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IGNORED

Richtiger Eskalations / Beschwerdeweg bei Untätigkeit der Waffenbehörde - NRW


Herr_Merlin

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Nun trug es sich zu, das der super SB hier im Kreise in die Nachbarstadt wechselte. Das war zum 01.10 des letzten Jahres.

Seitdem geht garnichts mehr hier.

Ich habe im Oktober Waffen verkauft bzw. gekauft. Seitdem liegen meine WBKs dort. Klar das in der Zwischenzeit die Überprüfung abgelaufen war (November letzten Jahres) und man wieder auf eine neue Warten musste. Nun ist es März des Folgejahres und ich warte noch immer auf meine WBKs. Dies empfinde ich als sehr suboptimal.

Ganz am Anfang des Januar dieses Jahres reichten meine Frau und ich unsere Anträge für den EFP ein, der Alte war zu lange abgelaufen. Auch diese sind bis heute nicht bearbeitet. Auch hier kein Feedback ob es dieses Jahr noch wird. Zeiten könnte man generell nicht sagen. Vorort Termine und Bearbeitung sei vom Ministerium nicht gewünscht.

Nun war ich Vorort, etwas irreparable beschädigtes zur Vernichtung abgeben. O-Ton: "Seien Sie froh das es bei uns keine 9 Monate oder länger dauert..." Ähm 6 sind bald voll, wenn es auch bis Sommer nichts wird oder gar dieses Jahr dann sind es weit über 9 Monate. Bei Ende des diesen Jahres wären es ja schon ca. 14-15 Monate, selbst dies konnte man mir nicht zusagen auf Nachfrage.

 

Ich habe eine geschäftliche Jagdeinladung ins Auslands.. Dazu siehe anderes Toppic aus dem Januar, wollten meine Frau und ich ins Auslands jagen. Nun die Reisen sind bald alle vergeben.

Man konnte mir auf Nachfrage nichtmals mitteilen ob es bis zum Sommer klappen könnten. So kann man auch keine Jagdreise planen.

 

Wie dem auch sei. Nun zu meiner Frage.

Wohin richte ich mich mit der Beschwerde?

Wen schreibe ich an?

Sollte es ein Anwalt tun?

Was ist der "richtige" Weg?

 

Ich möchte doch einfach nur die WBKs zurück und den EFP.

Bearbeitet von Herr_Merlin
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  • Herr_Merlin änderte den Titel in Richtiger Eskalations / Beschwerdeweg bei Untätigkeit der Waffenbehörde - NRW

Mit den Möglichkeiten auf dem Verwaltungsrechtsweg (§ 75 VwGO) bist Du vertraut, wenn ich mich richtig erinnere.

Problem dabei ohnehin, daß es ggf. dauert und Nerven kostet.

 

Ich würde möglichst freundlich die nächste Ebene (Referatsleitung, im nächsten Schritt Abteilungsleitung - müßte in Form des Organigramms/Verwaltungsgliederungsplans auf der Webseite der Behörde zu finden sein) anschreiben und insbesondere auf die verstrichene Zeit und die nachteiligen Folgen für Dich und Deine Frau hinweisen, wie Du es hier im Faden ja schon getan hast.

Dabei durchaus auch einen Termin setzen.

Wenn ein Schreiben an die nächste Ebene nichts bringt, nochmal an die nächsthöhere, dann auch erneut einen Termin setzen und für den Fall des erfolglosen Fristablaufs den Rechtsweg ankündigen.

Die Schreiben konkret an die jeweilige Person aus dem Organigramm richten, jeweils mit Zusatz "oder Vertreter/in im Amt".

 

Eine weitere Möglichkeit - gibts bei Euch im Bundesland so etwas wie Bürgerbeauftragte o. Ä.?

 

 

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Habs mir jetzt noch genau durchgelesen. Beschwerde kannst du machen, aber ich würde auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für V Recht machen.

Die Zeiten sind ja ungeheuerlich und dir entstehen ja ziemliche Nachteie.

Ich selbst hab das mit der Beschwerde über den Landrat gemacht weil ich 4 Monate auf einen Voreintrag warten musste. Die haben es dann zur Zuständigen Fachbehörde geschickt, also der Kreispol.beh. die auch die WBKs ausstellen. Hab dann gefragt ob die mich verarschen wollen. Immerhin hatte ich 2 Wochen später meine WBK.

Fakt ist, niemand würde solche Zustände bei Personalausweisen oder Führerscheinen akzeptieren. 

Du kannst ja mal drauf hinweisen wie das werden soll wenn demnächst Schreckschusswaffen nur noch mit kl. Affenschein geben soll.

