nur, ob ab 2026 sofort (24 Mo rückwirkend), oder erst ab 3. Besitzjahr.

 

Meine hier nur die neue "5-Jahresprüfung" jeweils 2 x in den ersten 10 Besitzjahren (pro Kategorie).

Bearbeitet von Janzfan
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 22.12.2024 um 09:36 schrieb MB69:

Es muss keine Nutzung einer bestimmten Waffe ( jedenfalls im Grundkontingent Stand jetzt ) dokumentiert sein, sondern 4/6 jeweils einmal für die Waffengattungen KW und einmal LW.

So denn meine Kenntnis.

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Das war früher so, ist aber mittlerweile geändert worden.

Du musst jetzt mit "eigenen" Waffen schießen.

Ich Frage mich nur wie das funktionieren soll, sollte eine Waffe auch einmal Defekt sein und die Reparatur sich zieht......

 

Der Rest ist korrekt.

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
  Am 21.12.2024 um 23:48 schrieb Sal-Peter:

Achtung: Mit der Bescheinigung 12/18 hat das ÜBERHAUPT nichts zu tun. Ein Mitglied hat im November des letzten Jahres 12/18 +x sowas von nachgewiesen, um eine neue Waffe zu erwerben, im darauffolgenden Januar d.J.  wurde unter Androhung der Einziehung sämtlicher WBKS eine Überprüfung der bestehenden Bedürfnisse (sh. oben) angeordnet.

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Ist Dir der Hintergrund bekannt?

War das ein nur eine "zufällige" zusätzliche Überprüfung des bestehenden Bedürfnisses?

Oder hat der Antrag auf Neuerwerb etwas angestoßen, was die zusätzliche Bedüfnisprüfung bedingte?

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 22.12.2024 um 06:37 schrieb Sal-Peter:

 

Aber es können Krankheit oder andere Lebensumstände die aktuellen Prioritäten verändern, ohne,  dass man den Schießsport ganz aufgeben will.

 

Es wird ja auch von keinem Autofahrer Motorradfahrer verlangt, dass er jedes Jahr 10 Jahre lang ab FS Prüfung jeweils 100km fährt und wenn er mehr als 3 Fahrzeuge einer Klasse besitzt lebenslang. 

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Das stimmt schon.

 

Ich komme momentan so auf 40 Schießtermine (einschließl. ein paar Wettkämpfe) im Jahr... Aber es kann aus verschiedenen Gründen auch mal anders kommen. Dann würde ich, sofern's ein Problem wäre, das Gespräch mit dem Sb suchen. 

 

Generell ist der dauernde "Zwang zur Ausübung" (s. insbesondere ÜK), obwohl in den meisten Fällen erfüllbar, eben etwas unentspannt.

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

 

  Am 22.12.2024 um 11:01 schrieb WreckingBall:

Ich Frage mich nur wie das funktionieren soll, sollte eine Waffe auch einmal Defekt sein und die Reparatur sich zieht......

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Oder Extremfall gefällig ?

 

Man beauftragt eine Manufaktur-Custom-Waffe bereits längere Zeit vor dem Voreitrag (ok, macht man eigentlich nicht so), beantragt, erwirbt Ende 2022 erste Waffe. Waffe kurz zur Ansicht, dann wieder Verbleib Manufaktur zur Anfertigung Wechselsystemen.

Auftrag vor 4 Jahren; Zeit Auslieferung des umfangreichen "Sets" in einem Aufwasch (manche machens halt so.) noch unbekannt.

2. Waffe selbes Spiel.

 

Seine Termine macht man zwischendurch mit Fremdwaffen.

 

Deswegen hatte ich hier damals auch meinen Unmut zur ach so tollen "Erleichterung" der Bedürfnisprüfung geäußert, den ich letztlich als emfindlichen Eingriff in persönliches Vorgehen empfinde.

 

Umsetzung / Kontrolle WBKs / eigene Waffen im Schießbetrieb macht nur Probleme & ist immer noch nicht geregelt...?

Hatte zuvor Andere einen Dreck was gekümmert.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 22.12.2024 um 12:48 schrieb double16:

... aber, jeder macht seins

 

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Eben.

Wer die Kombination "berufstätig - Familie - Haus oder evtl. noch andere Interessen" hat, für den dürfte das ziemlich exotisch sein. 

Auch wenn man gerne schießen geht, gibt es meist noch andere Verwendungen für die begrenzte Freizeit. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

mal was zum lesen :

 

https://dejure.org/gesetze/WaffG/14.html

 

 

(4) 1Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

  1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
  2.

mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

 

 

Wer zb. eine Waffe beantragen möchte der muss dem Verband natürlich mehr wie die 1x pro 3 Monate vorweisen können :)

 

 

Gruß

MoeWe Waffen

 

Geschrieben

"2.  mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat."

 

Wobei dann die Verteilung beliebig sein müßte (könnte dann ja auch in einer Woche erledigt werden).

Irgendwo las ich aber auch:

"über 12 Mo. verteilt."

