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IGNORED

Frage zur Aufbewahrung


g0su

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Hallo zusammen, folgende Frage: Ist es zulässig einem anderen Sportschützen (in diesem Fall: Inhaber („nur“) einer alten gelben WKB), Sportwaffen welche auf meiner gelben WBK eingetragen sind, zur Aufbewahrung (nicht zur Nutzung) zu überlassen?

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vor 13 Minuten schrieb g0su:

zur Aufbewahrung (nicht zur Nutzung) zu überlassen?

Ja. Übrigens auch zur Nutzung.

 

https://inntakt.de/waffenverleih-mit-und-ohne-waffenrechtliche-erlaubnis/

 

 

Interessant in dem Zusammenhang: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-verleih-von-waffen-und-munition_152709.html

 

Bearbeitet von Sal-Peter
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Am 5.3.2023 um 00:15 schrieb g0su:

Könntest Du mir sagen wie lange

Zur Nutzung: 4 Wochen. Dazu braucht es einen Leihschein, Muster gibt es z.B. beim BDS auf der Webseite, bestimmt auch bei anderen Verbänden.

Dauerleihgabe mit Serienscheinen ist nicht gewollt, sollte man auch nicht bei erwischen lassen.

Und natürlich nur zum vom Bedürfnis des Leihnehmers umfassten Zweck.

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Da gibt es zwei Möglichkeiten:

 

1. Du kannst Deine Waffen aus Gründen vorübergehend nicht selbst vorschriftsmäßig aufbewahren.

 

In diesem Fall darfst Du sie bei Deinem Kumpel unterbringen.

 

Wichtig dabei: es müssen objektive Gründe vorliegen, es muss vorübergehend und das Ende absehbar sein.

 

2. Du stellst bei ihm einen Tresor auf, zu dem er keinen Schlüssel hat. Gleichzeitig solltest Du eine Möglichkeit haben an den Schrank zu kommen. Du hast also entweder einen Wohnungsschlüssel, oder weißt wo einer ist.

 

In Fall 1 bewahrt Dein Kumpel für Dich auf. In Fall 2 bewahrst Du bei Deinem Kumpel auf.

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