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Hallo zusammen :)

 

ich habe vor ein paar Wochen meine Waffensachkunde bestanden und beschäftige mich seit dem mit dem Thema der WBK. Leider habe ich noch ein paar offene Fragen, die ich auch nach stundenlanger Reschersche im Internet nicht beantworten konnte, weshalb ich einmal hier fragen wollte, ob mir jemand diese beantworten kann. Sorry falls diese schon irgendwo beantwortet wurden, ich habe da nur leider keine konkreten Antworten bekommen..

 

Frage 1:

Bei der Beantragung der WBK muss ich ja 12/18 Schiesstermine nachweisen können - Müssen diese auch entsprechend der Disziplin sein, für die ich eine WBK beantrage? Ich habe bei meinen Langwaffen-Terminen leider nach der BDS-Sportordnung geschossen, mein Verein ist aber im DSB (Viele sind auch im BDS und das wird dort geschossen, das wusste ich - da Anfänger - erst jetzt.. Habe mich da jetzt auch angemeldet) - Sprich die Langwaffentermine sind nicht nach einer DSB-Disziplin. Zählt das trotzdem in die 12/18 mit rein und habe ich dann nach wie vor ein Bedürfnis für z.B. eine KK-Büchse? Oder ist das wirklich daran gebunden? Oder muss es generell einfach nur nach einer genehmigten Sportordnung sein?

 

Frage 2:

Darf eine Waffe für zwei Disziplinen genutzt werden? Also dürfte ich mit einer Büchse mit Kimme/Korn schiessen in einer Disziplin und für eine andere Disziplin ein Zielfernrohr nutzen? Oder darf es wirklich ausschliesslich für diese eine Disziplin genutzt werden und ich brauche dazu dann eine weitere Büchse?

 

 

Frage 3:

Wenn jetzt die 12 Monate vergangen sind im BDS und ich dann auf die (hoffentlich bis dahin vorhandene) grüne WBK eine neue Waffe für eine BDS-Disziplin kaufe, muss ich dann wieder 12/18 Termine nachweisen? Oder reicht dort dann die regelmässige Teilnahme am schiessen? Ich frage dort so explizit, da mein Verein nur maximal

8 Langwaffen-Termine pro Jahr hat, somit könnte ich ja das Bedürfnis für den Erwerb nie erlangen.

 

Frage 4:

Da meine ersten 12 Monate fast rum

sind frage ich mich noch, wann ich am Besten die WBK beantragen sollte? Soll ich das direkt dann schon machen? Müsste ich wenn ich länger warte sonst wieder mehr Schiesstrainings machen um auf die 18 Termine zu kommen?

 

Sorry für den langen Text und die vielen Fragen - Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen und mein Wissen erweitern! :)

 

Beste Grüsse,

Phyt0n

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Zu 1:

Du musst nachweisen, dass du mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen trainiert hast. Egal ob Kurz oder Langwaffe, egal welche Disziplin.

 

Zu 2:

Du darfst damit schießen was die Sportordnung erlaubt. Es gibt nicht nur Unterschiede in der Visierung, sondern z.B. auch im Abzugs- und im Waffengewicht.

 

Zu 3:

Der BDS (seine Landesverbände) rechnen soweit ich weis eine vorherige Mitgliedschaft in einem anderen Verband teilweise an.

Aber für jeden Voreintrag musst du die schießsportliche Aktivität (12/18 Trainingstermine) nachweisen.

 

Zu 4:

Du brauchst als erstes die Bedürfnisbestätigung vom Verband. Der stellt die auch erst nach 12 Monaten aus. Manche sagen, man soll die WBK schon vorab ohne das Bedürnis vom Verband beantragen, damit es schneller geht, aber da muss die Behörde auch mitmachen.

Und die Termine sollten in den 12 Monaten vor dem Antrag liegen.

  • Like 2
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1) 12/18 mit erlaubnispflichtigen Waffen - egal mit welchen. Also KK Gewehr schiessen und 9mm Pistole beantragen ist kein Problem.

 

2) Ja, eine Waffe kann für beliebige Disziplinen genutzt werden, solange sie dafür zugelassen ist. Zielfernrohr/Rotpunkt rauf-/runtermachen ist diesbezüglich kein Problem.

 

3) Beim Erwerb immer 12/18 innerhalb der letzten 12 Monate.

 

4) Siehe Frage 3. Im Extremfall ein Jahr warten ohne zu schiessen wäre daher beispielsweise ziemlich kontraproduktiv.

