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IGNORED

Bestellen in Russland


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Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

 

momemtan ist ja ein Embargo gegen Russland verhängt, neue Waffen von z.B. Izhmash kommen deswegen auch nicht oder schleppend nach. Der eine Händler sagt es so, der andere so.

Ich hab versucht, mich einzulesen, aber so richtig schlau werde ich nicht, Zollrecht ist auch nicht mein Steckenpferd.

 

Kurz und knapp gefragt:

Darf man momentan als Endanwender freie Waffenteile (Schäfte, Schaftkappen, Handschutze, Montagen, Optiken o.ä.) aus Russland einführen?

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)

Rufe am besten beim Zoll an. Macht mehr Sinn als das übliche WO "vom Hundersten ins Tausende kommen". Da hast du eine verbindliche Auskunft.

 

Und lasse vom Versender "Sportgerät" oder "Zubehör Sportgeräte" auf die NEUTRALE Verpackung schreiben. Mit den Herrschaften in Darmstadt hatte ich schon etwas Affentanz wegen eines Schwertes und einer Lanzenspitze weil "Metallwaren" drauf stand. Wir einigten uns dann auf "Sportgeräte für Schaufechten".

Bearbeitet von Asgard
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn Du ungefähr weißt, was Du bestellen möchtest, kannst Du Dich dem Vorhaben über die TARIC-Anwendung annähern. 

Dort sind für jede Zolltarifnummer die Rechtsfolgen von Abgaben bis zu Dual-Use Beschränkungen oder sonstigen Einfuhrhindernissen aufgeführt.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/Zolltarif/TARIC-Auskunftsanwendung/taric-auskunftsanwendung_node.html

 

Die Kunst besteht darin, die richtige Nummer zu finden:

zB. Schaftkappe für ein Sportgewehr mit gezogenem Lauf:

 

https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/goods_description.jsp?Lang=de&LangDescr=de&SimDate=20210331&Taric=9305200090

Zitat

 

Informationen zur TARIC-Warennomenklatur
Das Referenzdatum ist 31-03-2021
Warennomenklaturcode: 9305200090
ABSCHNITT XIX    WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
KAPITEL 93    WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
9305    
Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304 :   (TN701)
9305 20    
-      für Gewehre der Position 9303 :
9305 20 00 10    
-  -      glatte Läufe
9305 20 00 90    
-  -      andere

 

Insgesamt Verweise zur Zolltarifnummer: 9305 20 00 90    -  -    andere

https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/measures.jsp?op=&MeasText=&Lang=de&StartPub=&Offset=0&Area=RU&GoodsText=&Taric=93052000&LangDescr=&textSearch=&OrderNum=&MeasType=&callbackuri=CBU-34&SimDate=20210331&measEndDat=&EndPub=&measStartDat=&Regulation=&ShowMatchingGoods=&Domain=TARIC&ExpandAll=true&search_text=goods

 

Siehe hier insbesondere die Fußnoten:

Manche davon betreffen speziell Russland: 

