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IGNORED

Angemeldete Magazine.


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Geschrieben

Hallo

 

Vorsicht! Real. keine Satire!

Ein Fall ist mir bekannt, da wurden 10 Magazine nach § 58 Abs. 17 WaffG korrekt angemeldet und von der Waffenbehörde die Meldung bestätigt. 

Jetzt hat die Waffenbehörde die Bestätigung widerrufen, die Magazine beschlagnahmt und vernichtet.

Die Waffenbehörde verwies auf das Klageverfahren. 

OK, der Fall dürfte ziemlich eindeutig sein.

Sicherlich wird der Richter feststellen, dass die Beschlagnahme ungesetzlich war und dem ehemaligen Besitzer Schadenersatz zusteht.

Aber wie sieht der Schadenersatz aus? Die Magazine sind vernichtet. Wahrscheinlich sind die nicht mehr zu bekommen.

Wenn doch, wie werden die jetzt behandelt? 

Es waren Magazine für ein StGW44, Uzi und AR15.

AR15 Magazine dürften zu bekommen sein. Aber gilt dann für die das Verbot bzw. die Lagerung nach neuem Recht? 

Und wie kann man gegen diese Willkür der Waffenbehörde vorgehen? Ein Blick ins Waffengesetz hätte genügt, um die Unrechtmäßigkeit der Beschlagnahme zu erkennen.

 

Steven

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb steven:

Hallo

 

 

 

Steven

 

 

Würde hier klar den Vorswchlag eines anderen Users unterstützen!

Zitat:"Wie wäre es eigentlich mal mit einer eigenen Rubrik „steven stellt merkwürdige Fragen und produziert sich… ähhh… diskutiert sie dann mit sich selbst aus“. "

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb CZM52:

 Vorswchlag eines anderen Users unterstützen!

Hallo CZM52

 

Gegenvorschlag von mir: Entweder du liest meine threats nicht oder du setzt mich auf deine Ignoreliste.

Bisher habe ich das Gefühl, du wartest auf meine Postings um dann dagegen zu meckern.

Du und Hunter. Da kommt mir immer das Bild der beiden Opas aus der Muppetshow.

 

Steven

Geschrieben
Gerade eben schrieb steven:

Hallo CZM52

 

Gegenvorschlag von mir: Entweder du liest meine threats nicht oder du setzt mich auf deine Ignoreliste.

 

 

Steven

 

 

Verzicht auf Gratis Comedy...ne.

 

Ist halt spannend was da die bösen bösen Behörden immer tun....und am Ende raus kommt das es halt wieder anders war......

Geschrieben
Gerade eben schrieb CZM52:

....und am Ende raus kommt das es halt wieder anders war......

Hallo CZM52

 

da solltest du aber, deiner Glaubwürdigkeit wegen, ein paar Beispiele bringen. 

Ansonsten bist du für mich ein Märchenonkel.

Also: Beispiel!!!!

 

Steven

Geschrieben
Gerade eben schrieb steven:

Hallo CZM52

 

da solltest du aber, deiner Glaubwürdigkeit wegen, ein paar Beispiele bringen. 

Ansonsten bist du für mich ein Märchenonkel.

Also: Beispiel!!!!

 

Steven

 

 

Böse böse....NWR falsch...böse Behörde. alles schlimm, grosses Drama.

 

Am Ende, war schon in der WBK falsch....wurde halt vom Besitzer nicht kontrolliert.

 

Und die Fehler im NWR geregelt..............

 

Der grosse langjährige Rollenverschlusssammler....fürs STG57 braucht er ne erweiterung.....uih, ja, ne, stimmt, hat ja auch nen Rollenverschluss...........

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb steven:

Hallo CZM52

 

da solltest du aber, deiner Glaubwürdigkeit wegen, ein paar Beispiele bringen. 

Ansonsten bist du für mich ein Märchenonkel.

