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IGNORED

Waffe falsch im NWR registriert- Vorstellung bei Waffenbehörde


cz75sp

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen, 

 

ich muss bei der Waffenbehörde vorstellig werden und meine neu erworbene Waffe „präsentieren“, weil im NWR die falsche Waffenart eingetragen ist und dementsprechend mein Voreintrag nicht damit übereinstimmt. 

Hatte einer von euch schon mal so eine Situation?

Ich finde es etwas umständlich, weil das Modell immerhin im NWR steht und mit einer Minute Internetrecherche doch eigentlich klar sein müsste, was nun richtig ist.

Ich geh natürlich hin, aber ist das üblich? 

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Bei mir ging es mal um eine falsche Seriennummer. Das konnte allerdings pragmatisch mittels Foto der richtigen Nummer per Mail an den Sachbearbeiter problemlos korrigiert werden, ohne dass ich dort mitsamt Waffe aufschlagen musste...

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vor 37 Minuten schrieb cz75sp:

Hallo zusammen, 

 

ich muss bei der Waffenbehörde vorstellig werden und meine neu erworbene Waffe „präsentieren“, weil im NWR die falsche Waffenart eingetragen ist und dementsprechend mein Voreintrag nicht damit übereinstimmt. 

Hatte einer von euch schon mal so eine Situation?

Ich finde es etwas umständlich, weil das Modell immerhin im NWR steht und mit einer Minute Internetrecherche doch eigentlich klar sein müsste, was nun richtig ist.

Ich geh natürlich hin, aber ist das üblich? 

 

Und was soll falsch sein?

Hast Du eine Pistole beantragt und einen Revolver erworben, oder eine Kurzwaffe beantragt und eine Langwaffe erworben?

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Bei mir war es anders herum: Austauschlauf in der WBK richtig aber im NWR falsch. Sachverhalt wiederholt vorgetragen nachdem mir das nach Jahren eben nach NWR Auszugserhalt aufgefallen war und auch eine - mögliche - Erklärung angeboten. Nämlich daß der frühere SB seine Augen auf der ausnehmend hübsch anzuschauenden Praktikantin gehabt haben könnte statt auf dem Bildschirm. "Ich hätte das halt falsch angegeben in meiner (!) NWR Meldung" Stutenbissigkeit?:rofl:  Stand dann noch einige Jahre falsch und sinnlos da drin. Bis ich den verkümmelt habe, der Wunsch des SB der Erwerberbehörde war Befehl, dann konnte man plötzlich berichtigen.

 

Aber ist doch schön wenn der SB die Kompetenz zur Inaugenschennahme hat. Ist ja nicht trivial.

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Bei mir war mal die Bestellnummer von Frankonia als Seriennummer eingetragen.

Fiel erst beim Verkauf (an privat) auf und wurde mittels Telefonat geklärt.

Bei einer anderen Waffe war ein Zahlendreher in der Seriennummer.

Das haben wir dann persönlich bei Kaffee und Keksen geklärt, weil er die Waffe unbedingt mal befummeln wollte.

Alles völlig problemlos.

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vor 1 Stunde schrieb gunvlog:

 

Und was soll falsch sein?

Hast Du eine Pistole beantragt und einen Revolver erworben, oder eine Kurzwaffe beantragt und eine Langwaffe erworben?

Eine Selbstladebüchse beantragt (Voreintrag), eine Selbstladebüchse erhalten, eingetragen im NWR ist diese aber als Repetierbüchse. 

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vor 13 Minuten schrieb cz75sp:

Eine Selbstladebüchse beantragt (Voreintrag), eine Selbstladebüchse erhalten, eingetragen im NWR ist diese aber als Repetierbüchse. 

Und in der WBK?

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vor 23 Minuten schrieb cz75sp:

Eine Selbstladebüchse beantragt (Voreintrag), eine Selbstladebüchse erhalten, eingetragen im NWR ist diese aber als Repetierbüchse. 

Und nun ne Runde im Amt ballern ob die selbst lädt?

 

Neu oder gebraucht erworben ?

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vor 5 Minuten schrieb 300RUM:

Man bekommt doch heute vom Händler einen Waffenbrief mit indem alles festgehalten ist. Ein double Check ist sich sinnvoll, Menschen machen Fehler. 


Weiß ich. Aber der war anscheinend ja auch falsch. 

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vor 3 Minuten schrieb cz75sp:

Welche WBK? In meine ist sie noch nicht eingetragen. 

Was wollen die dann von Dir?

