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IGNORED

Schießnachweis mit Seriennummer der Waffe?


orish

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Hallo Andor,

wenn ich auf dem Thread Bedürfnissnachweis nach §14 den Widerruf des Landratsamts Heidenheim veröffentliche dann kannst du selber lesen wie es mit dem Nachweis bezüglich Schießbuch aussieht und was da alles bemängelt wurde um dieser Nachweis nicht anerkannt werden soll.

Das mit den Seriennummer stammt nicht von mir, aber die Eintragungen ins Schießbuch können von jedem X-beliebigen Schützen stammen oder die Waffe ist nicht bekannt, solche und andere Sachen wurde mir vorgehalten.

Schaue dir wenn es soweit ist meine Veröffentlichung des Widerrufs des Landratsamt Heidenheim vom 04.01.2011 an, dann wirst du sicherlich verstehen wieso ich hier geschrieben habe-

Gruß Colt S.

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vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

Ich bin gerade dabei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Verfasser des "Machwerks" vom 04.01.2011 zu machen bzw. wird am Montag per Einschreiben mit Rückschein an das Landratsamt Heidenheim adressiert, bin mal gespannt ob wieder der Poststempel mit samt Poststempel entfernt wird.

Klagen ist so eine Sache, der "gute Fachanwalt" den ich hatte hat mir dieses Schreiben vorenthalten, hätte ich Kenntnis davon gehabt wäre es anderst gelaufen, den Anwalt hätte ich schleunigst entsorgt und wäre gegen diese ungerechtfertigte Beschuldigung vorgegangen.

Aber mal sehen ob ich nicht doch gegen diese ungerechtfertigte Beschuldigung rechtlich vorgehen kann.

Ich werde entsprechend falls die Dienstaufsichtsbeschwerde nichts bringt diese und das "Machwerk" vom 04.01.2011 hier veröffentlichen, muß mich nur von der rechtlichen Seite aus absichern ob ich Personen welche als Beamte für "uns" arbeitet hier namentlich benennen darf.

Gruß Colt S.

Nach 11 Jahren max. ein Hinweis auf Fristen und Verjährungen zurück oder gleich Ablage P.

Ein anderer Anwalt hätte Dir wahrscheinlich auch nicht mehr geholfen. Einer der zuständigen Richter in der letzten Instanz in Dresden ist Vater eines Kindes welches seinerzeit in Erfurt zur Schule ging. Er selbst sieht sich nicht als befangen und wurde bisher aus diesem Grund bisher auch nie von einem entsprechenden Fall ausgeschlossen auch wenn sein Stimm-/Urteilsverhalten eine andere Sprache spricht. Da Urteile von dort in der Regel bundesweit für alle Folgen hat, sollte man sich bei jedem Fall daher ganz genau überlegen ob es sich wirklich lohnt den Schritt zu gehen. 

 

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Hallo Rene,

hätte gar nicht soweit kommen müssen wenn der "Fachanwalt" richtig reagiert hätte und vor der erstinstanzlichen Verhandlung meine Beweismittel, die er ja 2010 von mir erhalten hatte, dem Gericht zur Beweisführung vorgelegt hätte.

Aber nichts der Gleichen Verfahren in die Länge ziehen um mehr Kohle einzusacken was aus dem Mandant wird ist ja egal.

Kann gerichtlich gegen diesen Widerruf nichts mehr machen aber gegen die Unwahrheiten und Fehler welche aus diesem Widerruf entstanden sind schon.

Gruß Colt S.

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vor 4 Stunden schrieb Colt S.:

dann kannst du selber lesen wie es mit dem Nachweis bezüglich Schießbuch aussieht und was da alles bemängelt wurde um dieser Nachweis nicht anerkannt werden soll.

Ich kann nur immer wieder den Kopf schütteln ob dem was ich lese. Es gibt in Deutschland keine Pflicht ein persönliches Schiessbuch zu führen. Punkt! Somit kann es erst recht keine Norm geben wie ein Schiessbuch auszusehen hat , noch was drin stehen muss. 

Was ich an deiner Sache nicht nachvollziehen kann .......du schreibst du hast in den geforderten Jahren zig Wettbewerbe bis zur deutschen geschossen. Darüber muss der Verband doch Aufzeichnungen haben und dir das bestätigen können. Wieso stellt sich da nicht der Vrband mit seiner Rechtsabteilung hinter dich ? Weil, unterm Strich wurden ja wohl auch Bestätigungen des Verbandes nicht anerkannt?????? Ist alles etwas .....komisch...........

Bearbeitet von PetMan
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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Ich kann nur immer wieder den Kopf schütteln ob dem was ich lese. Es gibt in Deutschland keine Pflicht ein persönliches Schiessbuch zu führen. Punkt! Somit kann es erst recht keine Norm geben wie ein Schiessbuch auszusehen hat , noch was drin stehen muss. 

Was ich an deiner Sache nicht nachvollziehen kann .......du schreibst du hast in den geforderten Jahren zig Wettbewerbe bis zur deutschen geschossen. Darüber muss der Verband doch Aufzeichnungen haben und dir das bestätigen können. Wieso stellt sich da nicht der Vrband mit seiner Rechtsabteilung hinter dich ? Weil, unterm Strich wurden ja wohl auch Bestätigungen des Verbandes nicht anerkannt?????? Ist alles etwas .....komisch...........

Die Einzigste wirkliche Hilfe hatte ich vom GSVBW, hier war der Präsident H. Glaser vor dem VG Stuttgart, obwohl nicht geladen, aufgetaucht und hat versucht für mich eine "Lanze zubrechen", hat aber leider nicht genützt gegen das in der Begründung verwendete Amoklaufen war nichts möglich und der "Fachanwalt" glänzte auf seine Art und Weise.

Meinen Dank möchte ich hiermit nochmals zum Ausdruck bringen, Danke Helmut.

Von den anderen Verbänden gab es lediglich Lippenbekenntnisse sonst nichts.

Wenn du das Schreiben des "Fachanwalts" gelesen hast siehst du wie ich von den Verbänden wie eine heiße Kartoffeln fallen gelassen wurde und dieses wo ich sehr lange Zeit für einen Verband als Landesreferent Dienstwaffen Meisterschaften geplant und durchgeführt hatte, nicht zu vergessen ich war auch längere Zeit Landessportleiter und habe mich für den Verband und die Schützen eingesetzt und geholfen wo es ging.

Gruß Colt S.

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