 

 

Steven

 

 

Und DARÜBER mach ich mir die wenigsten Sorgen......der Leser kann ja selbst deine Beiträge lesen und einschätzen........  und im Dunstkreis um ´steven sind alles böse böse Waffenbehörden........

 

Also wer hier der Märchenonkel ist............

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb CZM52:

Böse böse....NWR falsch...böse Behörde. alles schlimm, grosses Drama.

 

Am Ende, war schon in der WBK falsch....wurde halt vom Besitzer nicht kontrolliert.

Hallo CZM52

 

das ist Unsinn. Eine Waffe war in der WBK falsch eingetragen. Die Anmeldung von mir war richtig, die Eintragung war falsch. ansonsten Dutzende Fehler im NWR. Waffen, die in der WBK gelistet sind, fehlen im NWR. Falsche Nummern, falscher Hersteller etc. Dsad war schonmal nichts.

vor 9 Minuten schrieb CZM52:

fürs STG57 braucht er ne erweiterung.....uih, ja, ne, stimmt, hat ja auch nen Rollenverschluss...........

Da gebe ich dir recht. Hatte ich mich vertan.

OK, weiter:

 

Steven

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb CZM52:

der Leser kann ja selbst deine Beiträge lesen und einschätzen........

Hallo CZM52

 

hast du etwas zu den beschlagnahmten Magazinen beizutragen?

Oder giftest du wieder nur?

 

Steven

Geschrieben
Gerade eben schrieb steven:

Hallo CZM52

 

hast du etwas zu den beschlagnahmten Magazinen beizutragen?

 

 

Steven

 

 

 

Ich kann sagen das ich die Geschichte  nicht glaube.............. auf jedenfall nicht wie hier dargestellt. Da fehlen halt mal wieder paar Info´s uns Fakten.

 

Wieso wurde den Widerrufen?

Welche Zeitspanne war zwischen Widerruf und Beschlagnahme?

Warum gab es eine Beschlagnahme?

Wie wurde die Beschlagnahme durchgeführt?

Warum hat der Besitzer nicht  vorher reagiert?

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Christian 555:

Weil? Mit welcher Begründung?

Hallo Christian

 

der Magazinbesitzer wurde waffenrechlich für unzuverlässig erklärt und dabei die Anmeldung der Magazine widerrufen.

Sie forderten die Abgabe der Magazine. dies wurde nicht gemacht. Dann standen sie mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss vor der Tür und beschlagnahmten die Magazine. 

Der Besitzer sah, nach einem Blick ins Waffengesetz keine Veranlassung einen Anwalt einzuschalten. Jetzt, nach der Beschlagnahmung und Vernichtung sollte ein anwalt die Klage erheben.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb steven:

Hallo CZM52

 

..................... Eine Waffe war in der WBK falsch eingetragen...............................

 

 

ansonsten Dutzende Fehler im NWR. Waffen, die in der WBK gelistet sind, fehlen im NWR. Falsche Nummern, falscher Hersteller etc. Dsad war schonmal nichts.

 

 

Steven

 

Und wurde nicht vom WBK-Inhaber kontrolliert!

 

Und die Fehler im NWR hat  da die Behörde sich geweigert es zu ändern als sie bekannt gemacht wurden ?

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb steven:

Hallo Christian

 

der Magazinbesitzer wurde waffenrechlich für unzuverlässig erklärt und dabei die Anmeldung der Magazine widerrufen.

Sie forderten die Abgabe der Magazine. dies wurde nicht gemacht. Dann standen sie mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss vor der Tür und beschlagnahmten die Magazine. 

Der Besitzer sah, nach einem Blick ins Waffengesetz keine Veranlassung einen Anwalt einzuschalten. Jetzt, nach der Beschlagnahmung und Vernichtung sollte ein anwalt die Klage erheben.

 

Steven

 

 

Und wie erwartet....neue Fakten....und schon schauts anders aus..............................