Zitat

CD483         Sind die angemeldeten Waren in den “CG”-Fußnoten zu der Maßnahme beschrieben, muss eine Ausfuhrlizenz vorgelegt werden     
CD589         Es ist verboten, Kulturgüter, die zum kulturellen Eigentum Syriens gehören, sowie sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher oder von religiöser Bedeutung, einschließlich derjenigen, die in Anhang XI aufgeführt sind, einzuführen, auszuführen, weiterzugeben oder dazugehörige Vermittlungsdienste bereitzustellen, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass die Güter ohne Einwilligung ihrer rechtmäßigen Eigentümer oder unter Verstoß gegen syrisches Recht oder Völkerrecht aus Syrien entfernt wurden, insbesondere wenn die Güter zu öffentlichen Sammlungen gehören, die in den Bestandsverzeichnissen der erhaltenswürdigen Bestände syrischer Museen, Archive oder Bibliotheken oder in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Syriens aufgeführt sind.     
CD663         Eine Ausfuhrgenehmigung gemäß dem Formblatt in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 ist erforderlich für die Ausfuhr von Feuerwaffen, deren Teilen, wesentlichen Komponenten und Munition, die in den mit der Maßnahme verbundenen Fußnoten aufgelistet sind.
Ausnahmen sind in den Artikeln 3 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 aufgeführt.     
CD994         Wenn auf die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten hingewiesen wird, ist eine Ausfuhr-/Einfuhrgenehmigung vorzulegen.     
CG024         Mit einem Alter zwischen 50 und 100 Jahren und einem Wert von mindestens 50.000 Euro     
MG538         Eigens für eine Feuerwaffe konstruierte und für ihr Funktionieren wesentliche Teile, insbesondere der Lauf, der Rahmen oder das Gehäuse, der Schlitten oder die Trommel, der Verschluss oder das Verschlussstück und jede zur Dämpfung des Knalls einer Feuerwaffe bestimmte oder umgebaute Vorrichtung Die wesentlichen Teile dieser Feuerwaffen: Schließmechanismus, Patronenlager und Lauf der Feuerwaffen als getrennte Gegenstände fallen unter die Kategorie, in der die Feuerwaffe, zu der sie gehören oder für die sie bestimmt sind, eingestuft wurde.     
TM571         Es ist untersagt, irakische Kulturgüter und andere Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und religiöser Bedeutung
a) aus dem Gebiet der Gemeinschaft auszuführen oder zu verbringen und
b) mit ihnen zu handeln,
i) wenn sie illegal von irakischen Orten entfernt wurden, insbesondere, wenn diese Gegenstände entweder Teil öffentlicher Sammlungen sind, die in den Bestandsverzeichnissen von irakischen Museen, Archiven oder besonderen Sammlungen von Bibliotheken oder aber in den Bestandsverzeichnissen religiöser Einrichtungen Iraks aufgeführt sind oder
ii) ein begründeter Verdacht besteht, dass die Kulturgüter ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers aus Irak oder aber unter Verstoß gegen die einschlägigen irakischen Gesetze und Bestimmungen aus Irak verbracht wurden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass
a) die Kulturgüter vor dem 6. August 1990 aus Irak ausgeführt wurden, oder
b) die Kulturgüter den irakischen Einrichtungen gemäß dem in Absatz 7 der UNSC-Resolution 1483 (2003) beschriebenen Ziel der sicheren Rückgabe zurückgegeben werden.     
TM679         Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeuge und -ausrüstung, paramilitärische Ausrüstung und entsprechende Ersatzteile     
TM839         Die Einfuhr, der Kauf oder die Beförderung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechenden Ersatzteilen aus Russland durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder durch Schiffe oder Flugzeuge unter ihrer Flagge werden untersagt (BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014).
Die Verbote gemäß gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurden, und der Bereitstellung von Ersatzteilen und der Erbringung von Diensten, die für die Wahrung und Sicherung vorhandener Kapazitäten innerhalb der Union erforderlich sind.     
TN701         Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates (ABl. L 183, S. 9) ist die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Europäische Union verboten.
Das Verbot gilt nicht in Bezug auf:
a) die Erfüllung von Handelsverträgen, die vor dem 25. Juni 2014 abgeschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bis zum 26. September 2014, vorausgesetzt, die natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation, die den Vertrag erfüllen will, hat die Tätigkeit oder Transaktion mindestens 10 Arbeitstage vorher bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, gemeldet.
b) Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung vorgelegt wurden, für die die Erfüllung der Bedingungen, welche die Ursprungseigenschaft verleihen, geprüft worden und für die ein Ursprungszeugnis der zuständigen Behörde der Ukraine im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 374/2014 oder mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine ausgestellt worden ist.

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Raiden:

Moin,

 

momemtan ist ja ein Embargo gegen Russland verhängt, neue Waffen von z.B. Izhmash kommen deswegen auch nicht oder schleppend nach. Der eine Händler sagt es so, der andere so.

Ich hab versucht, mich einzulesen, aber so richtig schlau werde ich nicht, Zollrecht ist auch nicht mein Steckenpferd.

 

Kurz und knapp gefragt:

Darf man momentan als Endanwender freie Waffenteile (Schäfte, Schaftkappen, Handschutze, Montagen, Optiken o.ä.) aus Russland einführen?

Als Zöllner kann ich dir empfehlen, lass es sein. Der Aufwand ist es wohl nicht wert. Du würdest mit der Einfuhr den Bereich des Außenwirtschaftsrechtes tangieren. Da kommt es wirklich auf Kleinigkeiten an, vor allem bei Embargoländern. Wenn du pech hast und das Produkt anders gelistet ist, als angenommen, war es das mit dem Waffenbesitzerdasein.

