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IGNORED

Waffenverkauf über Egun - schriftlicher Kaufvertrag notwendig?


Herman Upmann

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe kürzlich eine Waffe über Egun verkauft. Bestätigung der Behörde über Erwerbsberechtigung des Käufers liegt vor, ebenso die Scans von WBK mit Eintrag und Perso. Frage: braucht es jetzt noch einen schriftlichen Kaufvertrag auf Papier? Eigentlich ist ja die gewonnene Auktion schon ein Kaufvertrag und die Überlasser/Erwerber Geschichte wird ja vom Amt dokumentiert. Meine also, dass es das eigentlich nicht braucht. Viele Verkäufer haben das aber bei mir so gemacht, daher frage ich mich ob es evtl. doch wichtig ist.

 

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Kommt darauf an....wenn Du Dich vor Schadensersatzforderungen oder Garantieansprüchen schützen willst, oder für Deine Archiv einen Nachweis des Verkaufs abheften willst, der vielleicht in ein paar Jahren bei einer kriminalpolizeilichen Recherche nützlich sein kann, dann würde ich Dir die geringe Mühe empfehlen.

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vor 7 Stunden schrieb OsiLu:

.....oder für Deine Archiv einen Nachweis des Verkaufs abheften willst, der vielleicht in ein paar Jahren bei einer kriminalpolizeilichen Recherche nützlich sein kann, dann würde ich Dir die geringe Mühe empfehlen.

in deiner WBK steht drinne an wen du verkauft / überlassen hast..... das sollte reichen :)

 

Gruß

 

 

Bearbeitet von sas26
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Meine Behörde besteht auf dem Absendedatum des Paketes, was ich lächerlich finde. Allerdings wollte ich nie streiten, weil es nicht erforderlich war.

 

Zum Vertrag:

Waffenrechtlich muß man das nicht machen, aber es ist für beide Seiten sehr sinnvoll.

 

Da es von Jagd- und Waffenzeitungen jede Menge kostenlose Vordrucke im Netz gibt, sollte es kein Problem sein. Ich mache es als Verkäufer IMMER, als Käufer je nachdem ...

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vor 3 Stunden schrieb EkelAlfred:

Meine Behörde besteht auf dem Absendedatum des Paketes, was ich lächerlich finde. Allerdings wollte ich nie streiten, weil es nicht erforderlich war.

...

Genau das ist aber auch Dein tatsächliches Überlassungsdatum und genau um dieses geht es ja für die korrekte Erfassung in NWR und WBK. Gerade bei Postversand kann die Waffenbehörde das nur aufgrund der Erwerbsanzeige des Erwerbers grob schätzen. Ist also ein ganz netter Zug, als Überlasser immer darauf zu achten...

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ja, das ist das Überlassungsdatum, aber nicht das Erwerbsdatum!

 

das eine hat der Überlasser anzugeben, das andere der Erwerber.

 

es wird dem Erwerber mittels Transporteur (steht ja so auch ausdrücklich im Gesetz) an dem Tag überlassen, aber erwerben tut er ja erst beim Empfang.

 

 

 

doofe Sache das.........solange die Sendung unterwegs ist......

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