Dann hat wohl der Händler oder Importeur Mist gebaut.

Du als Käufer hast ja keinen Einfluß auf die Daten, die vom Händler/Verkäufer an das NWR übertragen werden

Bearbeitet von gunvlog
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vor 1 Minute schrieb cz75sp:


Bin gespannt. Gebraucht. 

 

 

Gerade eben schrieb gunvlog:

Was wollen die dann von Dir?

Dann hat wohl der Händler oder Impoteur Mist gebaut

Bei ner gebrauchten hat vermutlich das Amt des Vorbesitzers „Mist gebaut“

 

hatte auch schon ne .30M1 Carbine…. Da ja Carbine=Karabiner war die auch als Kat. C im NWR

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vor 1 Minute schrieb CZM52:

 

 

Bei ner gebrauchten hat vermutlich das Amt des Vorbesitzers „Mist gebaut“

 

hatte auch schon ne .30M1 Carbine…. Da ja Carbine=Karabiner war die auch als Kat. C im NWR


Auch darauf hat er keinen Einfluß, wenn es um die Daten im NWR geht.

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vor 14 Minuten schrieb CZM52:

 

 

Bei ner gebrauchten hat vermutlich das Amt des Vorbesitzers „Mist gebaut“

 

hatte auch schon ne .30M1 Carbine…. Da ja Carbine=Karabiner war die auch als Kat. C im NWR

Vermute ich auch. Aber gut zu wissen, dass es noch andere wie mich gibt. :s82:

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vor 10 Minuten schrieb CZM52:

?

 

wer hat worauf keinen Einfluss? 

Der Käufer der Waffe hat keinen Einfluß auf die Daten im NWR, wenn die Waffe bereits im NWR eingetragen ist

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vor 13 Minuten schrieb gunvlog:

Der Käufer der Waffe hat keinen Einfluß auf die Daten im NWR, wenn die Waffe bereits im NWR eingetragen ist

Ja und? 
 

darum gehts doch garnicht🤷🏻‍♂️

 

Dann Amt will nur feststellen was es nun ist…. Wie sie das auf dem Amt machen wollen find ich spannend 

 

ich hatte bisher 2 solche „Fälle“, da wurde dann ein Dokumentation im Auftrag der Behörde angefertigt 

 

 

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Da hatte ich ja Glück, daß alles stimmte. Aber da sieht man mal wieder, was diese Kopf( Tot )geburten alles an Widrigkeiten mit sich bringen können. Ich komm immer mehr auf den Gedanken, daß das eine Entwaffnung der LWB durch die Hintertür werden soll. So nach dem Motto: wenn ich die ned enteignen kann, mach ichs ihnen so schwer wie nur irgend möglich..... dauert halt nur länger

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vor 17 Minuten schrieb CZM52:

Dann Amt will nur feststellen was es nun ist…. Wie sie das auf dem Amt machen wollen find ich spannend 

 

ich hatte bisher 2 solche „Fälle“, da wurde dann ein Dokumentation im Auftrag der Behörde angefertigt

Es gibt ja auch Sachbearbeiter die Ahnung von der Sache haben, da kommt es dann ohne Gutachten aus.

Das genau die Sachbearbeiter, wenn Sie das ganze ohne Gutachten abwickeln, sich aber eben nicht nur auf die Aussage von Heinz-Willi verlassen wollen ist ja auch verständlich. Denn der Sachbearbeiter hält am Ende dann seinen Kopf dafür hin.

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vor 1 Stunde schrieb cz75sp:

Eine Selbstladebüchse beantragt (Voreintrag), eine Selbstladebüchse erhalten, eingetragen im NWR ist diese aber als Repetierbüchse. 

Ist aber nicht zufällig eine kastrierte AK oder AR-15?

Bzw. war mal eine Kastrierte.

Bearbeitet von ForecaztDead
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vor 2 Stunden schrieb cz75sp:

Eine Selbstladebüchse beantragt (Voreintrag), eine Selbstladebüchse erhalten, eingetragen im NWR ist diese aber als Repetierbüchse. 

 

vor 1 Stunde schrieb CZM52:

Und nun ne Runde im Amt ballern ob die selbst lädt?

Um wertvolle Plätze auf Grün zu sparen, könnte man bei ner AR ja die Gasentnahme...

 

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Es gab früher selbst „einzellader“ auf gelb die noch „selbst geladen haben“… theoretisch 

 

 

genau wie Umbauten von SL zu Rep., war ja früher noch legal machbar 

 

heute nicht mehr, aber die sind ja unterwegs 

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