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IGNORED

WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen


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Geschrieben (bearbeitet)

Oh, Mr. Mokkadischuh hat Urlaub vom Urlaub und tut, was er am besten kann, andere grundlos beleidigen.

 

Wie gut, dass es den moderativen Wischmob gibt. 

Bearbeitet von ACR
Geschrieben
Am 16.1.2024 um 17:02 schrieb steven:

Hallo BlackFly

 

es handelte sich um etwas über 200 Waffen. Was bei einem Waffensammler sicherlich nichts ungewöhnliches ist.

Und die Einlagerung im Waffenraum mit Verstellung der Kombination und Versiegelung der Tür wurde seitens der Waffenbehörde abgelehnt.

 

Steven

 

Während des Verfahrens auflaufende Kosten muss man natürlich einkalulieren. Im Erfolgsfall bekommt der Betroffene die aber ja zurück. Falls nicht im Hauptverfahren, dann spätestens über eine dazu folgende Schadensersatzklage.

 

Wenn die Behörde kostengünstigere Optionen ablehnt, wird sie sich sehr sicher sein, dass sie gewinnt.

 

Nur 4 Wochen Zeit für eine Überlassung der Waffen ist meines Erachtens bei dem schlechten Waffenmarkt im übrigen eine Zumutung (falls keine Gefahr im Verzug liegt). Die Einholung von Vergleichsangeboten ist in dieser Zeit nicht immer möglich. Im übrigen muss man im Einzelfall natürlich unterscheiden, ob der Widerruf nur wegen Bedürfniswegfall oder aufgrund welcher Qualität von Unzuverlässigkeit erfolgt ist und danach die Frist bemessen. Schon bei der Rückgabe der Erlaubnisurkunden sind normalerweise zwei bis drei Wochen üblich, wobei danach für den Überlasser die Nachweisführung gegenüber dem Erwerber zum berechtigten Besitz erschwert wird. Deshalb unterscheiden manche Waffenbehörden diesbezüglich nicht den Zeitraum, auch wenn im Gesetz für die Dokumente eine unverzügliche Rückgabe gefordert wird.

 

Grüßle SBine

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

 im übrigen eine Zumutung (falls keine Gefahr im Verzug liegt). 

Hallo Sachbearbeiter

 

danke für dein Posting.

Butter bei die Fische:

dem Delinquenten wird die Mitgliedschaft in der AfD vorgeworfen. Das ist alles.

Den Jagschein und den §27 hat man ihm gelassen.

Dem Landrat, der mittlerweilen involviert wurde, erklärte der SB, dass der ehemalige Waffenbesitzer die Einlagerung verweigert hatte, obwohl dies vom Anwalt (des Waffenbesitzers) der Waffenbehörde angeboten wurde und von dem SB abgelehnt.

 

Steven

Bearbeitet von steven

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