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IGNORED

Nachlassplanung Waffen - Böse Waffen?


lamb_da

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On 6/27/2024 at 8:06 AM, TriPlex said:

Da sollte es doch mittlerweile "korrekte" Formulierungen geben, die einen teuren Notar überflüssig machen.

Gibt's da nichts "rechtssicheres" (soweit es das in der Juristerei überhaupt gibt "Vor Gericht, auf Hoher See (und bei der F.D.P.) ...") von einem unserer Verbände?

 

Es gibt natürlich schon lange eine Industrie, die Standardsituationen durch vorformulierte Dokumente abdecken will. Heute machen die auf "LegalTech" und bieten eben elektronische Dokumente an, aber vorher gab's dasselbe Produkt als Formulare im Schreibwaren- oder Buchhandel zu kaufen. 

 

Es ist da eben eine Frage, wie viel Beratung und wie viel CYA man zu welchen Kosten haben möchte. Für ein einfaches Vermächtnis wird der Notar oder Anwalt auch auf Standardformulierungen zurückgreifen, die nicht auf magische Weise besser sind, als die in einem entsprechenden "LegalTech"-Produkt oder Ratgeber in Buchform usw., und zu Deinen waffenrechtlichen Fragen wird er kein Spezialist sein. Aber man hat noch mindestens den einen Vorteil, dass man sich nicht selbst in den Hintern tritt, wenn die Sache dann am Ende schiefgeht.

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Am 28.6.2024 um 18:53 schrieb raze4711:

Und es gibt kein einfaches Vermächtnis .

Ob eine Pistole für 200€ , oder Haus für 1 Million.

Man kann auch alles verkomplizieren.

 

Man kann es natürlich auch auf die Spitze treiben und wegen 200,- € ein mehrfaches davon zum Notar schleppen.

 

Am 28.6.2024 um 18:53 schrieb raze4711:

Und wie gesagt . Ich musste die 4 Kurzwaffen und 3 Langwaffen von meinem Vater zur Vernichtung geben .

Und da ging es um gesetzliche Erbfolge.

Wie war das noch?:

Am 27.6.2024 um 13:19 schrieb raze4711:

Kein Testament und meine Schwester hat nicht auf das Erbe verzichtet .

Und das obwohl,  sie die Fristen zur Erben WBK verpasst hat . 

So wollte sie mir eins auswischen.

Nun hat aber nicht jeder so Verhältnisse in der Familie, wie Du.

 

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Am 28.6.2024 um 19:04 schrieb joker_ch:

Ich kann nur empfehlen, bei solchen Fragen einen Profi ran lassen, kostet Geld, das aber gut investiert ist.

Kommt aber auch immer darauf an ...

 

Am 28.6.2024 um 19:04 schrieb joker_ch:

Ich habe mal in  andern Fragen mal einen Profi gefragt 1.5 Stunden 500.-, kann sagen die haben sich gelohnt.

Und was stand am Ende "unter'm Strich" eine positive oder eine negative Zahl?

Bei "haben sich gelohnt" wohl eher ersteres.

Hättest Du die 500,- auch für 200,- investiert?

 

Dann müsste der ideelle Wert ein mehrfaches des wirtschaftlichen Wertes betragen.

 

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1 minute ago, TriPlex said:

Kommt aber auch immer darauf an ...

 

Und was stand am Ende "unter'm Strich" eine positive oder eine negative Zahl?

Bei "haben sich gelohnt" wohl eher ersteres.

Hättest Du die 500,- auch für 200,- investiert?

 

Dann müsste der ideelle Wert ein mehrfaches des wirtschaftlichen Wertes betragen.

 

In dem Falle handelt sich um Steueroptimierung über die Gründung von einer Immobilien AG. Das lohnt sich bis ans Lebensende und vereinfacht die Frage der späteren Erbschaft der Kinder und verhindert dann Zankereien, weil jeder einfach Aktien kriegt.

 

Und bei der Frage des ideellen Wertes, das kann schliesslich nur jeder Einzel für sich beantworten.

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Am 27.6.2024 um 15:06 schrieb TriPlex:

Da sollte es doch mittlerweile "korrekte" Formulierungen geben, die einen teuren Notar überflüssig machen.

Gibt's da nichts "rechtssicheres" (soweit es das in der Juristerei überhaupt gibt "Vor Gericht, auf Hoher See (und bei der F.D.P.) ...") von einem unserer Verbände?

 

 

 

 

Die Frage ist, was Du unter Rechtssicherheit verstehst. Es gibt immer die Möglichkeit, dass sich Normen und Zustände ändern, die dann zur Ungültigkeit oder Nachteilen von Fomulierungen führen können. Eine wohl formulierte Salvatorische Klausel hilft zwar, ist aber auch nicht das, was gewollt war. Auch reduzieren sich die Diskussionen über die Echtheit. Bezüglich der Gültigkeit, kann es immer noch neuere Testamente und Vermächnisse geben. Eine amtliche Verwahung und Registrierung beugt dem Nichtauffinden vor.

 

  1. Ist es Dir egal oder ist es ganz einfach, dann brauchst Du gar nichts.
  2. Willst Du etwas, was vom BGB abweicht, dann bauchst Du etwas rechtskonform handgeschriebenes oder von Notar beglaubigtes
  3. Willst Du etwas kompliziertes, dann brauchst Du vorher Beratung. Da kann dann vielleicht auch ein Notar nicht mehr wirklich helfen und Du solltest Dich besser von einer renomierten international tätigen Anwaltspartnerschaft oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten lassen.

 

Dein

Mausebaer

 

Bearbeitet von Mausebaer
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vor einer Stunde schrieb joker_ch:

... und verhindert dann Zankereien, weil jeder einfach Aktien kriegt. ...

