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WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen!

Mit diesem ersten Beitrag in diesem Forum moechte ich direkt eine Frage stellen. Ich hoffe mittel- und langfristig auch Teil der Community zu werden und dann auch anderen Usern helfen und mich allgemein austauschen zu koennen.

Vorerst aber erstmal zu meiner Frage die mich heute hier her gefuehrt hat:


Mein Plan:

Ich beabsichtige einem Schuetzenverein beizutreten und zu gegebener Zeit auch eine WBK zu beantragen.

Mein "Problem" (In Anfuehungszeichen da ich nicht sicher bin ob es wirklich ein Problem ist): 

Mein Fahrereignungsregisterauszug weisst einen Eintrag aus dem Jahr 2011 auf. Ich wurde damals mit 1.12 o/ooe Alkohl am Steuer angehalten  (richtig gelesen, 0.03 Promille, was etwa einem einem Viertel Glas Bier entspricht, die meine Fahrt von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat werden liessen).
Da zu dieser Zeit noch eine Fahrt mit 0.8 o/oo von 4 Jahren zuvor im Verzeichnes erfasst war, galt ich als Wiederholdungstaeter und musste folglich nach Ablauf meiner Sperrfrist die MPU erfolgreich bestehen.
Dies klappte auch beim ersten Anlauf ohne Probleme, und somit nehme ich seit 2012 ohne weitere Vorkommnisse und punktefrei am Strassenverkehr frei.

Durch die Verjaehrungsfristen befindet sich nur noch die Tat mit 1.12 o/oo von 2011 inkl. Fahrerlaubnisentzug und Neuerteilung nach beststandener MPU im Jahr 2012 in meinem Fahrereignungsregisterauszug.
Tilgungsreif ist dieser Eintrag nach 10 Jahren, das waere also im Jahr 2022.

Meine Frage: 

Kann ich unter diesen Voraussetzungen davon ausgehen, dass die Beantragung einer WBK erfolgreich ist, oder muss ich damit leben, dass ich vor Tilgung im Jahr 2022 kein WBK Besitzer sein kann?

Meine Hoffnung:

Aufgrund der Tilgungsfristen des Bundeszentralregisters weisst mein vollstaendiger Bundeszentralregisterauszug keine Eintragungen mehr auf!  Die Straftat der Trunkenheitsfahrt wurde nach Ablauf von 5 Jahren im Jahr 2016 geloescht!
Um Missverstaendnisse zu vermeiden: Ich spreche nicht vom Fuehrungszeugnis, sondern von der vollstaendigen BZR-Auskunft die man nur bei Gericht einsehen kann.  Diese hat keine Eintragungen und ich habe somit laut Bundeszentralregister eine vollkommen weisse Weste.
Nur leider hat das Fahrereignungsregister andere Tilgungsfristen.

Die Kernfrage lautet somit wohl eigentlich: Wird im Rahmen der WBK-Beantragung auch das Fahrereignungsregister geprueft (und waere der bei mir vorhandene Eintrag dann auch ein Hindernis fuer die WBK), oder mache ich mir zuviele Gedanken und mit dem sauberen Bundeszentralregisterauszug steht einer WBK nichts im Weg?

Ich danke im Voraus fuer eure Einschaetzungen und Antworten!

LG
NewWBK

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb NewWBK:

Mein Fahrereignungsregisterauszug weisst einen Eintrag aus dem Jahr 2011 auf. Ich wurde damals mit 1.12 o/ooe Alkohl am Steuer angehalten  (richtig gelesen, 0.03 Promille, was etwa einem einem Viertel Glas Bier entspricht, die meine Fahrt von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat werden liessen).

 

 

Ich würde mal behaupten das bei dir etwas die Einsicht, für das was du gemacht hast, fehlt.

 

Zur Frage: Beantrage einen KWS. Wenn du den bekommst bekommst du auch eine WBK

Geschrieben
1 minute ago, Paddy85 said:

 

 

Ich würde mal behaupten das bei dir etwas die Einsicht, für das was du gemacht hast, fehlt.

 


Off-topic:

Waere dem so, haette ich die MPU nicht bestanden.
Nur weil ich mich darueber aergere, dass ich aufgrund eines " 1/4 Glases Bier" zehn Jahre anstatt nur fuenf Jahre gebrandmarkt bin, heisst das nicht, dass ich mir nicht darueber im Klaren bin, dass meine Trunkenheitsfahrten ein grosser Fehler waren.