Bearbeitet von callahan44er
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3 hours ago, Elo said:

Mit den Möglichkeiten auf dem Verwaltungsrechtsweg (§ 75 VwGO) bist Du vertraut, wenn ich mich richtig erinnere.

Problem dabei ohnehin, daß es ggf. dauert und Nerven kostet.

 

Nein damit kenne ich mich nicht aus... 

Unsere sehr gute Anwältin ist letztes Jahr in Rente gegangen zum Leid von uns privat als auch von meinen Firmen. Eine neue gute Vertretung habe ich noch nicht gefunden... leider. Brauchen taten wir Sie selten - sehr gut war Sie.

Bearbeitet von Herr_Merlin
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Lass einen im Waffenrecht versierten Anwalt ein Schreiben mit dem Sachverhalt und dem Hinweis sowie Frist zur Einreichung der Untätigkeitsklage aufsetzen.

 

Alles andere ist weitere Zeitverzögerung.

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vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

Also ich würde einen nehmen der sich mit Verwaltungsrecht auskennt. Es geht ja nicht um eine Waffe in dem Sinne.

Sorry fürs vollqoute-  selbstverständlich ist dein Einwand total gerechtfertigt und äusserst wichtig. Was würdest du den von einem Anwalt halten der im Waffenrecht und Verwaltungsrecht fit ist?

Ansonsten wäre natürlich auch ein Anwalt aus dem Baurecht, aber hervorragenden Kenntnissen im Verwaltungsrecht eine Top Wahl.

WO.......

 

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Sorry für diesen Fauxpas 😇

in den 90-er Jahren hatte eine Andeutung von mir dr. Scholzens einzusetzen der Behörde gegenüber gereicht, um eine pump gun auf dsb-Bedürfniss einzutragen 

Bearbeitet von Gast
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Es ist eben der Unterschied zwischen der Adresse des Bürgers auf einem Briefkopf und der Adresse eines Rechtsanwaltes im Briefkopf. Nach meiner Erfahrung nicht nur im Bereich Waffenrecht.......

Bearbeitet von chapmen
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vor 13 Minuten schrieb Jürgen Klünder:

Naja, aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen

Eben, deine Erfahrungen. Eine unsinnige Diskussion da rein Subjektiv aus "Verlierersicht" gewertet wird.

Das Spiel kannst du mit jedem RA veranstalten.

Ebenso mit Zahnärzten, Autohändlern und Klempnern.

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Eine grundsätzliche Anmerkung.

 

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sind im Vergleich zum Zivilrecht relativ günstig.

Es gibt da auch den Untersuchungsgrundsatz - das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen, daneben gibt es eine Aufklärungspflicht.

(Im Zivilverfahren kann es z. B. daran scheitern, daß ein Antrag vergessen oder zu spät eingereicht wird.)

Geht es vor Gericht, vertritt sich die Behörde im Regelfall erst mal selbst.

 

Gefragte (Fach-)Anwälte nutzen ggf. die Möglichkeit, mit Ihrer Mandantschaft vorab eine Vereinbarung über den Streitwert abzuschließen und/oder eine zusätzliche Honorzahlung zu vereinbaren.

Hat man eine Rechtsschutzversicherung, ist die Frage, ob diese solche Vereinbarungen ebenfalls abdeckt.

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36 minutes ago, raze4711 said:

Wie hat sich eigentlich der Sachbearbeiter geäußert,  warum alles so lange bei euch dauert ?

Das seie alles so gewollt. Sie hätten so viel zu tun. Das wäre wegen Gesetztesänderungen. Blöderweise sagte ich dann, das dies bis zum Oktober letzten Jahres immer super war beim Vorgänger - vermutlich die falsche Äußerung.

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vor einer Stunde schrieb chapmen:

Eben, deine Erfahrungen. Eine unsinnige Diskussion da rein Subjektiv aus "Verlierersicht" gewertet wird.

Ich habe nicht verloren.

Ich kann nur Untätigkeit und falsche Rechnungsstellung feststellen/bescheinigen.

 

 

Bearbeitet von Jürgen Klünder
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vor 14 Minuten schrieb Jürgen Klünder:

Ich kann nur Untätigkeit und falsche Rechnungsstellung feststellen/bescheinigen.

Ok, dann hast du eben negative  Erfahrungen gemacht. Auch dies kann man auf beliebige Berufsgruppen anwenden.

Ich habe ausschliesslich gute Erfahrungen gemacht- wie unzählige Mandanten von ihm in den letzten Jahrzehnten.

Und nu?

 

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