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howagga

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Am 23.2.2020 um 21:15 schrieb Schwarzwälder:

denn der Verfassungsartikelzusatz dort ist kein Rundumschutz fürs Waffenrecht.

Aus der Formulierung "shall not be infringed" würde ich eher schlussfolgern, dass jegliches Waffengesetz jenseits von "Waffen sind erlaubt" ein Verfassungsverstoß sein müsste.

 

Aber der erste Verfassungszusatz (freie Meinungsäußerung) wird ja in den USA genauso torpediert. Warum sollte es dort auch anders laufen als bei uns?

Bearbeitet von LTB
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vor 17 Stunden schrieb LTB:

Aus der Formulierung "shall not be infringed" würde ich eher schlussfolgern, dass jegliches Waffengesetz jenseits von "Waffen sind erlaubt" ein Verfassungsverstoß sein müsste.

Nein. Aus dem ersten Verfassungszusatz folgt auch nicht, dass Du nachts um zwei mit dem Lautsprecherwagen durch die Nachbarschaft fahren und Deine Kneipe bewerben darfst. Aus dem zweiten folgt z.B. nicht, dass Dreijährige mit einer geladenen Glock zum Spielplatz dürfen. Es gab auch schon zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Zusatzes ordnungsrechtliche Vorschriften wie z.B. bezüglich der Lagerung von Schwarzpulver in gewissen Mengen oder zum Umgang mit Waffen an Orten, wo Alkohol ausgeschenkt und wohl in größeren Mengen als heute konsumiert wurde. Ebenso gab es strafrechtliche Vorschriften, dass z.B. verurteilte Verbrecher nicht durften, oder Verbote von Waffen, die als andere Gegenstände getarnt sind (Stockdegen z.B.).

 

Garantiert wird da das Institut des bewaffneten Bürgers, und daraus würde, hätten die Gerichte nicht gelegentliches Muffensausen, wohl ein Umgang so wie mit dem ersten Verfassungszusatz auch folgen: Also dass Gesetze, die sich wesentlich gegen dieses Recht als solches richten, schon augenfällig nichtig sind, und dass andere Gesetze, die dieses Recht berühren, einer besonders strengen Prüfung in bezug auf ihre Notwendigkeit zum Erreichen eines angestrebten und mit dem Ziel des bewaffneten Bürgers verträglichen Ziels unterliegen.

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