 

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe im letzten halben Jahr 6x in Russland bestellt. 5x waren Kleinteile die von der Zollbehandlung ausgenommen sind sowie Klamotten. 1x für ca. 500 € bei Zenitco: Vorderschaft, Griff, Leuchte, diverses Kleinzeugs. Ich habe mir ebenfalls wegen dem Embargo Gedanken gemacht und versucht herauszufinden, was da betroffen ist - mit dem Ergebnis, dass das unmöglich ist. Also einfach bestellt, schlimmstenfalls hätten sie mir die Sachen abgenommen. Wurde aber ganz normal zugestellt und verzollt. Also entweder sind diese Dinge nicht von dem Embargo betroffen oder mein Zöllner hatte keine Ahnung. Diese Infos mit der Einschränkung, dass ich in Österreich wohne - aber das Embargo sollte ja EU-weit gleich sein.

Bearbeitet von rider650
Geschrieben

Das kann sehr gut sein, dass ihr in Österreich außenwirtschaftrechtlich andere Sanktionsvorschriften habt. In Deutschland ist das Problem viel gravierender, da eine Einfuhr von Rüstungsgüter aus einem Embargoland (§ 74 Abs. 1 AWV i.V.m Teil I Anlage I AWV ) nach § 17 Abs. 1 AWG I.V.m § 80 Nr. 1 AWV grundsätzlich ein Verbrechen darstellt. Da ist nach deutschem Recht nicht einmal eine Einstellung wegen Geringfügigkeit möglich ( § 153 StPO). Die einzige Strategie der Rechtsverteidiger ist in diesem Moment, den Vorsatz vor Gericht zu bestreiten. Das ist aber eine ganz riskante Geschichte.

 

Das Embargo gilt zwar EU-weit aber das Problem ist, dass Rüstungsgüter größtenteils eine rein nationale Sache sind.

 

Deswegen sage ich aus berufspraktischer Sicht grundsätzlich immer zu den Beteiligten "Wenn Sie keine Ahnung von Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht haben und alles nur angelesen haben, lassen Sie es sein".

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab mir jetzt mal die Zolldeklaration von Zenitco rausgesucht und die Nummern in diese TARIC Seite eingegeben. Keine von den Bezeichnungen hat irgendwas mit Waffen zu tun. Die Klesch 1 Leuchte ist z.B. 8513100000 "Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle". Das Sport 1 Kit und die ganzen Rails und der Griff sind 7616999008 "other articles of aluminum, other". Die einzigen Einschränkungen die ich sehe sind dass das Zeug nicht von der Krim kommen darf. Kompensatoren und Mündungsfeuerdämpfer hab ich noch bestellt, aber die waren einzeln und sind deswegen ohne Abfertigung durch den Zoll. Vielleicht helfen diese Infos ja irgendwem.

Bearbeitet von rider650
Geschrieben (bearbeitet)

Zur erweiterten Recherche aus ö. Sicht.

 

Eine der Heimtückischen Eigenarten des Außenhandelsrechts ist mM. dass es nicht immer den Begrifflichkeiten des Zolltarifes folgt.

"Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit", WNr. 7616 ... iSd. Zolltarifs wie die Visierschienen können im Dickicht des AHR auch Waffenteile sein. Besonders heimtückisch bei sogenannten "Dual Use-Gütern".

Außenhandelsrecht betrifft dafür meistens nur Ausfuhren, oder Durchfuhren, selten Einfuhren.

Eine gute Übersicht über das Zollrecht und Außenhandelsrecht aus österreichischer Sicht findet man hier in dieser Rechtsdatenbank des ö. BMF.

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s9

 

Man kann "Russland" in das Suchfeld auch direkt eingeben,

würde aber anfangen mit "AH-2075" für Russland oder "AH-2072" für Ukraine (da stehen die Sanktionen für die Krim und die abtrünnigen Gebiete drinnen)

Das sollte dabei rausspringen:

AH-2075, Arbeitsrichtlinie Russland Embargo - Inhaltsverzeichnis

 

Das ist die aktuelle Momentaufnahme davon

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&dokumentId=59d45cc2-8195-471b-82ba-52bd3324c36e

 

oder

AH-2072, Arbeitsrichtlinie Ukraine Embargo - Inhaltsverzeichnis

 

Eher Ausfuhrrelevant, aber nicht nur:

AH-3100, Güter mit doppeltem Verwendungszweck - Inhaltsverzeichnis,

Wenn man sich zu den Anhängen mit den Warenkatalogen vorarbeitet, verliert man sich schnell in einem völlig undurchdringlichen und EU-typischen Dschungel an Vorschriften und Verboten.

 

 

 

 

Bearbeitet von horidoman

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