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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Fyodor:

und Du wirst ein Bedürfnis brauchen.

Du kennst meinen Bestand nicht.

Geschrieben

Stimmt.

 

Mich würde aber interessieren wie es zu so einer Konstellation kommt, daß eine Waffe zerlegt in zwei Hälften eingetragen wird. Mußt Du dann eine andere Waffe zerlegen (in Wechselober- und -unterteil sozusagen) um diese eine wieder zu verwenden? Oder wie läuft das ab, daß Du nicht versehentlich magisch eine neue Waffe erschaffst?

Geschrieben

Es war eine 220, die sich repliziert hat. Wechselsystem einer 226 paßt natürlich nicht (hab ich erst nachträglich gemerkt, lang ists her) , also Griff beantragt. Und dann paßte es wieder. Nicht empfehlenswert.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Und kann man sich einen zweiten Lower als freies Teil kaufen und da dann einen dynamischen Abzug reinsetzen? Und kann man auch beides machen? Nach ordinären Begriffen wäre damit ja aus einem Gewehr magischerweise zwei geworden.

 

Aus meiner Sicht, ja, denn es ist aus einem Gewehr eben ein Gewehr mit WS geworden.^^ Das "Griffstück" ist  bei LW ein Freiteil, egal wie viele man davon hat, vor dem Gesetz hat man quasi keins... wo man die "lagert", also lose oder unter einem WS. juckt keinen... das einzige was du nicht darfst, ist das "nicht vorhandene" Griffstück unter die Ur-Waffe zu stecken... 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb BigMamma:

 

. wo man die "lagert", also lose oder unter einem WS. juckt keinen... 

 

Diese Aussage ist im Zuständigkeitsbereich der meisten Waffenbehörden in Deutschland falsch und kann zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen.

 

Wer meint, dass er das unbedingt tun muss, sollte das vorab mit seiner Waffenbehörde abstimmen und sich das Go/No-Go abholen. Wie gesagt gibt es ein paar Waffenbehörden, die dem sogar zustimmen.

 

vor 7 Minuten schrieb BigMamma:

das einzige was du nicht darfst, ist das "nicht vorhandene" Griffstück unter die Ur-Waffe zu stecken... 

 

Dafür allerdings würde mich die rechtliche Grundlage interessieren?

Geschrieben
 
das einzige was du nicht darfst, ist das "nicht vorhandene" Griffstück unter die Ur-Waffe zu stecken... 


Wieso das denn? Das wäre, im Gegensatz zur Montage am Wechselsystem, doch der unproblematische Fall wo nach Alltagsverständnis gerade keine neue Waffe entsteht sondern halt die bestehende einen anderen Abzug bekommt.


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Wieso das denn? ...

 

 

Frage nicht mich, sondern die Herren, die im Auftrage des Obertan agieren... aber dazu gibt es sogar hier Diskussionen, wenn ich nicht irre... wäre wohl unerlaubte Waffenherstellung hieß es da... 

Geschrieben
Am 11/9/2017 um 12:42 schrieb BigMamma:

 

Aus meiner Sicht, ja, denn es ist aus einem Gewehr eben ein Gewehr mit WS geworden.^^ Das "Griffstück" ist  bei LW ein Freiteil, egal wie viele man davon hat, vor dem Gesetz hat man quasi keins... wo man die "lagert", also lose oder unter einem WS. juckt keinen... das einzige was du nicht darfst, ist das "nicht vorhandene" Griffstück unter die Ur-Waffe zu stecken... 

 

Hmm, mal blöd gefragt (und für mich glücklicherweise ohne praktische Relevanz): Wie üblich ist es denn, das Ganze insoweit auf die Spitze zu treiben, als daß ein beim Händler als Ganzes vorliegendes Gewehr durch Auseinandernahme und allfälligen Papierkram "zerstört" wird und dann an den gleichen Kunden ein Wechselsystem und ein Ersatzlower verkauft werden, vielleicht gar am gleichen Tag?

Geschrieben
Am 9.11.2017 um 16:47 schrieb EBR:

... Hab das selber mal gemacht, hat auch gefunzt, aber jetzt habe ich ein Griffstück der 226 auf einer WBK und den Verschluß auf der anderen WBK, obwohl beide die gleiche Nummer haben. Praktisch unverkäuflich (OK, habe ich auch nicht vor). ...

Wieso schreibst Du andere WBK? Letztlich ist die weitere WBK doch nur die Fortsetzung der anderen WBK. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Hmm, mal blöd gefragt (und für mich glücklicherweise ohne praktische Relevanz): Wie üblich ist es denn, das Ganze insoweit auf die Spitze zu treiben, als daß ein beim Händler als Ganzes vorliegendes Gewehr durch Auseinandernahme und allfälligen Papierkram "zerstört" wird und dann an den gleichen Kunden ein Wechselsystem und ein Ersatzlower verkauft werden, vielleicht gar am gleichen Tag?

Das beschriebne Vorgehen mit der vorgeblichen "Lagerung" ist illegale Waffenherstellung. Daher muss du dir keine Gedanken machen.

Wechselsysteme sind bedürfnisfrei, daher sehr beliebt.

Bearbeitet von Gast

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