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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 9 Stunden schrieb karlyman:

Einstellung der Verfahren in "kleineren" Strafsachen, weil die Justiz schlicht überlastet ist. 

Gegen viele Täter laufen ja viele Verfahren, da werden die kleineren Delikte eingestellt, ansonsten würde das Verfahren ja nie zu Ende gebracht werden, zumal ja zwischen Anzeigen und Verfahren schon mal 1 - 2 Jahre vergehen.

Die erwischt wurden werden in der Regel ja wieder freigelassen und machen weiter. (damit meine ich ja nicht den Normalbürger)

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vor 15 Minuten schrieb Last_Bullet:

Neues zur Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Ohne Mitgliedschaft bei den Parteien der "Mitte". 

Einer Wärmepumpe

Nachweis veganer Ernährung

Parteispende bei den Grüxen

Aktienpaket bei Blackrock

Lückenloser Impfpass

Und einem gerahmten Bild von Merkel im Wohnzimmer wird das nixmehr.

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Einige Seiten vorher ging es darum, dass BKA-Entscheide vor Gerichten nicht unbedingt bestand haben.

 

Wie passt das damit zusammen?

Zitat BKA-Seite:

Zitat

Waffenrechtliche Einstufungen (Feststellungsbescheide) gemäß § 2 Absatz 5 WaffG

Das BKA hat in Zweifelsfällen festzustellen, ob bzw. wie ein Gegenstand oder eine Waffe in die Rechtsspähre des Waffengesetzes einzuordnen ist. Das Verfahren erfolgt in Abstimmung mit den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die hierzu ergangenen Entscheidungen des BKA sind im Geltungsbereich des Waffengesetzes allgemein verbindlich. Sie sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/waffenrecht_node.html

 

Zitat

(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html

 

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