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IGNORED

Ort für Waffenschrank in mit Verwandten geteiltem Wohnhaus


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Geschrieben

Guten Abend liebes Forum,

 

ich habe eine Frage zur rechtskonformen Aufbewahrung: Ich habe eine WBK, allerdings noch ohne eingetragene Waffen und einen Waffenschrank der Widerstandklasse 0. Wir ziehen zu meinen Schwiegereltern in deren Haus. Dort gibt es im Dachgeschoss eine komplette Wohnung, also mit eigenem Bad und Küche. Hier wohnen wir. Allerdings gibt es keine "ernsthafte" Wohnungseingangstür. Die Tür hat einfache Glasfenster, besteht aus dünnem Holz und das Schloss unterscheidet sich nicht von einer normalen Zimmertür. Im Erdgeschoss gibt es auch eine komplette Wohnung. Die Tür zu dieser Wohnung ist etwas stabiler, das Schloss unterscheidet sich auch nicht von dem einer normalen Zimmertür. Es gibt aber eine Sicherungskette. Beide Türen werden nie abgeschlossen. Beide Wohnungen haben einen gemeinsamen Vorraum mit Gaderrobe. Hier hängen auch die Autoschlüsse, Hausschlüssel etc. Von dort gibt es eine moderne Haustür nach draußen. Von dem Vorraum geht es zu einem Vorratsraum. Es gibt zwei Klingeln. 

 

In diesem Vorratsraum würde ich den Waffenschrank gerne stellen. Ich habe zu dem Thema im Kopf, dass der Waffenschrank in der eigenen Wohnung stehen muss. In der Hausgemeinschaft wird es eher so gelebt, dass es ein Haus ist. Ich vermute aber, dass es ein Amt im Zweifel eher als als zwei Wohnungen sehen würde. So gesehen würde es die Anforderungen eher nicht erfüllen.

 

Meine Frage: Seht ihr das auch so und seht ihr Möglichkeiten das rechtskonform zu gestalten? Ich werde hier mal kreativ:

- Türen zu einer oder beiden "Wohnungen" aushängen

- Schlösser der Wohnungstüren ausbauen

- Klingel für obere Wohnung abbauen (es eh nur ne Funklösung aus dem Baumarkt ;))

 

Es gäbe dann noch eine vom Wohnhaus separate Garage, die über einen abschließbaren Heizungsraum verfügt. Hier wäre es möglich, dass nur ich Zugang zu dem Heizungsraum erhalte. Allerdings ist es ja ein unbewohntes Gebäude, sodass es dafür einen Waffenschrank mit Widerstandklasse 1 bedürfen würde, nicht wahr?

 

Ich würde mich freuen, wenn ich Eure Meinung zum Thema hören könnte. Vielen Dank im Voraus!

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Wohnsituation ist vergleichbar ( Ein Haus, 2 Eigentumswohnungen, unten wohnen die Schwiegereltern ). Habe 2 Tresore oben in meiner Wohnung und 2 im Keller in einem Gemeinschaftsraum. Zugang zu dem Kellerraum haben alle Bewohner, die Schlüssel für die Tresore nur ich. Bisher hat sich keiner Beschwert, ich wüsste auch nicht warum das einer sollte........Könnte die Tresore auch in den Kellerraum stellen der meiner Wohnung zugeschlagen ist , aber auch da können alle Bewohner rein gehen.......

 

Edit : ALLE Bewohner sind z.Z. genau 4, wovon eine im Rollstuhl sitzt und eh nicht in den Keller kann und einer mit Parkinson der so zittert das er selbst mit Schlüssel den Tresor nicht auf bekäme.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Bleib entspannt.

Erstens: Du hast einen korrekten Schrank.

Zweitens: Ihr lebt quasi als Familie in einem Haus.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde das auch entspannt sehen. Das ist ein Familienhaus in dem jeder seinen eigenen Rückzugsort hat, aber letztlich ist das ein gemeinsamer Hausstand. Ich denke viel macht aus, wie Du das sprachlich argumentierst, würde als eher nicht von einem "Mehrfamilienhaus" und "zwei Wohnungen" sprechen, sondern "im Haus der Eltern" und "jeder hat seinen privaten Rückzugsbereich".

Grundsätzlich macht es aber Sinn, das vorher mit der Behörde abzuklären, am besten schriftlich dokumentiert. Es wäre natürlich blöd, wenn Du irgendwann mal einen Schlaumeier bei einer Waffenkontrolle hast, der dir dann eins reinwürgen will.

 

Sollte aber vom Grundsatz her kein Problem sein. Wohne in einer ähnlichen Wohnsituation, bei mir hat der Schrank jedoch noch in meinen "Rückzugsort" gepasst 😉

Bearbeitet von switty
Geschrieben (bearbeitet)
vor 24 Minuten schrieb bumm:

tu es nicht.

Wieso?

Ich lebe seit 28 Jahren mit meinen Schwiegereltern in einem Haus (allerdings wirklich getrennte Wohnungen mit echten Wohnungstüren).

Abgesehen davon, das ich meinen Schwiegereltern viel verdanke und sie mich mehr als Sohn angesehen/behandelt haben als meine eigene Familie, kann ich nur sagen das

meine Schwiegereltern bis heute nicht ein einziges mal ohne Anmeldung oder echtem Anlass vor unserer Tür gestanden hätten.

Ich würde daher nie etwas auf meine Schwiegereltern kommen lassen.

Ich glaube, das Thema "mit Eltern oder Schwiegereltern unter einem Dach leben" kann man einfach nicht verallgemeinern.

 

Gruß Sven

Bearbeitet von arcticwolf
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Geschrieben

Das Gesetz regelt doch gar nicht in welchen Räumen aufbewahrt werden darf. Es gibt die generelle Anforderung an ein bewohntes Gebäude (sonst Klasse 1 und max. 3 LW) und den Schutz vor Zugriff durch Unberechtigte.

Das Haus ist auf jeden Fall bewohnt, hier also kein Problem. Schutz vor Zugriff durch Unberechtigte ist durch den Tresor sichergestellt. Sonst wären ja Frau/Kinder ohne WBK im gleichen Haushalt auch tabu.

 

Interessant wird die Sache erst, wenn der Tresor irgendwo steht, wo du nicht das Hausrecht hast. Dann bekommst du Probleme sobald du ihn öffnest und Waffen herausnimmst -> Führen.

Aber bei deiner Situation sollte das ja kein Thema sein.

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