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Federal Court Finds California Magazine Ban Violates the Second Amendment


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Zitat

Federal Court Finds California Magazine Ban Violates the Second Amendment

 

In one of the strongest judicial statements in favor of the Second Amendment to date, Judge Roger T. Benitez of the U.S. District Court for the Southern District of California determined on Friday that California’s ban on commonly possessed firearm magazines violates the Second Amendment.

The case is Duncan v. Becerra.

The NRA-supported case had already been up to the U.S. Court of Appeals for the Ninth Circuit on the question of whether the law’s enforcement should be suspended during proceedings on its constitutionality. Last July, a three judge panel of the Ninth Circuit upheld Judge Benitez’s suspension of enforcement and sent the case back to him for further proceedings on the merits of the law itself. 

Judge Benitez rendered his opinion late Friday afternoon and handed Second Amendment supporters a sweeping victory by completely invalidating California’s 10-round limit on magazine capacity. “Individual liberty and freedom are not outmoded concepts,” he declared.  

 

Das wird aber einigen Leutchen in der Volksrepublik Californien so gar nicht schmecken. :good:

 

Und Glock beisst sich in den Arsch, die G43X und G48 zu spät rausgebracht zu haben, CA dürfte der bevölkerungsreichste Ban State gewesen sein.

 

Das heisst aber auch, dass jetzt erstmal große Magazinbestände bis zu einem eventuellen Berufungsverfahren in CA versickern werden (die ersten Großhändler liefern bereits direkt nach CA, was sie bisher nicht konnten/durften/taten) und ihren Weg nicht zu uns finden. Aber vor dem Supreme Court wird das wohl auch nicht mehr geändert, das hat der Orangene ja... günstig... besetzt.

 

 

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Das ist schön für Cali, nützt uns aber herzlich wenig. Der hiesige Bedarf an „HiCap“ - Magazinen dürfte sich aufgrund unserer Rechtslage auch im homöopathischen Bereich abspielen, zumindest im zivilen Bereich.

Nicht, dass ich nicht gern mal die Selbstlader richtig sprechen lassen würde, aber bevor sich das hiesige Waffenrecht an sowas orientiert, schießen wir eher Lichtgewehr.

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In der Sache natürlich richtig, aber logisch ein Zirkelschluß, der hoffentlich noch besser ausgearbeitet wird. Richter Benitez bemüht als hauptsächliches Kriterium einen "common use" Test, also daß der Besitz einer Waffe geschützt sei, wenn sie unter ehrbaren Zivilisten üblich ist. Bei 30-Schuß Magazinen für Karabiner und Magazinen so um die 18 Schuß für Pistolen trifft das offensichtlich zu, denn das sind die üblichen und beliebtesten Kapazitäten. Es trifft für die Vereinigten Staaten aber nur deshalb zu, weil die normalen Magazine in den meisten Bundesstaaten nicht verboten sind. Wenn etwas von Anbeginn verboten wird, dann kann es nicht üblich werden, und weil es nicht üblich ist kann es verboten werden. Das ist keine korrekte Logik.

 

Ein aus meiner Sicht richtigeres Argument wäre (mit Bezug auf die Miller-Entscheidung), daß normal große Magazine offensichtlich die geeignete Ausrüstung sowohl für die Verwendung in der Miliz als auch zum individuellen Selbstschutz sind. Das sieht man daran, daß sie sowohl beim einzelnen Soldaten ausgegeben werden--und zwar nicht als Gruppenwaffen, sondern als individuelle Waffe auch für Soldaten, die eigentlich gar nicht direkt kämpfen sollen--als auch normale Ausrüstung der Polizei sind--auch da sogar von Polizisten, die eigentlich vorwiegend Bürojobs und Tätigkeitsfelder ohne Gewaltbezug machen. Es gibt keine einzige Armee und vermutlich keine oder kaum eine Polizeiorganisation, die zumindest an eigentlich nur gering gefährdete Leute Magazine für .223 Karabiner oder Pistolen mit künstlicher Begrenzung auf zehn Schuß ausgibt, weil die Leute mit mehr nicht umgehen könnten und böse Dinge tun würden. Damit fallen sie, so würde ich die Entscheidung argumentieren hätte ich sie zu schreiben, eindeutig unter die für Miliz und Selbstschutz sogar in besonderem Maße geeigneten Waffen, die den Kern des zweiten Verfassungszusatzes ausmachen.

 

So oder so, das Ergebnis ist erstmal gut, und Logik war in Gerichtsentscheidungen zum zweiten Verfassungszusatz leider schon immer ein wenig Mangelwaren, auch weil er im Vergleich z.B. zum ersten Verfassungszusatz viel weniger akademisch aufgearbeitet ist.

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