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IGNORED

Fällt eine bedürfnisfreie Flobert-Pistole 4mmM20 auf grüner WBK unter die 2/6er-Regel des Erwerbsstreckungsgebotes und nimmt diese einen Platz im Regelbedürfnis ein?


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Geschrieben

Flobert-Pistole 4mmM20 - erlaubnispflichtig, bedürfnisfrei, F-Kennzeichnung, Eintragung in grüner WBK.
 

  • Fällt unter Erwerbsstreckungsgebot? Ja/Nein?
  • Liegt diese dem Regelbedürfnis zu Grunde und nimmt dort einen Platz ein? Ja/Nein?

 

Oder gilt die 2/6er-Regel gilt nur für Sportschützen mit Bedürfnis nach §14 und die bedürfnisfreie Flobert läuft unter §8 und ist von der 2/6er befreit und nimmt auch keinen Platz im Regelbedürfnis ein? 

Viele alte Beiträge dazu gefunden - allerdings ohne befriedigendes Ergebnis für die Gegenwart.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Hypnodoc:

Liegt diese dem Regelbedürfnis zu Grunde und nimmt dort einen Platz ein? Ja/Nein?

Da sie, wie du ja selbst schreibst, BEDÜRFNISFREI ist, kann sie schlecht einen Platz im RegelBEDÜRFNIS einnehmen.

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Geschrieben

Richtig. Ausnahme ist nur eine aus einer bedürfnispflichtigen Pistole (z.B. 9mm Para in 4 M20 konvertierten) Waffe, die zählt dann wie die Ursprungswaffe. Wobei das für eine solche quasi kaum noch möglich ist, ein Bedürfnis zu bekommen.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Sal-Peter:

Da sie, wie du ja selbst schreibst, BEDÜRFNISFREI ist, kann sie schlecht einen Platz im RegelBEDÜRFNIS einnehmen.


So ist auch meine Auffassung davon, allerdings sehen die Ämter das wohl „kraft souveräner Willkür“.

 

Zum Teil wohl auch mit Wechselsystemen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Ulli S:

Dann wäre aber spannend, wie sie die 4M20 voreintragen ... Wollen Sie da auch einen "Bedürfnisnachweis" sehen ?


Keine Ahnung, ich gebe nur wieder, was ich dazu in den Foren bisher dazu gefunden habe.

Geschrieben

"Problematisch" dürfte da nur der Altbesitz von Umbauten sein. Da die jetzt im Ursprungskaliber gerechnet werden, wäre hier vorstellbar, die jetzt mit aufs Grundkontingent anzurechnen. Alles Andere müsste sich relativ einfach mit einem Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid aus der Welt schaffen lassen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Minute schrieb Ulli S:

"Problematisch" dürfte da nur der Altbesitz von Umbauten sein. Da die jetzt im Ursprungskaliber gerechnet werden, wäre hier vorstellbar, die jetzt mit aufs Grundkontingent anzurechnen. Alles Andere müsste sich relativ einfach mit einem Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid aus der Welt schaffen lassen.


Ich rede hier nur von „geborenen“ 4mmM20 mit F-Kennzeichen.

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben

Wo ist im Waffengesetz die 2/6er regel aufgeführt? Richtig, nur im § 14. Wo sind die bedürfnissfreien 4mm Waffen geregelt? Richtig, nicht im § 14 sondern im Anhang zum Waffengesetz. Einzig und allein im tresor nehmen sie einen Platz weg, sonst niorgends. Hatte ich Anfang der 2000er mit meinem Amt auch durch. Der wollte mir erst auch 8 Voreinträge auf Grün dafür machen und kam nach dem Erwerb von 2 Waffen mit 2/6........also hätte er mir vorher 4 Voreinträge zum zwecke des Verfalles gegeben................dauerte fast 14 Tage ihn vom gegenteil zu überzeugen.....ich wollte am ende einen schriftlichen ablehnenden bescheid mit gesetzesbegründung seiner Ansicht haben. wollte er mir irgendwie nicht schreiben und trug dann doch ein............

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Janzfan:

Flobert ist nicht 4M20


Gebe ich Dir recht - mein Fehler! 4mmRF ist die Flobert. Diese ist dann bedürfnisfrei, wenn das PTB-Zeichen im Viereck auf der Waffe angebracht ist. Die 7,5 Joule wird bei 4mm kurz & lang durch Konstruktionsmerkmale der Waffe erreicht (reduziert).

Im Grunde läuft es auf das Selbe hinaus - geboren als 4mm, unter 7,5 Joule.

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Geschrieben

Da kann es eigentlich gar keine Diskussionen geben. Sowohl das Grundkontingent als auch 2/6 sind explizit nur für Sportschützen relevant. Geborene 4mm Waffen mit F im Fünfeck werden aber nicht über ein sportliches Bedürfnis erworben sondern einfach weil man es ( noch ) darf. Die schönen zeiten der konvertierten 4mm Waffen sind aber vorbei. Ich kenne ganze Sammlung davon. Meine konvertierte 9mm Pistole ist seit langem wieder im Originalkaliber. Mein Bruder hält noch eine Walther PPK und eine CZ 75 konvertiert im Bestand. Neue gibt es aber nur noch mit Bedürfnis für die Grundwaffe und damit ist das uninteressant geworden. Wo sich geborene 4mm Waffen noch bemerkbar machen ist in der Anzahl im Tresor. Da zählen sie mit.Sonst nirgendwo................................

Ich war damals bei der Änderung stark im Thema, da werden sich noch Posts finden lassen . Weil ich selber , und mein Bruder, direkt davon betroffen waren.
 Wer also heute noch mit geborenen 4mm Waffen und F im Fünfeck damit von seinem SB konfrontiert wird soll sich einen ablehnenden Bescheid mit Gesetzesgrundlage geben lassen. Die Begründung möchte ich dann sehen.......................................

Damit wäre jetzt wirklich alles geschrieben, nur noch nicht von jedem.

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Geschrieben (bearbeitet)

@PetMan Super! Danke für Deine weiteren Ausführungen!

 

Damit ist eigentlich wirklich alles beantwortet und bevor es ausartet (wie von @BlackBull befürchtet) bitte ich den @Administrator an der Stelle hier dicht zu machen.

 

Danke an alle, die sich konstruktiv daran beteiligt haben. So macht Forum Spaß! 💪👍

Bearbeitet von Hypnodoc
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