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IGNORED

Waffe beim Preisschießen zu gewinnen - und dann?


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vor 2 Minuten schrieb German:

Und jetzt überlegst Du mal, warum diese Aussage nicht richtig sein kann.

Dann versuche mich mal aufzuklären

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Schade, dass Du das nicht selber versuchst... :unknw:

 

Aber als kleinen Tipp:

 

Ist in jedem Bundesland das LKA die oberste Fachaufsichtsbehörde und hat jedes Bundesland die gleiche Struktur von unteren Waffenbehörden, Fachaufsicht und oberster Fachaufsichtsbehörde?

 

Und des Weiteren: Hast Du schon einmal von einem geltend gemachten Bedürfnis nach §8 gehört?

Posted

Mit den Strukturen liegst du durchaus richtig. Hab mich hier auf NRW bezogen.

 

Für einen Sportschützen ist mir so ein Fall hier noch nicht über den Weg gelaufen, sondern die Behörden verlangten immer ein Bedüfnis nach §14.

 

 

DVC

Posted (edited)

Ausser es handelt sich um eine Ausnahme, z.B. eine gewonnene Waffe.

Vielleicht nicht in NRW, aber um die dreht sich ja (Gott sei Dank) nicht die Welt und es gibt auch noch 15 freie(re) Bundesländer.

 

Kurzum: Nur weil Du davon noch nichts gehört hast und das in Deinem Bundesland alles etwas besonders ist, ist Deine pauschale Aussage schlichweg falsch. Beide Teile sogar.

Eine Waffenbehörde kann das durchaus und das Waffengesetz gibt diese Möglichkeit her. Ob sie dann genutzt wird, ist natürlich sicher nicht überall gleich wahrscheinlich und hängt sicher auch von der Begründung ab, aber probieren kann man auch das.

Edited by German
Posted

Ich kenne durchaus behörden da gibt /gab es dritte kw für Jäger in 45 acp.

Bedürfnis haben wollen. Also außerhalb von Bremen ,Berlin und NRW gibt es auch noch Menschen.

Posted (edited)

"...Klugscheißmodus an: " Lottogewinne müssen nicht versteuert werden, nur die Erträge daraus... "...Klugscheißmodus aus"

 

Ist wohl von Bundesland zu Bundesland und von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

 

Wenn ein aktiver Sportschütze - also richtig, mit Teilnahme an Wettkämpfen und so - in seinem Leben mal 'ne Knifte gewinnt, er nicht bei jedem Kontakt mit seiner Behörde gleich mit einer Dienstaufsichtbeschwerde droht und sein SB/SBin einfach mal 'nen guten Tag hat, dann wird er/sie vermutlich ohne groß Aufwasch mit den Worten "Herzlichen Glückwunsch" die Waffe eingetragen. Ich nehme seit 8 Jahren - leider wenig erfolgreich :shout: - an der HK-Trophy teil, da kann man beim Wettbewerb 'ne Waffe gewinnen und eine bei 'ner Verlosung, dort manchmal auch zwei, deswegen hab ich spasseshalber mal meine SBin gefragt "...was wäre, wenn?". Und die würde das handhaben wie eben aufgeführt...

 

Gruß,

Lochstanze

Edited by Lochstanze
  • Like 1
Posted
vor 18 Stunden schrieb Gast:

Für einen Sportschützen ist mir so ein Fall hier noch nicht über den Weg gelaufen, sondern die Behörden verlangten immer ein Bedüfnis nach §14.

DVC

Wäre aber geradezu ein Paradefall für ein Bedürfnis nach § 8 WaffG (besonderes anzuerkennendes persönliches oder wirtschaftliches Interesse) ! Genau dafür wurde diese Ausweichnorm ja geschaffen.

  • Important 2

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