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IGNORED

EFP - Nachweis für Grund der Reise (Tschechien)


HeavyGauss

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich plane demnächst auf einen Schießstand in Tschechien zu fahren.

 

Nun frage ich mich wie es sich bei §32 Absatz 3 im Detail verhält:

 

Zitat

(3) Sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können, Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind, bedarf es einer Erlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 1a nicht für

1. Jäger, die bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorie C und die dafür bestimmte Munition im Sinne des § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 5 zum Zweck der Jagd mitnehmen,
2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen,
3. Brauchtumsschützen, die bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorie C und die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung mitnehmen.

 

Wenn ich dort beispielsweise auf 100m einfach nur Präzisionsschiessen trainieren möchte, an dem Tag aber keine Veranstaltung (Wettbewerb, offizielle Schulung o.ä.) stattfindet sondern ich einfach nur den Stand für ein paar Stunden gebucht habe um dort zu schiessen, reicht dann der Nachweis der Standbuchung als Begründung falls man angehalten und kontrolliert wird? Gefordert ist ja laut Gesetzestext "zum Zweck des Schießsports", den Passus mit " Beispielsweise (!) Einladung zu einem Wettbewerb" finde ich nur in diversen Merkblättern wie beispielsweise hier (Seite 1 letzter Absatz)

 

Europäischer Feuerwaffenpass mit allen Waffen eingetragen ist natürlich vorhanden.

 

Vielen Dank und Grüße

 

Peter

 

PS: Wie sind die Praxiserfahrungen anderer Mitglieder welche evtl. auch ab und zu nach CZ zum Schiessen fahren?

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Je nach EU Land können weitere Einschränkungen zu berücksichtigen sein, z.b. Verbot bestimmter Waffen und Munition, Beschränkung der Anzahl der Waffen, die über EFP mitgenommen werden dürfen , zusätzliche Erlaubnis muss im Vorfeld eingeholt werden...

Für cz fällt mir grade nur das Verbot von bestimmter Hohlspitzmunition ein

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vor 16 Stunden schrieb HeavyGauss:

§32 Absatz 3

 

Das WaffG regelt die Waffenmitnahme für ausländische Schützen in das deutsche Bundesgebiet, unter welchen Voraussetzungen diese ihre Waffen mitbringen dürfen. Wenn du allerdings deine Waffen ins Ausland mitnehmen willst, musst du nicht in das dt. WaffG schauen, sondern das tschechische.

 

I googled this for you: https://mzv.gov.cz/munich/de/allgemeine_und_touristische/einreise_mit_waffen/index.html

 

Spannend ist aus meiner Sicht folgender Passus:

 

"die Unterschrift der einladenden Person muß amtlich beglaubigt werden"

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18 hours ago, switty said:

 

Blöd gefragt: Wie soll man denn "an der deutsch/tschechischen Staatsgrenze folgende Dokumente vorlegen"? Da gibt's doch keine Grenzerhäuschen mehr, oder?

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Blöd gefragt: Wie soll man denn "an der deutsch/tschechischen Staatsgrenze folgende Dokumente vorlegen"? Da gibt's doch keine Grenzerhäuschen mehr, oder?

Finde ich auch etwas strange. Ich denke, es wäre sinnvoll sich an die Botschaft zu wenden, um sicherzugehen, den letzten Stand zu haben. Es steht übrigens auf der Seite:

 

"DIE RICHTIGKEIT DER FOLGENDEN AUSKUNFT WIRD GERADE BEI DEN ZUSTÄNDIGEN TSCHECHISCHEN BEHÖRDEN ÜBERPRÜFT"

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vor 10 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Blöd gefragt: Wie soll man denn "an der deutsch/tschechischen Staatsgrenze folgende Dokumente vorlegen"? Da gibt's doch keine Grenzerhäuschen mehr, oder?

 

Klar gibts noch 'Grenzhäuschen', nur nicht mehr an jedem Übergang wie früher. An den Autobahnübergängen gibt es sie definitiv.

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Am 12.4.2024 um 01:40 schrieb Proud NRA Member:

Konsulat wäre eher zuständig.

Ähm ja. Der von mir gepostete Link war ja zum Generalkonsulat der Tschechen in DE. Fälschlicherweise hier von Botschaft gesprochen. Ich bitte Aufrichtung um Verzeihung. :glare:

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