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Geschrieben

Das Thema ist in WO des Öfteren in verschiedenen Threads immer einmal wieder angesprochen worden, jedoch wurde es meist nur mit plausibler Logik unterlegt. Vielleicht lassen sich hier Belege sammeln, dass professionelle Einbrecher ewb-pflichtige Waffen möglichst nicht stehlen. :rolleyes:

 

Zitat

Einbruch im Auengrund

Tresorknacker lassen Waffen liegen

Redaktion 10.02.2023 - 12:42 Uhr

Dieser Einbruch in Schwarzbach (Landkreis Hildburghausen) hatte ein besonderes Gefahrenpotenzial: Im betroffenen Haus gab es auch Waffen. Was die Kriminellen mitgehen ließen, ist noch offen.

 

Einbrecher haben am Donnerstag in Schwarzbach offenbar einen Tresor aufgebrochen. Die Täter hatten alle Zimmer in dem Wohnhaus in der Straße „Am Brandschlag“ durchwühlt und auf der Suche nach Verwertbarem auch den Kellerbereich inspiziert, wie Polizeisprecherin Julia Kohl am Freitag informierte. Dort stehen auch ein Waffenschrank und ein Tresor. „Die Waffen blieben unversehrt, doch ob Wertvolles aus dem Tresor fehlt, muss noch ermittelt werden“, erklärte die Polizeisprecherin.

 

...

Quelle: https://www.insuedthueringen.de/inhalt.einbruch-im-auengrund-tresorknacker-lassen-waffen-liegen.ef572bb3-ba84-47c6-9e41-d423e78db97a.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Die Frage ist doch, was soll man mit einer gestohlen "legalen" Waffe anfangen.

Egal wo die Auftaucht wird man diese bis zum letzten legalen Besitzer zurückverfolgen können. Das ist ein Risiko für den Einbrecher der es nur auf andere Wertsachen abgesehen hat. Diese sind dann nicht zu rückverfolgbar. 

Geschrieben (bearbeitet)

Na, wenigstes haben sie bezüglich der Waffenaufbewahrung keinen Mist geschrieben, wie das andere Medien gerne tun...

Ach ja, was wird aus einer legalen Waffe, wenn sie gestohlen wird? Eine illegale ohne Zuordnungsmöglichkeit, denn dazu müsste sie erstmal wieder auftauchen.

Bearbeitet von Lokführer
Geschrieben

Na ja, wenn man den Artikel 2x liest, kommt man drauf, dass die wohl den "Tresor" mit den Wertsachen geknackt haben. Von der gewaltsamen Öffnung des Waffenschranks stand da nichts.

Wenn die den auch aufgebrochen und keine Langwaffen mitgenommen haben, verstehe ich das noch halbwegs. Wären die dort an Kur´zwaffen gelangt, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Füße bekommen hätten.

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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Quetschkopf:

Die Frage ist doch, was soll man mit einer gestohlen "legalen" Waffe anfangen? 

Zum Beispiel an andere Kriminelle verkaufen. Warum sollte hier die Herkunft interessieren?

Viele Waffen und die passende Munition, die aktuell aus der Heimat mitgebracht werden, gehören eigentlich der albanischen, der serbischen Armee. Stört das irgendwelche Berufs-Verbrecher in Europa?

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Lokführer:

...

Ach ja, was wird aus einer legalen Waffe, wenn sie gestohlen wird? Eine illegale ohne Zuordnungsmöglichkeit, denn dazu müsste sie erstmal wieder auftauchen.

Das Wiederauftauchen ist ja das kriminelle Risiko mit diesen Waffen. Das Material, wo sich die Seriennummern befinden, zu entfernen, ist auch nicht jedermanns Sache, und ob sich dann der Aufwand noch wirtschaftlich lohnte ... ? :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Tatonka:

Viele Waffen und die passende Munition, die aktuell aus der Heimat mitgebracht werden, gehören eigentlich der albanischen, der serbischen Armee. Stört das irgendwelche Berufs-Verbrecher in Europa?

Die kann man aber nur bis zur Albanischen oder Serbischen Armee zurückverfolgen, nicht aber etwa Rückschlüsse daraus ziehen wie diese dort entwendet wurden.

Ist nichts neues das der Einbrecher nur den Schmuck mitnimmt, ggf. noch Werkzeug. Waffen und Elektronikartikel sind meisten uninteresant.

Das ist keineswegs ein neues Phänomen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 24 Minuten schrieb Tatonka:

Zum Beispiel an andere Kriminelle verkaufen. Warum sollte hier die Herkunft interessieren?

Viele Waffen und die passende Munition, die aktuell aus der Heimat mitgebracht werden, gehören eigentlich der albanischen, der serbischen Armee. Stört das irgendwelche Berufs-Verbrecher in Europa?

 

Der Unterschied ist, ob sich eine Waffe zu einer bestimmten, konkreten Tat und einem oder wenigen Täter zurückverfolgen lässt oder ob diese nur zu einer diffusen Tatwolke von"verloren gegangener" Dienstwaffen führt. Also der mögliche Erkenntnisgewinn in  einem eventuellem Ermittlungsverfahren macht den Unterschied.

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

@Quetschkopf Du warst schneller :friends:

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Mausebaer:

"verloren gegangener" Dienstwaffen

Btw: das verlieren einer Dienstwaffe ist ja im Gegensatz zum Verlieren einer privaten auch keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Insofern hat da auch der Verlierer weniger Probleme. 

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