On-topic:

Danke fuer den Hinweis mit dem KWS.  Das hatte ich auch im Sinn den erstmal zu beantragen. Aber naja, wie es eben so ist, man ist ja wenn etwas neues im Leben ansteht immer neugierig und moechte schnellstens Antworten auf die Fragen die gerade im Kopf rumschwirren.
Deswegen dachte ich, hier gibt es ja sicher Fachkundige die mir mit Ihrem Wissen vorab schon weiterhelfen koennen :)

(Wobei ich nicht sicher bin ob der KWS wirklich ein 100%iger Garant ist. Momentan wohne ich im Ausland. Das heisst fuer die Beantragung des KWS waere das Bundesverwaltungsamt zustaendig.  Wenn ich die WBK beantragen moechten, werde ich wieder in Deutschland wohnen und somit wird dann die dortige Behoerde fuer mich zustaendig sein.  Eventuell besteht hier das Risiko dass bei unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Ergebnisse herauskommen?)

LG

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb NewWBK:

Momentan wohne ich im Ausland. Das heisst fuer die Beantragung des KWS waere das Bundesverwaltungsamt zustaendig.  Wenn ich die WBK beantragen moechten, werde ich wieder in Deutschland wohnen und somit wird dann die dortige Behoerde fuer mich zustaendig sein. 

§ 4 Absatz 2 WaffG

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb NewWBK:

..., oder mache ich mir zuviele Gedanken und mit dem sauberen Bundeszentralregisterauszug steht einer WBK nichts im Weg?

Ich danke im Voraus fuer eure Einschaetzungen und Antworten!

LG
NewWBK

Hi, und willkommen. Die Trunkenheitsfahrt wird wahrscheinlich zu erkennen sein. Erstens mal ist es aller wahrscheinlichkeit nach noch nicht gelöscht - und manches wird auch nicht gelöscht, je nach Behörde und Bundesland, in Bayern z. B. ist man restriktiver.. Außerdem zieht der Sachbearbeiter auch Erkenntnisse der örtlichen Polizei, wo das sicher eingetragen ist, und des staatsanwältl. Verfahrensregisters hinzu. Da du schon einmal mit Alkohol am Steuer erwischt wurdest, könnte es theoretisch auch sein, dass man vermutet, dass du alkoholkrank bist. 

UND BITTE: beantrage KEINEN kleinen Waffenschein! Wenn der dir aus o.g. Gründen versagt wird, wird das gespeichert! Und der SB erfährt das dann, wenn eventuell die anderen Sachen schon getilgt sind.

Wenn du absolute Sicherheit willst, frage einen Anwalt für Waffenrecht.

Geschrieben
1 minute ago, Bautz said:

§ 4 Absatz 2 WaffG



Ich nehme an Du spielst auf Satz 2 an?

 

Quote

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

 

Naja, das ist ja eine Kann-Bestimmung.  Ich lebe seit 1,5 Jahren im Ausland. Zuvor habe ich mein ganzes Leben in Deutschland gelebt und beabsichtige nächstes Jahr wieder nach Deutschland zurück zu ziehen. 
Denke es wäre etwas unverhältnismäßig jemandem aufgrund eines zweijährigen Auslandsaufenthaltes eine fünfjährige Sperrfrist reinzudrücken?


 

29 minutes ago, Micha176 said:

Läuft Dir was davon?

 

 



Kommt auf die Perspektive an. 
Wenn man denkt das Leben wäre unendlich, dann nicht. 
Wenn man allerdings begriffen hat, dass das Leben jeden Tag vorbei sein kann, dann schon. 

Auch wenn es wieder off-topic ist: Ich habe nach meinem Empfinden in den letzten Jahren rückblickend viel Lebenszeit mit unnützen Dingen verschwendet. 
Aktuell bin ich dabei mein Leben neu zu gestalten. Dazu gehört natürlich Visionen haben wie mein Leben in Zukunft aussehen soll. 
Klar ist für mich, dass dazu auch die Ausübung des Schießsports und somit auch eine WBK gehört. 
Ich war schon als Jugendlicher im Schießsport aktiv und bereue sehr der Sache nicht treu geblieben zu sein. 

