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Definition WaffG "verkürzt oder schnell zerlegt" - Wildererwaffe?


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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Raiden:

Afaik wurden die Klappschäfte der kurzen Varianten einfach festgeklebt.

Jo, laut den Bildern im FB der 552 gilt für das BKA ein verklebter Klappschaft (zumindest 2007) als Festschaft:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/070208FbZ110SIGSport550_551_552.html

 

Dann wäre es doch einfach, den Max11-Schaft einfach verkleben.

Hab ich auch schon überlegt, hat wohl keinerlei funktionelle Nachteile die mir auf die Schnelle einfallen.

Was bei einem verklebten Mfd und Klappschaft funktioniert sollte doch auch bei dem "Problem" gehen.

Werde den Herrn Mittelstädt einfach mal fragen.

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben

Natürlich werde ich den Schaft selbst nicht dranbasteln bevor ich keinen FB in Händen halte o.ä.

Auch Bilder von solchen Projekten für den FB (oder für das Forum) sind bei mir schon immer zusammen retuschiert, sieht man aber optisch so gut wie gar nicht.

Falls ich es irgendwo mal vergesse oder vergessen habe dazu zu schreiben.😉

Geschrieben

Beim MCX (und da kommt ja die Geschichte mit der Picattinny Schiene für die Schultersütze her) hat das BKA entschieden dass die eine Schraube ausreicht um die Schulterstütze als fest mit der Waffe verbunden zu deklarieren.

Daher gibt es die 12" Version der MCX auch mit dem PDW Schaft als Langwaffe zu kaufen, während der Klappschaft einen Hauch zu kurz ist.

 

Würde man Konsistenz annehmen, würde ich sagen, dass alles was an den MCX-ähnlichen Konstruktionen an der hinteren Picatinny Schiene verschraubt ist, also mit zur Gesamtlänge zählt.

Geschrieben

Auf die Idee mal in die FB der MCX zu schauen bin ich nicht gekommen, sieht man mal wieder...

Danke dir.

 

Warum ist es im FB der Norlite USK-G anders?

Auf jeden Fall könnte man sich jetzt schon auf ein positiv-beispiel beziehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn die Gesamtlänge unterschritten ist das MCX auch Kurzwaffe ;)

Genau daran liegt ja der Unterschied.

 

Mir scheint eine unterschiedliche bewertung etwas inkonsistent. Allerdings ist auch jese AR Bufferrohr einfach abzuschrauben (und bei KK Modellen auch möglich).

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Am 5.10.2020 um 12:52 schrieb Sebastians:

....

Die FN Trombone oder der China-Nachbau?

Das ist doch eine echte "Wildererwaffe", die mit einem Knöpfchen schnell zerlegt wird und nicht schießbar ist wenn "verkürzt".

....

Falsch, die FN Trombone ist eine reine Repetierwaffe und hat KEINEN leicht entfernbaren Lauf.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Waffen Tony:

Wenn die Gesamtlänge unterschritten ist das MCX auch Kurzwaffe ;)

 

ES geht um die beurteilende Grundwaffe.

 

 

Hinz und Kunz kann aus ner Kurzwaffe keine Langwaffe machen, andersrum ist das ratzfatz erledigt...und wenn mit der Säge ist

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich meine mal, die MCX kann als Grundwaffe Kurz- oder Langwaffe sein. Deshalb werden 2 Lauflängen in Deutschland auch nicht angeboten.
Wir haben da einfache Definitionen. Die beziehen sich auf Längenangaben.

Kürzer Kurzwaffe, länger Langwaffe.

Andere Kriterien gibt es nicht.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Das wird interessant, wenn die .300BLK Wechselsysteme für die MCX mal hier her kommen.

Laut den aktuellen Feststellungsbescheiden für das MCX, wird sowohl das, was als Schulterstütze an der hinteren Schine verschraubt ist, als auch der Verschlussträger mitgemessen.

Somit käme man, mit einer angeschraubten (nicht klappbaren) Buffertube oder Schubschulterstütze sogar mit dem 9" Lauf als Jäger noch als Langwaffe durch, könnte die selbe Waffe, nur halt ohne, oder mit klappbarer Schultersütze eben auch als Kurzwaffe erwerben (dann mit Voreintrag, da Sportschützen bei den kurzen MCX eh außen vor sind)

Wenn ich sie als Kurzwaffe erwürbe, und dann durch andere Schulterstützenoptionen selber länger machen als Besitzer, ist das kein Problem, die Waffe bleibt Kurzwaffe.

Umgekehrt sollte man es jedoch tunlichst unterlassen, das als Langwaffe gekaufte Teil dann mit der Klappschulterstütze oder ohne Schulterstütze zu betreiben, denn in diese Richtung wird sie dann eben Kurzwaffe.



 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Ich meine mal, die MCX kann als Grundwaffe Kurz- oder Langwaffe sein. Deshalb werden 2 Lauflängen in Deutschland auch nicht angeboten.

Zur Zeit ist das Phänomen bei der 11,5" Lauflänge bereits vorhanden. Die kann nur mit fester Schubschulterstütze oder der PDW Schulterstütze verkauft werden (als Langwaffe). Ohne oder mit Klappschulterstütze dann paar cm zu kurz bei der Gesamtlänge, und dann nicht nur Kurzwaffe sondern auch noch verbotene Kurzwaffe wegen des Kalibers.

Es gibt somit also keinen Grund, hier nicht auch die 9" Version zu verkaufen, wenn man hinten das richtige in der richtigen Länge ranschrauben täte. Erst bei der 5.5" Rattler wird es zwangsweise eine Kurzwaffe weil die Lauf- und Verschlusslänge zu kurz wird.

 

Bearbeitet von Gearaffe
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Geschrieben

Hier nochmal die Kat. A 1.8:
halbautomatische Lang-Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind und die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können,

 

Offenbar ist hier tatsächlich die Verwendung eines Werkzeugs das entscheidende Kriterium.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Antwort vom BKA wie vermutet:

Es kommt nicht auf die Bauart der starren Schulterstütze an, die Schulterstütze der MCX ist ok, hauptsache sie ist mit der Schraube montiert.

(Sonst wüsste ich auch nicht, was ich mit den beiden machen sollte die ich bestellt habe 😀)

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