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Langwaffen Verschluss - ohne Verschlusskopf


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Geschrieben

Meine Frage:

 

Ist der nackte Verschluss (ohne Verschlussfopf) v. z.B. einer Enfield oder einer  Mossin Nagant Repetierer eintragungspflichtig?

 

Oder muss nur der Verschlusskopf eingetragen werden?

 

Bislang konnte ich nur feststellen, dass der nackte Verschluss nicht, aber der Verschlusskopf doch eingetragen werden muss.

 

In meinem Fall scheint die Behörde andere Ansicht zu sein. Für Hilfe wäre ich dankbar!

Geschrieben

Vermutlich hat deine Behörde bereits die EU-Richtlinie umgesetzt.

 

Stand heute ist der  Verschlusskopf, soweit konstruktiv als Einzelteil vorhanden, wesentliches Teil.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb kommandant:

Bei Egon kriegst Verschlüsse ohne Kopf in Massen ohne EWB.

Das sollte deine Frage hinreichend beantworten.

Egun rules........

Geschrieben (bearbeitet)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

1.3.1

"Der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil"

 

Wenn der Verschlusskopf vom "Verschlussträger" trennbar ist, dann ist nur der Verschlusskopf selbst eintragungspflichtig.

(Verschleiß-)Teile wie Schlagbolzen, Auszieher usw. die einfach entfernbar vom Verschlusskopf sind sind frei erwerbbar.

 

Vielleicht kannst du deine Behörde mit was offiziellem vom BKA überzeugen (analoge Einstufung des Verschlussträgers beim AR15):

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/120323FbZ245SelbstladegewehrBCM-AR15M16.pdf;jsessionid=1C0D4AD46A0E226499F51DCE3BAB82D2.live2301?__blob=publicationFile&v=1

statt "live2301" am Ende musst du die Datei in "pdf" umbenennen.

 

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben

Ein versierter und fachlich kompetenter Anwalt dürfte kaum diese Texte benötigen.

Waffengesetz sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift sind Grundlage und ausreichend aussagekräftig.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Schmid9:

Was meinst du genau?

Neue wesentliche Teile sobald EU Richtlinie 2017/853 in nationales Recht umgesetzt wird.

 

Allerdings, wenn ich das lese, ergibt sich daraus nicht zwingend, dass sich an der Einstufung des Verschlussträgers als nicht-wesentliches Teil etwas ändern muss.

 

 

Geschrieben

Zwingend muss es nicht. Es sei denn D möchte wie so oft einen Fleisspunkt bekommen. Aber da wir alle dem Gesetzgeber vertrauen und dem was vom BMI vorab verkündet wird ist es natürlich überhaupt nicht zu erwarten.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb chapmen:

Aber da wir alle dem Gesetzgeber vertrauen und dem was vom BMI vorab verkündet wird ist es natürlich überhaupt nicht zu erwarten. 

Keine Angst... Das BMI stimmt das doch eh mit unseren Verbänden ab... :crazy:

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