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IGNORED

NWR Kummer Lauf kann nicht eingetragen werden


frosch

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Moin!

 

Einer meiner Bekannten hat Kummer mit der Eintragung eines Laufes.

 

Er hat den Lauf vor über einem Jahr gekauft. Der Lauf stammt aus einer Repetierlangwaffe.

Ergo gibt es keinen NWR Eintrag für den Lauf

Er hat den Lauf rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen angemeldet.

 

Auch nach über einem Jahr konnte noch keine WBK ausgestellt werden, weil die Behörde des Überlassers überlastet ist und sich nicht in der Lage sieht, den Vorgang im NWR gerade zu ziehen.

 

Ich habe meinen Bekannten dahingehend beruhigt, dass seine einzige Pflicht ist, den Lauf rechtzeitig anzumelden. So lange das Verfahren noch nicht entschieden ist -quasi in der Schwebe- muss er nichts weiter tun, als den Kaufbeleg aufzubewahren und einen Nachweis, dass er den Lauf rechtzeitig angemeldet hat.

Er kann den Lauf auch ganz normal verwenden.

 

Sehe ich das richtig?

 

frogger

 

 

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vor 8 Stunden schrieb frosch:

Der Lauf stammt aus einer Repetierlangwaffe.

Ergo gibt es keinen NWR Eintrag für den Lauf

Nicht ganz korrekt. Zumindest bei allen Waffen mit Produktionsdatum ab dem 01.09.2020, bzw. bei ausländischen Waffen Eintragung ins deute NWR nach Einfuhr, hat jedes wesentliche Teil, auch der Lauf, eine eigene NWR-Nummer, die Teile-ID beginnend mit "T-".

Dein Bekannter hat den Lauf nach diesem Datum erworben. Wenn es ein Wechsellauf war, dann muss er eine Teile-ID haben. Diese wurden automatisch vergeben. Sollte der Lauf festverbaut und durch einen anderen ersetzt worden sein, dann durfte diese Arbeit sowieso nur ein Büchsenmacher durchführen und das Teil mußte von Ihm im NWR neu zugeordnet werden, als Lauf ohne Waffenzuordnung und hat spätestens bei diesem Vorgang eine ID im NWR bekommen.  

 

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