 

Und nun warten wir noch auf Antwort warum der "Besitzer" nix unternommen hat nach dem Widerruf und welche Vorgange und Zeitspanne zwischen Widerruf und "HAusdurchsuchungsbeschluss"  lagen.

 

Und natürlich, wieso die Behörde in einen anscheinend laufenden Verfahren die Beweismittel vernichtet...........

 

 

 

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  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)

Sorry CZM52,

 

bezogen auf die NWR Geschichte:

aber wenn ein LWB einen Fehler macht ist der sofort seine Zuverlässigkeit los. Da gibt es eine Zero Tolerance Strategie und nun soll jeder noch prüfen ob die Behörde korrekt gearbeitet hat?

Es mag logisch erscheinen das zu kontrollieren, aber man sollte auch auf die gewissenhafte Abarbeitung der Waffenbehörde vertrauen können. 

Ich mag mir nicht vorstellen was das für ein Tanz wäre wenn der Fehler vom LWB gemacht wurden wäre.

 

Ich mach ja auch keine Geschmacksprobe an der Dieselzapfsäule weil ich davon ausgehen müsste dass der Tankwart da Benzin rein gekippt hat. Das nennt man Vertrauensbasis. Genausowenig kann der Tankwart was dafür wenn ich die Benzinpistole nehme statt Diesel.

 

 

Bearbeitet von Mick Jaeger
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Sorry CZM52,

 

bezogen auf die NWR Geschichte:

aber wenn ein LWB einen Fehler macht ist der sofort seine Zuverlässigkeit los. Da gibt es eine Zero Tolerance Strategie und nun soll jeder noch prüfen ob die Behörde korrekt gearbeitet hat?

Es mag logisch erscheinen das zu kontrollieren, aber man sollte auch auf die gewissenhafte Abarbeitung der Waffenbehörde vertrauen können. 

Ich mag mir nicht vorstellen was das für ein Tanz wäre wenn der Fehler vom LWB gemacht wurden wäre.

 

Ich mach ja auch keine Geschmacksprobe an der Dieselzapfsäule weil ich davon ausgehen müsste dass der Tankwart da Benzin rein gekippt hat. Das nennt man Vertrauensbasis. Genausowenig kann der Tankwart was dafür wenn ich die Benzinpistole nehme statt Diesel.

 

 

 

 

Wo genau gibt es den da ne "Zero Tolerance Strategie" ? Wenn der LWB nen schreibfehler in der Anmeldung macht ist er seine Zuverlässigkeit los ?

 Da fragt das Amt nach und das wars...

 

 

Und beim Tanken schaust auch nicht ob der richtige Betrag auf dem Beleg steht, wegen deinem grossem Vertrauen?

 

 

Geschrieben

da kann ich dir aus sicherer Quelle sagen dass die meisten es wirklich nicht tun. Habe zu Schulzeiten lange an der Tanke gearbeitet und wenn einer ne falsche Nummer gesagt hat, hat er im Regelfall die Rechnung bezahlt und erst als der Kunde mit der richtigen Nummer kam fiel es auf. Ging in beide Richtungen, deutlich zu wenig und deutlich zu viel bezahlt. 

Also JA, die meisten Mitmenschen achten da nicht drauf, wenn es kein einprägsamer Betrag wie 20€ ist.

 

Und falls du der Meinung bist unsere Regierung/Behörden/Gesetze haben keine zero Tolerance Strategie dann freu ich mich für dich und hoffe dass dir diese Naivität niemals zum Verhängnis wird.

 

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb CZM52:

Und natürlich, wieso die Behörde in einen anscheinend laufenden Verfahren die Beweismittel vernichtet...........

Hallo CZM52

 

welches laufende Verfahren? Es gibt kein laufendes Verfahren.

Die Behörde widersprach die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und der Anmeldung der Magazine bis zu einem bestimmten Datum. Einen Tag danach standen die vor der Tür, und beschlagnahmten die Magazine.

