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IGNORED

Pfefferspray gegen Reizstoffsprühgerät


steven

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Hallo

 

es kam schon eine Antwort:

 

"Sehr geehrter Herr Steven

 

Wie Ihnen bereits in der fernmündlichen Unterredung vom 27.06.2024 mitgeteilt, ist eine Wiedererteilung des Kleinen Waffenscheines wegen fehlender Waffenrechtlicher Z Zuverlässigkeit i. S. von §5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG (s VG Düsseldorf Urteil vom 19.06.2024 Az.: 22K 4836/23) nicht möglich.

Reizstoffsprühgeräte (RSG) mit amtlichen Prüfzeichen unterliegen den Regelungen des Waffengesetzes und sind für den Einsatz gegen Menschen bestimmt. Aber auch Tierabwehrsprays, die nicht dem Waffenrecht unterliegen, dürfen im Rahmen der Notwehr und des Notstands gleichfalls gegen Menschen eingesetzt werden. Zum führen eines RSG bedarf es keines Kleinen Waffenscheines da dieser ausschließlich zum Führen 

von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1) mit Bauartzulassung nach §8 BeschG und 

Zulassungszeichen oder nach EU_Recht berechtigt."

 

OK, viele Worte. Aber der Tipp, ich solle ein Pfefferspray mit mir führen, wenn ich Angst habe, von Menschen angegriffen zu werden, wurde nicht behandelt. Dies war ausschließlich in meiner Frage Thematisiert. 

Ich werde mal den Landrat fragen. Will ja keinen Gesetzesverstoß machen. Und bei einer Kontrolle ehrlich sein, dass ich Sorgen habe, von Menschen angegriffen zu werden.

 

Steven

 

P.S. zumindest hat er sich über den Unterschied von einem Reizstoffsprühgerätes und Tierabwehrsprays eingelesen.

Bearbeitet von steven
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Ich bin mir absolut sicher, daß steven die Unterschiede "Reizstoffsprühgerät" vs. "Pfefferspray" absolut sicher geläufig sind, und zwar sowohl in jeglicher technischen Hinsicht als auch in jeglicher juristischer Hinsicht.

Eine seitenlange Diskussion darüber bezüglich des Waffenrechts erübrigt sich deswegen.

 

Ein Pfefferspray ist jedoch "de jure" keine Waffe, kann und wird es in Deutschland auch NIE sein, das Waffenrecht spielt hier absolut keine Rolle.


Einschub:
@Bravo2Zero

"Pfefferspray wird seit seiner Markteinführung irgendwann in den späten 80ern in Deutschland ausschließlich zur Tierabwehr verkauft.
Um den gleichen rechtlichen Status wie z.B. CS-Spray zu erhalten wäre ein Prüfverfahren notwendig, das aus irgendwelchen Gründen nie jemand angestrebt hat."

Eine Zulassung setzt eine Prüfung voraus, die aber aus tierschutzrechtlichen Gründe verboten ist, somit nicht (nie) durchgeführt werden kann.     


Im Fall des "Vorfalls" beim AfD Parteitag kommt jedoch in´s Spiel, daß hier, wie auch in vielen anderen öffentlich zugänglichen "Räumen", z.B. auch Parks und Bahnhöfen, das Hausarecht greift, das die Mitnahme oder das "bei sich haben" diverser Gegenstände untersagen kann und tatsächlich auch untersagt, und dies völlig unabhängig vom Waffenrecht. Steven hätte also ein Pfefferspray (Tierabwehrspray) eh nicht mit in die Halle nehmen dürfen, und auch auf dem Außengelände der "Messe" gar nicht bei sich haben dürfen.

 

Die "Erklärung bzw. Definition" sog. "wafffenfreier Zonen" kann sich also WAFFENRECHTLICH immer nur auf "Gegenstände" beziehen die auch DE JURE tatsächlich Waffen sind, alles andere unterliegt dem Hausrecht - grob erklärt.

 

Die Erteilung des "kleinen Waffenscheins" ist für steven letztlich auch nur von politischer öffentlichkeitswirksamer Bedeutung und ansonsten völlig belanglos, denn es gibt genügend Alltagsgenstände die man mehr oder weniger unauffällig bei sich tragen kann und die sehr effektiv als Waffe genutzt werden können - was steven sehr wohl weiß und jahrelang trainiert hat.

 

Die Mitnahme oder das bei sich führen eines Schraubendrehers, eines Phasenprüfers, eines (großen) Schraubenschlüssels, eines Hammers, einer Schere, eines metallenen Kamm´s oder eben eines Tierabwehrsprays hat absolut nicht´s mit dem Waffenrecht zu tun, und all das darf ich im Fall der Notwehr einsetzen, und ich benötige kein auffälliges Holster.

 

Ich hätte den Angreifer nicht gebissen und dadurch eine Kontamination mit seinem verseuchten Blut riskiert, ich hätte ihm sofort einen meiner SEHR STABILEN metallischen Kugelschreiber tief in sein Bein, seine Wade, gerammt, und den Kugelschreiber hätte ich schon  beim aussteigen aus dem Kfz. in der Hand gehabt - ja, steven wird alt, und vergisst was er mal gelernt hat.

 

Peter Fischer

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