Ich habe eine Vision wie mein Leben in Zukunft aussehen soll und erörtere gerade die Möglichkeiten wie sich diese Vision umsetzen lässt ohne noch viele weitere Jahre verstreichen zu lassen. 

Sollte meine Trunkenheitsfahrt vor sechs Jahren z.B.  bedeuten, dass eine WBK vor 2022 aussichtlos ist, wäre ich auch nicht abgeneigt statt nach Deutschland nach Österreich oder in die Schweiz zu ziehen und dort mein neues Leben nach meinen Vorstellungen zu beginnen. 

Einfach nach Deutschland ziehen, dann "Try & Error" und bei Error weitere 5 Jahre verstreichen lassen bis ich mein Leben so leben kann wie ich es möchte oder erst nach Deutschland ziehen und dann bei Error nach Österreich oder in die Schweiz zeihen sind für mich keine effizienten Optionen. 

Ich habe eine Vision wie mein Leben zukünftig aussehen soll und möchte jetzt einen Plan dafür erstellen den ich verfolgen kann und wo ich mich darauf verlassen kann, dass das funktioniert. 

LG



 

Geschrieben
1 minute ago, Jack Aubrey said:

Hi, und willkommen. Die Trunkenheitsfahrt wird wahrscheinlich zu erkennen sein. Erstens mal ist es aller wahrscheinlichkeit nach noch nicht gelöscht - und manches wird auch nicht gelöscht, je nach Behörde und Bundesland, in Bayern z. B. ist man restriktiver.. Außerdem zieht der Sachbearbeiter auch Erkenntnisse der örtlichen Polizei, wo das sicher eingetragen ist, und des staatsanwältl. Verfahrensregisters hinzu. Da du schon einmal mit Alkohol am Steuer erwischt wurdest, könnte es theoretisch auch sein, dass man vermutet, dass du alkoholkrank bist. 

UND BITTE: beantrage KEINEN kleinen Waffenschein! Wenn der dir aus o.g. Gründen versagt wird, wird das gespeichert! Und der SB erfährt das dann, wenn eventuell die anderen Sachen schon getilgt sind.

Wenn du absolute Sicherheit willst, frage einen Anwalt für Waffenrecht.


Vielen Dank für diesen guten Beitrag und den Willkommensgruß! :)

Bei Polizei und staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister ist nichts mehr gespeichert, das habe ich schon im Rahmen eines Auskunftsersuchen nach Datenschutzgesetz geprüft. Es gibt eben wirklich nur noch den Eintrag im Fahrereignungsregister :-\ 

Danke für den Hinweis mit dem KWS! Das macht Sinn! 

Ich denke ich werde dann man deinem Ratschlag mit dem Anwalt folgen.  Damit bin ich auf der sicheren Seite und brauche nicht weiter spekulieren :)

LG

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb NewWBK:

Ich nehme an Du spielst auf Satz 2 an?

Ich spiele auf nichts an, erst recht nicht auf einen nichtexsistenten Satz 2. Auf die Vorschrift ist in zutreffender, allgemeingebräuchlicher Weise verwiesen. Die Behörde übt sie nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Auf das was Du für verhältnismäßig oder angemessen hältst kommt es nicht an. Die strenge, bürgerunfreundliche Rechtsauslegung ist im Waffenrecht nicht unüblich. Da die Tilgungswirkung bei Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse nicht gilt, kann Dir die Behörde die Vorstrafe vorhalten, wenn sie davon erfährt. D.h. sie kann sie auch im Hinblick der Einschätzung eines gesetzestreuen Verhaltens im Ausland berücksichtigen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb NewWBK:

Sollte meine Trunkenheitsfahrt vor sechs Jahren z.B.  bedeuten, dass eine WBK vor 2022 aussichtlos ist, wäre ich auch nicht abgeneigt statt nach Deutschland nach Österreich oder in die Schweiz zu ziehen und dort mein neues Leben nach meinen Vorstellungen zu beginnen. 


Einfach nach Deutschland ziehen, dann "Try & Error" und bei Error weitere 5 Jahre verstreichen lassen bis ich mein Leben so leben kann wie ich es möchte oder erst nach Deutschland ziehen und dann bei Error nach Österreich oder in die Schweiz zeihen sind für mich keine effizienten Optionen. 

Ich habe eine Vision wie mein Leben zukünftig aussehen soll und möchte jetzt einen Plan dafür erstellen den ich verfolgen kann und wo ich mich darauf verlassen kann, dass das funktioniert. 