Nein,

sich Zanken klappt auch als Aktionäre.

Die AG und die GmbH erleichtern aber die Aufteilung und falls die Vermögensteuer wieder erhoben werden sollte, gibt es noch die KG mit einer Kapitalgesellschaft oder Stiftung als Komplementär.

 

Euer

Mausebaer

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3 minutes ago, Mausebaer said:

Nein,

sich Zanken klappt auch als Aktionäre.

Die AG und die GmbH erleichtern aber die Aufteilung und falls die Vermögensteuer wieder erhoben werden sollte, gibt es noch die KG mit einer Kapitalgesellschaft oder Stiftung als Komplementär.

 

Euer

Mausebaer

Man kann sich natürlich immer streiten auch darüber wie eine Immobilien AG geführt wird. Wo sehr oft es einen erbitterten Streit ergibt, ist, wenn einer in der Immobilie XY wohnen möchte, aber man sich natürlich nicht einig wird, was die wert ist. Oder einer sie verkaufen will und man sich nicht einig wird, welchen minimalen Verkaufspreis man ansetzt. Das kann dann Jahre gehen, in der die Immobilie vor sich hin rottet.

 

In einer AG, sind alle Immobilien in der AG, die auch wirtschaftlich geführt werden muss. Nebst den steuerlichen Vorteilen, muss man auch Reserven bilden für den Unterhalt, marktkonforme Mieteinnahmen haben usw... In der Schweiz zb kann man auch etwas jedes Jahr abschreiben, was den Wert mindert und latente Reserven äufnet. (Ist bei uns von Vorteil, weil wir eine Vermögenssteuer haben). Allerdings wenn die Immobilie verkauft wird, kommt eine 10% Steuer zu tragen auf den Immogewinn, und dann 14% auf den Gewinn der AG.  Insofern, am Schluss gewinnt der Fiskus. Allerdings ist das ein guter Grund eben in eine Immo AG, nicht zu verkaufen und eine Cash Flow Kuh zu behalten.

Der Aufwand macht nur Sinn, wenn man mehrere Immobilien hat oder ein grosse und auch das Einkommen mit einem hohen Grenzsteuersatz versehen ist.

In der Summe dürfte so ein Konstrukt in meiner Konstellation, mir eine Menge Steuern sparen, insbesondere in der Rente, wo die Mieteinnahmen einen relevanten Teil darstellen werden.

Es ist mit hohen Anfangskosten versehen, Mutationskosten, Notar und etwaige Immobiliengewinn Steuer bei der Überführung. Ist aber in 3 Jahren wieder drin, danach lohnt es sich wirklich.

 

Die 500.- haben sich gelohnt :)

 

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Danke, die Masse der vorangegangenen Postings haben ein gigantisches Amüsierpotential, begonnen

* mit den Vermutungen zu exorbitanten Notarkosten für ein einfaches Vermächtnistestament über ein paar Kanonen,

weiter mit 

* der Diskussion ob ein Vermächtnis ausreichte oder eine Erbeinsetzung möglich ist,

* den Mutmaßungen über Entschädigungspflichten gegenüber den Erben,

* die Notwendigkeit, dass "die Erben" auf die Erbschaft der Kanonen verzichten müssten

und vieles Spaßige mehr!

 

Wirklich schlau waren die Ratschläge, einen Fachmann mit der Gestaltung zu befassen und diesem klare Vorgaben für das Ergebnis zu machen. Den Weg und die Formulierung findet der Fachmann!

 

Hier meine Positionen zu den geäußerten Meinungen:

<Klugscheißmodus an>:

1. Vermächtnis reicht,

       wohl auch Zuweisung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung (str.)

2. ein Testament/Erbvertrag vom Notar ist nicht nötig, es kann aber ein privatschriftliches Testament nicht mit Bindungswirkung ausgestattet sondern jederzeit widerrufen widerrufen 

      "Suche Vererber von Lang- und Kurzwaffen. Zahle schon zu Lebzeiten" ist beim Notar tatsächlich in gewisser Weise und in bestimmten Konstellationen möglich!

3. Entschädigung an Pflihtteilsberechtigte (Erben) nur, wenn Wertaushöhlung des Nachlasses unter die Wertbeträge der Pflichtteilsansprüche,

4. Bedürfnis des Erben ist nicht nötig,

5. es gibt keine Erwerbsstreckung beim Erwerb im Erbgang,

6. "einfach ein Schreiben XY soll meine Waffen bekommen" kann auch reichen, wenn es der Testamentsform genügt,

7. "Testament (komplett handgeschrieben und mit Datum, nur Unterschrift reicht nicht)" stimmt so nicht, es geht auch eigenhändig geschrieben ohne Datum,

8. "der Staat ist Vormund" gibts nicht,

9. "enterbt, Dadurch stand ihr der halbe Pflichtteil zu" - nein, der ganze Pflichtteil,

10. "Der Staat bestimmte den Wert des Hauses" - wer sich so etwas gefallen lassen, ist selber schuld - dafür gibts Gerichte und Gutachter,

11. "enterben" ist dasselbe wie " "von der Erbfolge ausgeschlossen",

12. "wegen 200,- € ein mehrfaches davon zum Notar schleppen" ist Quatsch! Kost´was, wenn nützt´ ´was ist ok, - besser isses! Notarurkunde (Sogar 2-seitiger Erb-Vertrag!) bei 5000 Euro Wert ist kostentechnisch kein Aufwand! Kosten vss. all inclusive, max 200 Euro!

 

<Klugscheißmodus aus>

 

 

 

 

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