 

Steven

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb steven:

Hallo CZM52

 

 

Die Behörde widersprach die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und der Anmeldung der Magazine bis zu einem bestimmten Datum. Einen Tag danach standen die vor der Tür, und beschlagnahmten die Magazine.

 

Steven

 

 

 

Glaub ich so nicht...und dann der wichtige Punkt.....warum wurde die Zuverlässigkeit widerrufen, wurden auch  Waffen beschlagnahmt?

 

 

Bearbeitet von CZM52
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Mick Jaeger:

da kann ich dir aus sicherer Quelle sagen dass die meisten es wirklich nicht tun. Habe zu Schulzeiten lange an der Tanke gearbeitet und wenn einer ne falsche Nummer gesagt hat, hat er im Regelfall die Rechnung bezahlt und erst als der Kunde mit der richtigen Nummer kam fiel es auf. Ging in beide Richtungen, deutlich zu wenig und deutlich zu viel bezahlt. 

Also JA, die meisten Mitmenschen achten da nicht drauf, wenn es kein einprägsamer Betrag wie 20€ ist.

 

Und falls du der Meinung bist unsere Regierung/Behörden/Gesetze haben keine zero Tolerance Strategie dann freu ich mich für dich und hoffe dass dir diese Naivität niemals zum Verhängnis wird.

 

 

 

Da wir regelmässig Nachfragen erhalten weil unsere Meldung und die Anmeldung des WBK Inhabers nicht übereinstimmen und ich davon KEINEN Fall davon kenne wo die Behörde dann wegen eines Schreibfehlers die Zuverlässigkeit aberkannt hat, bin ich der Meinung,  ja.

 

 

 

In manchen Bereichen zeigt der Staat imho sogar zuviel "Tolerance".....................

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Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb steven:

der Magazinbesitzer wurde waffenrechlich für unzuverlässig erklärt und dabei die Anmeldung der Magazine widerrufen.

Sie forderten die Abgabe der Magazine. dies wurde nicht gemacht. Dann standen sie mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss vor der Tür und beschlagnahmten die Magazine. 

 

Na also, die Behörde hat korrekt gehandelt, so wie ich es als Bürger auch erwarte. Wenn ein LWB unzuverlässig wird, gehört er subito entnommen, bevor es zu Vorkommnissen wie in Hamburg und Reutlingen kommt.

 

Dein Behördenbashing ist irrelevant und der Zweck inzwischen völlig transparent.

 

Mach lieber Deine Reha, sonst springen Dir noch beide Hüften raus, wenn Du in Deinem Kadett Jeep unterwegs bist.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb ACR:

Na also, die Behörde hat korrekt gehandelt, so wie ich es als Bürger auch erwarte. Wenn ein LWB unzuverlässig wird, gehört er subito entnommen,

Hallo ACR

 

offenbar hast du vom Waffengesetz keine Ahnung.

Evtl. hilft dir das Lesen von §58 Abs. 17 WaffG weiter.

 

Steven

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb CZM52:

 wurden auch  Waffen beschlagnahmt?

Hallo CZM52

 

nein, es wurden keine Waffen beschlagnahmt.

Wenn du keinen Kleinen Waffenschein mehr hast, darfst du die Gaspistolen trotzdem behalten.

Aber es geht hier um die Beschlagnahmung der Magazine, nicht um Waffen oder Kleinen Waffenschein.

 

Steven

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb steven:

Hallo CZM52

 

nein, es wurden keine Waffen beschlagnahmt.

Wenn du keinen Kleinen Waffenschein mehr hast, darfst du die Gaspistolen trotzdem behalten.

Aber es geht hier um die Beschlagnahmung der Magazine, nicht um Waffen oder Kleinen Waffenschein.

 

Steven

 

 

Wieder bleibt die Frage nach dem Grund des Widerrufs derv Anmeldung und die Grundlage der Hausdurchsuchung...........

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