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Steambow, Airbow


EkelAlfred

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In den letzten Jahren hat sich einiges getan.

 

Nicht nur FX Airguns bietet "hohler Pfeil über hohlen Dorn" Waffen an, sondern nur auch Crosman. Da die Pfeile nicht von hinten angeschoben werden, verwinden sie sich beim Abschuss nicht und erreichen eine höhere Präzision.

 

Auch wenn der langsam fliegende, befiederte Pfeile enorm windanfällig ist, gab es angeblich immer wieder Hobbyisten, die auf 200 Meter Zielscheiben getroffen haben.

 

Die Waffe arbeitet nur mit Pressluft und hat keine Wurfarme, an sich ist es eher ein Luftgewehr als eine Armbrust. Due Technik ist eher von gestern, das System arbeitet mit 200 bar Druck.

 

Dann gibt es noch den Steambow, den ein Österreicher ausgekocht hat.

 

Im Grunde ist es eine Excalibur Recurve Armbrust, das sind wohl mit die besten Recurves am Markt und es gibt diese bis zu einer Spannkraft von 400 lbs; das ist schon ziemlich heftig.

 

Durch das neue Pressluftsystem muß man diese Armbrust  nicht spannen. Die Sehne wird bei ungespannten Wurfarmen arretiert und dann werden die Wurfarme mit Pressluft gespannt. Es ist kein Kraftaufwand erforderlich. Wenn die Pressluft nach 10 bis 12 Schüssen leer ist, kann man die Waffe auch von Hand bedienen.

 

Im Unterschied zum Airbow ist dies aber noch eine Armbrust, denn die Kraft kommt aus den Wurfarmen und der Pfeil wird von hinten angeschoben und "windet" sich.

 

Leider kenne ich niemanden, der so etwas hat.

 

Hat jemand von Euch so etwas ?

Was haltet ihr davon? Hat das Zukunft?

 

 

 

 

 

Bearbeitet von EkelAlfred
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9 minutes ago, EkelAlfred said:

Hat das Zukunft?

 

Der neue Referentenentwurf zum Waffengesetz beschäftigt sich auch mit "Schusswaffen gleichgestellten Pfeilabschussgeräten".

 

Damit sollten die Frage beantwortet sein. Es ist höchstens strittig, ob oder welche Altbesitzregeln dafür gelten werden oder ob es stumpf heißen wird "sind einem Berechtigten zu Überlassen"?

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Z. B. eine Person, die in einem freien Land lebt...

 

Armbrust mit Spannhilfe sieht bisher noch so aus, als würde sie noch eine Zeit überdauern.

 

Tante Edit sagt:

 

Quote

§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften“.

(21) Hat jemand am [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz] ein bisher nicht nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, so hat er bis zum [Einsetzen: Da-tum Inkrafttreten Gesetz + 1 Jahr] die erforderliche Erlaubnis für den Besitz des Pfeilabschussgeräts zu beantragen oder es einem Berechtigten oder der zustän-digen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.“

Also alles super, die Behörde oder die nächste Polizeidienststelle nimmt es entgegen.

Bearbeitet von Ronon79
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Die  Steambow Armbrust die über Druckluft gespannt wird ist waffenrechtlich durchaus intressant, denn aktuell das ist keine Armbrust.

 

"bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste)."

 

Das wird sich mit dem Referentenentwurf ändern, dann stellt sich die Frage ob es eine Armbrust oder ein Pfeilabschussgerät ist, der Gesetzestext ist da nicht klar bei der Definition. Die Intention ist wohl Armbrust wie bisher, Pfeilabschussgerät bei Krafteinbringung ohne Muskelkraft, steht aber so nicht im Text.

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vor 20 Stunden schrieb EkelAlfred:

Die Waffe arbeitet nur mit Pressluft und hat keine Wurfarme, an sich ist es eher ein Luftgewehr als eine Armbrust. Due Technik ist eher von gestern, das System arbeitet mit 200 bar Druck.

Eine klassische Pressluftharpune. Gabs vor 30 Jahren schon.

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