LG



 

 

 

Ohne Kommentar. Ich hoffe das das alles getrollt ist. 

Geschrieben
2 minutes ago, Der_Fuchs said:

 

Ohne Kommentar. Ich hoffe das das alles getrollt ist. 

 

Weil Du dir persönlich nicht vorstellen kannst an deinem Leben irgendwas zu ändern wenn Du mit der aktuellen Situation unzufrieden wärst und lieber stattdessen weiter den gleichen Trott lebst und es auch fern deiner Vorstellungskraft liegt für das Erreichen seiner Ziele in ein anderes Land zu ziehen, oder wieso hoffst Du dass ich ein Troll bin?

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb NewWBK:

Sollte meine Trunkenheitsfahrt vor sechs Jahren z.B.  bedeuten, dass eine WBK vor 2022 aussichtlos ist, wäre ich auch nicht abgeneigt statt nach Deutschland nach Österreich oder in die Schweiz zu ziehen und dort mein neues Leben nach meinen Vorstellungen zu beginnen.

 

 

Wenn die Möglichkeit besteht... Unabhängig von der WBK-Frage, ich wüsste was ich machen würde

 

 

dixgtv.jpg

 

 

Bearbeitet von Paddy85
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb NewWBK:

 

Weil Du dir persönlich nicht vorstellen kannst an deinem Leben irgendwas zu ändern wenn Du mit der aktuellen Situation unzufrieden wärst und lieber stattdessen weiter den gleichen Trott lebst und es auch fern deiner Vorstellungskraft liegt für das Erreichen seiner Ziele in ein anderes Land zu ziehen, oder wieso hoffst Du dass ich ein Troll bin?

 

Wenn jemand mit seiner aktuellen Situation unzufrieden ist und sich eine Besserung sowie das Erreichen seiner Ziele nur durch sofortigen Waffenbesitz vorstellen kann löst das in mir keine guten Gedanken aus.

Die Wahl deines zukünftigen Landes machst du nicht an Arbeit oder Familie fest, sondern daran wo du am schnellsten legal eine Waffe bekommst?

Man kann auch ohne WBK Schießsport betreiben, stünde die sportliche Ausübung an erster Stelle würde es diese Diskussion garnicht geben.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb NewWBK:


Off-topic:

Waere dem so, haette ich die MPU nicht bestanden.
Nur weil ich mich darueber aergere, dass ich aufgrund eines " 1/4 Glases Bier" zehn Jahre anstatt nur fuenf )

LG

 

Nein! Du bist nicht wegen eines Viertel Glases Bier in der Bretagne, sondern wegen zwei mal Alkohol am Steuer! Das sollte der Punkt sein denn du einsehen solltest. Ansonsten ist eine eventuelle erteilte WBK auch ganz schnell wieder weg!

Ansonsten eben der Tipp mit dem Anwalt, dann weißt du es.

Und ob alles aus dem BZR getilgt ist, siehst du nicht, die Behörde schon. Die sehen auch das was eigentlich nicht mehr drin sein sollte. Auch wenn das so nicht sein sollte.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
Just now, Der_Fuchs said:

 

Wenn jemand mit seiner aktuellen Situation unzufrieden ist und sich eine Besserung sowie das Erreichen seiner Ziele nur durch sofortigen Waffenbesitz vorstellen kann löst das in mir keine guten Gedanken aus.

Die Wahl deines zukünftigen Landes machst du nicht an Arbeit oder Familie fest, sondern daran wo du am schnellsten legal eine Waffe bekommst?

Man kann auch ohne WBK Schießsport betreiben, stünde die sportliche Ausübung an erster Stelle würde es diese Diskussion garnicht geben.

 


Deine Sicht. Glücklicherweise nicht allgemein gültig.

"Sofortiger Waffenbesitz" ist mitnichten meine Intention. Waffenbesitzer wäre ich gerne schon viele Jahre, nur war es mir aufgrund meines Fehlers in der Vergangenheit nicht möglich.  Irgendwann ist man des Wartens eben überdrüssig und sucht nach Möglichkeiten seine Ziele zeitnah zu erreichen. Es ist also keine Flause die ich mir mal eben in den Kopf gesetzt habe und die von heute auf morgen umgesetzt werden muss, diese Sache beschäftigt mich schon Jahre und erst jetzt, nachdem mein BZR wieder sauber ist, habe ich überhaupt die, wenn auch kleine, reale Chance mir diesen Wunsch zu erfüllen.

