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IGNORED

Revolverkarabiner auf "Gelb"


Steelworker

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vor 35 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

Wer sich ein bischen auskennt, der weiß, daß UHRs und VRBs noch schneller schießen (können), deren Erwerb auf Gelb aber nie in Frage gestellt wurde.

Man muss die Aussage über die schnelle Schussfolge als Ablehnungsgrund nicht allzu ernst nehmen. Das kommt vom TS, der es von seinem SB hörte, der sich bei einem anderen SB erkundigt hat und der etwas von Weisung aus dem Ministerium wegen schneller Schussfolge erzählt hat. Nicht mehr als Hörensagen. Bisher hat keiner gesagt er habe die Weisung gesehen und bisher hat auch kein Augenzeuge berichtet was da drin steht.

 

Es geht also nur um die rechtstheoretische Frage, kann man den Erwerb eines Revolverkarabiners auf gelbe WBK ablehnen? Meiner Ansicht nach ja. Die Begründung dazu steht schon mehrfach im Faden.

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vor 5 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

kann ihm aber nicht ersparen, die abhandene Logik in seinen Äusserungen aufzuzeigen

Technisch wird mit Pfeil und Bogen geschossen, rechtlich nicht.

Deine technische Logik lässt das Gesetz und den Richter kalt.

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vor 1 Stunde schrieb Bautz:

eines ganz bestimmten Richters am BVerwG, dessen (iirc) Nichte ein Opfer der bekannten Geschehnisse in Winnenden ist.

Du meinst diesen unabhängigen neutralen Richter? Dessen Söhne wohl in Erfurt die gleiche Anstalt besuchten wie der Mörder mehr aber wohl nicht? Er liest scheinbar gerne seinen Namen, dann wollen wir ihm doch Leser verschaffen:

https://www.jawina.de/politische-justiz/

https://de.wikipedia.org/wiki/Harald_Dörig

https://www.deutschlandfunk.de/toeten-kann-man-eben-auch-mit-kleinkalibrigen-waffen.694.de.html?dram:article_id=71525

https://www.thueringer-allgemeine.de/leben/vermischtes/emotionale-vorstellung-des-buchs-der-amoklauf-10-jahre-danach-id218587439.html

 

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vor 39 Minuten schrieb Bautz:

.......... Nicht mehr als Hörensagen. Bisher hat keiner gesagt er habe die Weisung gesehen und bisher hat auch kein Augenzeuge berichtet was da drin steht....................

 

Daß es informelle Anweisungen zu geben scheint, muß ich leider bestätigen. Als ich vor ca. 8 Jahren den Sprengstoffschein zum Erwerb und Umgang mit Schwarzpulver beantragt habe, wollte ich in die Erlaubnis "schwarzpulverähnliche Ersatzstoffe" gleich mit eingetragen haben. Dafür hatte man bei meiner Waffenbehörde (BY) aber nichts schwarz-auf-weiss vorliegen, sondern man zeigte mir einen Text auf dem Computerbildschirm zum Durchlesen. Als ich das nicht praktikabel fand, wurde dieser Text ausgedruckt, zum Lesen vorgelegt, aber gleich danach im Dokumenten-Shredder entsorgt. Meinen Eintrag habe ich aber wunschgemäß bekommen.

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Am 23.9.2019 um 17:35 schrieb Gunsmoke Joe:

Es gibt keinen vernünftigen bzw. logischen Grund,  ein Revolvergewehr rechtlich anders als eine Repetier-Langwaffe, oder auch einen Revolver zu behandeln (ein Revolver geht auf grüne WBK, weil er eine mehrschüssige Patronen-Kurzwaffe ist, und nicht wegen seiner Revolver-Bauart).

Das Ziel des WaffG ist Schikane. Wohlwollend ausgedrückt soll durch die Schaffung von Hürden für allgemein weniger Waffen im Volk gesorgt werden. Wenn man dieses Ziel erstmal als akzeptabel befindet, dann kann man gegen die Schikanen eigentlich auch nichts mehr sagen. Weder 12/18 Übungstermine noch eine behördlich zugelassene Sportordnung noch eine völlig willkürliche Einschätzung, daß ein KK-Karabiner nicht nach einer "Kriegswaffe" aussehe, noch sonst irgendwelche dieser Vorschriften haben einen Bezug zur Verhinderung von Mißbrauch, außer daß allgemein der Erwerb erschwert und der Spaß reduziert wird.

 

Die Sache, wie Du es vorschlägst, am Maßstab der Rationalität zu beurteilen ist ungefähr so, als ob man Bremsschwellen nach ihren guten Fahreigenschaften beurteilen wollte.

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  • 1 Jahr später...

Neuinformation:

Vorige Woche wurde im Landkreis Nürnberger Land wieder ein Single Action Revolverkarabiner auf Gelb eigetragen. Hat also den Besitzer gewechselt. Mir wurde der Erwerb von Nürnberg Stadt damals verweigert, weil angeblich auf ministerielle Anordnung hin kein Revolverkarabiner in Bayern auf "Gelb" eingetragen werden darf.

Mein Sachbearbeiter hat sich damals auch mit seinem Kollegen in Lauf (Nürnberg Land) abgesprochen, der jetzt aber diesem Besitzwechsel zustimmt.

Geht es hier nach Gesetz oder Willkür.

Servus Emil

 

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