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Lauflänge bei Anscheinswaffen Halbautom.


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Geschrieben

Hallo,

 

laut Waffengesetz müssen Anscheinswaffen eine Lauflänge von 42cm haben.

 

Jetzt bin aber etwas verwirrt. War heute bei Frankonia um mir die Dinger mal Live anzusehen...hatten zwar kein HK MR223 da aber Haenel 223 und Schmeisser M4

...Lauflänge hat mir der Mensch bis jetzt nicht verraten, aber er hat auch nichts davon gesagt, dass ich das Ding als Sportschütze nicht erwerben darf.

 

Nun habe ich hier einen Katalog vor mir mit dem HK MR223 ...Lauflängen von 11" - 16,5" nach dem Waffengesetz darf ich ja dann keine von denen erwerben?? 1f62f.png 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Falleen:

Lies dir den §6 AWaffV noch mal in Gänze durch unter welchen Voraussetzungen bei Anscheinswaffen der Ausschluss vom Sportschießen gilt.

§ 6 AWaffV – Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

  1. 1.

    Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

  2. 2.

    halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

    1. a)

      die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

    2. b)

      das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

    3. c)

      die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

       

       

       

       

      Gute Hinweis, jetzt bin ich so schlau wie vorher. Kaut dem Text darf ich es nicht. Aber es gibt doch viele, die sich die Dinger kaufen, sind das alles Jäger?

       

      Oder ist a) und b) eine UND-Verknüpfung?

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb schmitz75:

Du kannst eh keine MR223 erwerben, weil es keine auf dem Markt gibt.

Abgesehen davon, alles unter 16.5" geht nicht, HK gibt die Lauflänge 16.5" Zoll mit 42 cm an:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/070830FbZ154SelbstladebuechsenMr223Mr308.html

Ja mir ist bekannt das die Lieferzeit sehr lange ist. 16.5" sind ja eigentlich 41,91cm aber Laut dem BKA Gutachten geht das wohl als 42cm durch und ist ja nach dem Schreiben erlaubt.

 

 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb invicta66:

Oder ist a) und b) eine UND-Verknüpfung?

Nein.

Die textliche Formulierung ist eine "oder" -Auslegung, d.h. jedes der gelisteten Einzelmerkmale erfüllt für sich allein bereits den Verbotstatbestand.

Ausnahmen gibt es allerdings bei den Kurzwaffen gem. einer vom BVA genehmigten Sportordnung.

 

CM

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb invicta66:

Hallo,

 

laut Waffengesetz müssen Anscheinswaffen eine Lauflänge von 42cm haben.

 

 

 Nicht laut WaffG , nur laut AWaffV...... und NUR für Sportschützen.

Geschrieben
Am 11.5.2018 um 19:39 schrieb schmitz75:

Abgesehen davon, alles unter 16.5" geht nicht, HK gibt die Lauflänge 16.5" Zoll mit 42 cm an.

...kaufmännisch gerundet halt... :rofl:

Geschrieben (bearbeitet)
Am 11.5.2018 um 19:17 schrieb invicta66:

Hallo,

 

laut Waffengesetz müssen Anscheinswaffen eine Lauflänge von 42cm haben.

 

Jetzt bin aber etwas verwirrt.

 

 

Ich auch, denn nach WaffG:

 

Zitat

Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

 

Irgendwie vermisse ich hier Alzi :-)

 

Der Begriff Anscheinswaffe hat mit dem eigentlich gemeinten Thema nicht viel zu tun, deswegen sollte man ihn auch nicht verwenden. Ähnlich wie "verboten" wenn man eigentlich meint, man kann das Bedürfnis nicht nachweisen (SD für Sportschützen).

 

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Gruger:

 

Der Begriff Anscheinswaffe hat mit dem eigentlich gemeinten Thema nicht viel zu tun, deswegen sollte man ihn auch nicht verwenden. Ähnlich wie "verboten" wenn man eigentlich meint, man kann das Bedürfnis nicht nachweisen (SD für Sportschützen).

 

Naja, irgendwie ist es aber schon sinnig statt dem verschwurbelten Ausdruck "die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist," ein griffiges Wort wie "böses Aussehen" zu verwenden. Einhandmesser sind ja auch nicht "verbotene Waffe" i.S.d. WaffG, sondern lediglich mit einem Führverbot belegt. Im täglichen Umgang ist es aber gefühlt ein Verbot, eine Kriminalisierung des Trägers und der gewollte Effekt ist ein Verdrängen des Werkzeugs.

 

Da man zur Beurteilung, ob denn jetzt der Anschein hervorgerufen wird, auf den mittlerweile abgeschafften Anscheinsparagraphen des alten Waffengesetzes zurückgreift, kommt man wiederum zu der unsinnigen "modischen" Beurteilung um eine vage "Gefährlichkeit" zu erfassen. Dahinter steht wieder der etatistische Wunsch daß "böse" Waffen nur der Staat haben darf, denn die Staatsdiener sind besser als die Bürger...

 

Breivik hatte seinen Anschlag mit einer Mini-14 verübt, weil sie eben nicht unter ein solches modisches Regularium fällt. Wird irgendetwas für das Opfer eines Anschlags dadurch besser, daß die Abschussrampe "brav" aussieht ? Solange es unserer Gesellschaft nicht gelingt, Mörder und Totschläger angemessen zu behandeln, macht eine modische Trennung von Maschinen in gute und böse Maschinen nur für diejenigen Sinn, die sich davon ein Privileg erhoffen, daß sie Anderen etwas verbieten können. Polizisten wollen nur selbst MP5 haben, die darf kein Bürger besitzen. Jäger wollen nicht, daß Sportschützen kurze Büchsen haben, weil ja sonst ihr Vorrecht weg wäre. Sportschützen gönnen den historischen Bruderschaften keine echte Waffen, denn die machen ja gar keine "ernsthaften Wettkämpfe". Wie immer: nicht Alle, aber es gibt genug davon, daß man sich als Mitglied der Gruppe mal an die Nase fassen darf.

 

Zum Thema: Alles was zu kurz ist und böse aussieht, darf nicht sportlich verwendet werden, der Sportschütze kann somit kein Bedürfnis für solche Linearbeschleuniger nachweisen.

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