Genauso werde ich nicht daran zerbrechen wenn ich zeitnah kein Legalwaffenbesitzer werden kann. Aber es ist eben ein Baustein bei meiner Version für meine Zukunft. Und warum soll ich symbolisch gesprochen bei dem Haus was ich bauen möchte auf unbestimmte Zeit noch den Putz weg lassen, statt nach Möglichkeiten zu schauen das Haus gleich so zu bauen wie ich es haben möchte?

Da ich in der glücklichen Lage bin mit meinem Beruf jederzeit praktisch überall Arbeit zu finden und in der unglücklichen Lage keine familiären Bindungen zu haben, sind das keine Punkte denen ich viel Aufmerksamkeit schenken muss. 

Dein letzter Satz sagt nichts anderes aus als dass kein Sportschütze eine WBK bräuchte.  Ist das wirklich deine Haltung?
Ich habe als Jugendlicher viele Jahre Luftgewehr geschossen und eine eigene Waffe ist einfach etwas ganz anderes als eine Vereinswaffe oder eine fremd aufbewarte Waffe. 
Zum Schießsport gehört nicht nur das "Peng Peng". Auch das entspannte Waffenreinigen im heimischen Wohnzimmer, um ein Beispiel zu nennen, gehört dazu wenn man den Sport als vollumfängliches Hobby versteht. 

Verstehe nicht weshalb einem immer gleiche unlautere Absichten unterstellt werden müssen. 
 

Geschrieben
7 minutes ago, callahan44er said:

 

Nein! Du bist nicht wegen eines Viertel Glases Bier in der Bretagne, sondern wegen zwei mal Alkohol am Steuer! Das sollte der Punkt sein denn du einsehen solltest. Ansonsten ist eine eventuelle erteilte WBK auch ganz schnell wieder weg!

Ansonsten eben der Tipp mit dem Anwalt, dann weißt du es.

Und ob alles aus dem BZR getilgt ist, siehst du nicht, die Behörde schon. Die sehen auch das was eigentlich nicht mehr drin sein sollte. Auch wenn das so nicht sein sollte.

 

Habe ich etwas anderes geschrieben?  Natürlich bin ich wegen meiner Trunkenheitsfahrten in der Breitagne, das steht doch völlig außer Frage. 
Aber man darf wohl das Recht haben die Verhältnismäßigkeit der Speicherfristen in Frage zu stellen und in meinem Fall ist es eben ein 1/4 Glas Bier (genau genommen sogar weniger, eher 1/5 0,33er Glas), dass aus 5 Jahren mal eben 10 Jahre macht. 
Strafen sind wichtig und richtig, aber die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt bleiben.  Eine Verdopplung der Speicherdauer bei einem minimal größeren Verstoß ist meines Erachtens absolut unverhältnismäßig. 
Da ich daran nichts ändern kann, möge man mir doch wenigstens bitte sarkastische Kommentare zu der Situation erlauben. 
Wie schon erwähnt: Hätte ich keine Einsicht hinsichtlich meiner Trunkenheitsfahrten, hätte ich die MPU nicht bestanden. 

Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein... 

Und ja, ob alles aus dem BZR getilgt ist kann man sehr wohl erfahren.  Indem man eine uneingeschränkte Auskunft beantragt die nur bei Gericht eingesehen werden kann.  Diese Einsicht offenbart alles was auch Behörden beim BZR abfragen können. Eine erweiterte erweiterte Auskunft für Behörden gibt es nicht.  Es gibt das Führungszeugnis in seinen verschiedenen Belegarten und eben den vollständigen BZR-Auszug. Sonst nichts. 

Geschrieben

So einen "bekomme ich eine WBK trotz meiner Vorstrafen" Thread hatten wir vor nicht allzulanger Zeit.

Statt "dann kehre ich nicht nach Deutschland zurück" hieß es dort "dann gehe ich nach Tschechien".

 

Irgendwie habe ich das Gefühl hier ist wieder ein Reporter auf der Suche nach einer Story.

 

vor 5 Minuten schrieb NewWBK:

Strafen sind wichtig und richtig, aber die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt bleiben.  Eine Verdopplung der Speicherdauer bei einem minimal größeren Verstoß ist meines Erachtens absolut unverhältnismäßig. 