Wie verteilt, las ich bisher jedoch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 22.12.2024 um 09:36 schrieb MB69:

Es muss keine Nutzung einer bestimmten Waffe ( jedenfalls im Grundkontingent Stand jetzt ) dokumentiert sein, sondern 4/6 jeweils einmal für die Waffengattungen KW und einmal LW.

So denn meine Kenntnis.

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Deine Kenntnis ist lückenhaft. Nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig.

 

Du musst EINE der beiden Möglichkeiten (a) ODER (b) mit EINER oder MEHRERER deiner Kurzwaffen und dito mit mit Langwaffen, wenn du eine oder mehrere hast, erfüllen. Es zählen alle auf gelbe und auf grüne WBK erworbene Waffen in ihrer jeweiligen Kategorie mit. Es sollte sichtbar sein, dass es DEINE Waffen sind, also nur Kaliber, die du auch auf der Karte hat. Denn warum soll jemand eine Leihwaffe schießen, wenn er eine eigene im Schrank hat? (Nein, ich will jetzt kein Diskussion zum Thema  "Wenn der Topf aber nun ein Loch hat. lieber SalPeter ..."!)

 

Zur Verdeutlichung ein BEISPIEL:

KW1 - ein Revolver .357/.38

KW2 - eine Pistole .22 lr.

LW1 - ein Mosin-Nagant Repetierer 7,62x57R - auf Gelb

LW2 - ein Selbstlader in .22 lr

 

Wir sehen hier, die alleinige Angabe des Kalibers unterscheidet bei den KK-Waffen nicht zwischen "lang" und "kurz".

 

Bisher von verschiedenen mir bekannten Behörden nicht beanstandete Variante des Nachweises:

 

Im letzten 12 Monaten vor Überprüfung:

2 Einträge .22 lr - KW

4 Einträge .38 bzw. .357 - KW

0 Einträge .22 lr LW (Waffe hat vor 3 Jahren gestört und ist immer noch nicht wieder einsatzbereit)

6 Einträge Russki 7,62xBumms - LW

 

(ggf. dazu, sollte die Behörde doch Zweifel haben, ein Dreizeiler: "Hiermit versichere ich, dass ich die in meinem Schießbuch vom ... bis ... dokumentierten Trainings- und Wettkampfschießen mit eigenen auf meine Erlaubniskarten eigetragenen Waffen absolviert habe - Datum, Unterschrift. )

 

ACHTUNG: Viele Behörden verstehen unter "Termin" separate Tage. Also ich kann NICHT an einem Tag das Bedürfnis für Lang- und Kurzwaffen geltend machen - selbst wenn das nachweislich Bullshit ist, wenn ich z.B. Vormittag eine LM Kurzwaffe und Nachmittags mit der LW ein Match absolviere - aber diese Leute haben i.d.R. eh kein Problem mit den Einträgen.

 

Wer also eine Waffe 3-5 Jahre beim BüMa hat, soll sich einfach eine andere der gleichen Kategorie kaufen, damit kann er den Fortbestand seines Bedürfnisses locker nachweisen. wo ist das Problem (zumindest auf Gelbe)?

 

Alle Angaben aus meiner persönlichen Erfahrung - aber wir wissen ja, es gibt in vielen Kreisen und manchen Ämtern kleine Leute, die meinen, selber Gesetzgeber zu sein.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben

Zu viel, um es dir jetzt hier aufzudröseln.

Vollzugshinweise des IM zusammengefasst: Wir machen es allen LWB so schwer wie möglich und orientieren uns dabei eher überschaubar an dem bundesweit geltenden Gesetz.

 

Stichworte:

"Die Voraussetzungen für das (Fort)-Bestehen des Bedürfnisses eines Sportschützen zum Besitz von Waffen, die über das sog. Grundkontingent hin-ausgehen, sind daher die gleichen wie für den erstmaligen Erwerb dieser Waffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. 6. 2021, Az. 6 S 1481/18)."

Es zählt für die 10 Jahre nicht die erste WBK sondern das Ausstellungsdatum der Gelben, VRF immer Überkontingent, Repetierer auf grün auch, nur 2KW & 3HA und Waffen auf gelb sind Grundkontingent usw.

Geschrieben
  Am 23.12.2024 um 07:15 schrieb Homi:

 

Vollzugshinweise des IM zusammengefasst: Wir machen es allen LWB so schwer wie möglich und orientieren uns dabei eher überschaubar an dem bundesweit geltenden Gesetz.

 

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Wenn Verwaltung (mehr ist es nicht) klar entgegen der (bundes-)gesetzlich geltenden Normierumg agiert - kann man das als Betroffener mitmachen, oder auch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 23.12.2024 um 08:25 schrieb callahan44er:

 

.......was in keinster Art und Weise zu kontrollieren ist!

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Wieso ist das nicht zu kontrollieren? 

Deine Waffen stehen in der WBK und normalweise musst du diese WBK für den Verband kopieren wenn du etwas neu beantragst.

Beim LRA sind deine Waffen übrigens auch hinterlegt.

Und im NWR stehen deine auf dich registrierten Waffen auch drin.

Wieso sollte das also ein Problem sein rauszufinden welche Waffen du im Besitz hast und welche nicht?

Bearbeitet von WreckingBall

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