  • Like 1
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Und noch ein Tip: Ein Teil Deiner Fragen wird im Waffengesetz beantwortet. Ist leider keine leichte Lektüre und die Verbände/Behörden/Gerichte machen Sachen teilweise anders, als dies im Waffengesetz vorgeschrieben ist. Aber zu einem guten Teil kann man sich an dem Irrsinn, der dort drin steht entlangarbeiten. Für spezielle Fälle braucht es dann noch die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung und ganz selten diverse andere Gesetze und Verordnungen. In Randfällen muss man dann nur noch auf dem laufenden bleiben, welche ungeschriebenen "Gesetze" gerade aktuell so von den Behörden/Verbänden durchgesetzt werden und man ist perfekt für diesen "Krieg" gegen die Bürokratie namens Schiesssport gerüstet.

  • Like 1
Posted (edited)
vor 33 Minuten schrieb tuersteher:

... und man ist perfekt für diesen "Krieg" gegen die Bürokratie namens Schiesssport gerüstet.


Merke: immer 1 besser informiert sein als der SB!

 

zu 3)

Für den Erwerb des Bedürfnisses für die Waffe:

12/18 mit erlaubnispflichtigen Waffen. Egal welchen.

 

Für den Erhalt des Bedürfnisses für die Waffe:

pro Waffenkategorie (Kurzwaffe/Langwaffe) in den 24 Monaten vor der Überprüfung ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum mit einer Waffe (egal welcher erlaubnispflichtigen) der jeweiligen Waffenkategorie.

 

Lektüre: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html

Edited by Hypnodoc
  • Like 1
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vor 2 Stunden schrieb phyt0n:

Müssen diese auch entsprechend der Disziplin sein, für die ich eine WBK beantrage?

Nein, du beantragst ja auch keine WBK und keinen Voreintrag für eine Disziplin, sondern für eine Waffe. Die Disziplin spielt nur insofern eine Rolle, dass der Verband bestätigt, dass es für die beantragte Waffenart eine Disziplin gibt, und, dass du bisher keine andere Waffe besitzt mit der du diese ausüben kannst. Bei der ersten also absolut unwichtig.

vor 2 Stunden schrieb phyt0n:

Darf eine Waffe für zwei Disziplinen genutzt werden?

Schlimmer noch: sie "muss" sogar im Grundsatz für alle Disziplinen genutzt werden für die sie zugelassen ist. Wie weit du deine Waffen umbauen musst, wenn die Zulassung zu einer Disziplin nur an Anbauten hängt ist ein spannendes Thema...

vor 2 Stunden schrieb phyt0n:

muss ich dann wieder 12/18 Termine nachweisen?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...

Hier konkret § 14 III WaffG. Die 12/18 sind zudem die "regelmäßige Teilnahme am Schießen" für die Berechtigung zum Erwerb einer (weiteren) Waffe, die 4/6 sind die Anforderung an den weiteren Besitz gem. § 14 IV WaffG.

vor 3 Stunden schrieb phyt0n:

wann ich am Besten die WBK beantragen sollte? Soll ich das direkt dann schon machen?

Sobald du alle Voraussetzungen beisammen hast jedenfalls die Gelbe beantragen, und wenn du zumindest ausreichend konkret weißt auch die Grüne mit entsprechendem Voreintrag.

Warten hat keinerlei Vorteile und den Nachteil, dass die Behörde vielleicht ein bis zwei Monate Puffer gewährt, grundsätzlich sind für das Bedürfnis aber die letzten 12 Monate vor Antragstellung entscheidend.

Und der Voreintrag ist ein Jahr gültig, also genug Zeit um sich zu überlegen was genau man kauft.

 

PS: Alles Themen die in der Waffensachkunde mindestens in Grundzügen behandelt worden sein sollten...

 

  • Like 1
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vor 20 Minuten schrieb ChrissVector:

Wie weit du deine Waffen umbauen musst, wenn die Zulassung zu einer Disziplin nur an Anbauten hängt ist ein spannendes Thema...


Ich habe zwei CZ P-10 C - eine OR mit Red Dot und eine für normal und Anschlagschaft. Zwei Disziplinen, kein Problem.

Posted
vor 51 Minuten schrieb Hypnodoc:

Ich habe zwei CZ P-10 C - eine OR mit Red Dot und eine für normal und Anschlagschaft. Zwei Disziplinen, kein Problem.

Weil der Verband dir das entsprechend bestätigt hat. Inwieweit er das muss ist genau die Frage, aber nicht das Thema hier.

Posted
vor 14 Minuten schrieb ChrissVector:

Inwieweit er das muss ist genau die Frage ...


Wer demontiert sich wegen einer Disziplin ohne Optik diese von einer damit perfekt eingeschossenen Waffe. Nen Teufel werde ich tun und jeder im Verband der einigermaßen was vom Schießsport versteht zeichnet das ohne Probleme ab. 

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