Wenn Du Waffen haben willst, hast Du Dich ans Gesetz zu halten. Nicht ein bißchen und auch nicht nur soweit es Dir sinnvoll, angemessen oder verhältnismäßig erscheint, sondern ganz. Mit Deiner Denkweise, die in dem Versuch der Relativierung Deiner Gesetzesverstöße sichtbar wird, werden Dir Waffen vorenthalten oder wieder abgenommen - zu Recht.

Geschrieben

Mir kommt das so vor wie

 

"Weil ich mit 71kmh, und damit bloss 1kmh über der Grenze war, bekomme ich nun einen Punkt in Flensburg."

 

Worauf der Herr von der Rennleitung sagt:

"Nicht der 1kmh war zuviel, sondern die 20kmh von 50 bis 70; wären es nur 51 gewesen, hätten wir nichts gemacht". 

Geschrieben

Also mir gehen dies ganzen Moralin sauren Kommentare auf den Geist. Hier hat man plötzlich eine Ansammlung an Heiligen die nie in ihrem Leben etwas falsch gemacht haben und jetzt genüsslich auf dem Sündiger rum hacken weil der Staat ihnen das Privileg zugestanden hat eine Waffe zu besitzen. Letzteres macht sie nicht zu besseren Menschen, aber sie glauben es.

 

Der Thread Autor ist 2011 voll trunken erwischt worden am Steuer, 1.12 °/°° ist nicht gerade wenig. Und da sind wir uns einig jemand der nicht in der Lage ist nicht in ein Auto zu steigen wenn er voll besoffen ist, hat vielleicht auch nicht die Kontrolle in diesem Zustand seine Waffen nicht an zu fassen.

 

So weit so gut, aber jeder ändert sich und man kann auch Scheisse in seinem Leben gebaut haben und danach nie wieder etwas tun. Und genau scheint dass der Fall hier zu sein. Denn wenn der Staat ihm nach einer MPU wieder einen Führerschein gibt, heisst es offiziell das man davon ausgeht das er sich jetzt unter Kontrolle hat und das betrifft natürlich auch die Waffen. Wir sollten nicht vergessen das das Risiko durch einen betrunkenen Autofahrer umgebracht zu werden bedeutend grösser ist als durch einen betrunkenen Waffen Besitzer.

 

Insofern hat jeder das Recht auch das man ihm eine neue Chance gibt sowohl im Autofahren was erfolgt ist wie im Waffenbesitz. Alles andere sind spezifische Deutsche Rechtsfragen...

 

Und auch ich bin vor über 30 Jahren mit einem Kumpel Vollbesoffen nach Hause gefahren im 20 kmh Kriechtempo. Aber das haben wir beide einmal gemacht und nie wieder weil wir wussten am nächsten Morgen das wir Vollidioten waren und eine riesen Scheisse gebaut hatten, wo glücklicherweise niemanden zu schaden gekommen war und uns niemand erwischt hat.

 

Es gab da mal eine Geschichte mit dem ersten Stein, ich glaube die ist aktueller den je.

Geschrieben

Zweimal mit Alkohol ausnahmsweise am Steuer gefahren, und genau DIESE beiden Male erwischt worden.

 

Das ist wirklich ein selten dämlicher Zufall.

 

Wie bei halt allen erwischten Trunkenheitsfahrern.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Beaken17:

Zweimal mit Alkohol ausnahmsweise am Steuer gefahren, und genau DIESE beiden Male erwischt worden.

 

Das ist wirklich ein selten dämlicher Zufall.

 

Wie bei halt allen erwischten Trunkenheitsfahrern.

 

Ja und natürlich weisst du es besser als die offiziellen Stellen die ihm den Führerschein wieder gegeben haben. In der Zwischenzeit sind 6 und 9 Jahre vergangen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb joker_ch:

Ja und natürlich weisst du es besser als die offiziellen Stellen die ihm den Führerschein wieder gegeben haben. In der Zwischenzeit sind 6 und 9 Jahre vergangen.

 

Und die nächsten 6 Jahre wird er auch keine WBK bekommen.

 

Möglicherweise dient sein "Schicksal" als abschreckendes Beispiel für zukünftige und jetzige Waffenbesitzer, was den Alkoholkonsum im Straßenverkehr anbelangt.

 

Wäre doch schön, oder?

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