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IGNORED

Salutwaffe in Verkehr bringen?


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo DEKOrativ

 

geh mal davon aus, dass es einigen höheren Beamten ganz recht ist, dass nicht genau geregelt ist, wie was mit Altdeko und -Salut passiert. So können sie wieder mal unbedarfte Deutsche Mitbürger kriminalisieren.

Wie der berühmte Feuerwahlhebel bei der Glock. Da gab es eine ganz üble Hausdurchsuchung, weil ein legaler Besitzer einer Glock legal einen Feuerwahlhebel ersteigert hat. Der hat eine richtige Hausdurchsuchung mit übler Zerstörung bekommen. Der Richter schrieb (sinngemäß) auf den Durchsuchungsbeschluss, warum er denn einen solchen Feuerwahlhebel ersteigert, wenn er ihn nicht einbauen möchte. Der Feuerwahlhebel war natürlich nicht eingebaut.

 

Steven

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Dann solltest du auch die Fälle erwähnen wo er eingebaut war.......

 

Hat aber rein nichts mit EU Richtlinienen und deren nationaler Umsetzung zu tun.

Bearbeitet von chapmen
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vor 14 Minuten schrieb erstezw:

Opferlose Taten. Oder hat jemals ein LWB mit einer VA-Glock auf irgendwen oder irgendwas geschossen?

Hallo erstezw

 

gibt es überhaupt Fälle, in den ein legaler Besitzer einer Glock so einen Feuerwahlhebel eingebaut hat?

 

Steven

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Versteh das Interesse an den Ding eh nicht. Die Glock 18 will keiner haben, wird von WO Fachleuten als nutzlos bezeichnet. Vermutlich wurden die Dinger nur von Leuten gekauft die so richtig keine Ahnung hatten.

 

Erinnert mich an die Anfänge der Teilesätze, die hat natürlich nie jemand zusammengebaut. Bestimmt nicht.

Bearbeitet von chapmen
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vor 40 Minuten schrieb erstezw:

Opferlose Taten. Oder hat jemals ein LWB mit einer VA-Glock auf irgendwen oder irgendwas geschossen?

Sorry, aber das ist Logik. Hat jemals ein "LWB" mit einer entsprechend legalen Waffe ein Verbrechen begangen?

Opferlose Taten ......

 

Vollkommen ot und meilenweit von der eigentlichen Frage zur momentanen rechtlichen Situation "Salutwaffen" entfernt.

Bearbeitet von chapmen
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Hallo Steven,

 

nun komme ich mal zu meiner eigenlichen Frage (oder mehreren) zurück. Was kann den bei einer Hausdurchsuchung passieren wenn tatsächlich ein Teilesatz über egun oder ZIB oder anderen Militaria Shop gekauft worden ist und durch zukauf von Lauf und Verschluss komplettiert wurde? Wenn dieser NICHT zusammengebaut ist, eigentlich gar nichts. Denn im Gesetzes Text ist nichts zu finden. Sollte Lauf und Verschluss zerstört sein wie vorgeschrieben ist alles gut.

Kriminalisieren ist einfach, ja aber deswegen leben wir in einem Rechtsstaat. Denke mit einem guten Rechtsanwalt ist das problemlos zu bewältigen achja und filmen nicht vergessen. 

Ich bin der Meinung man müsste klarer unterscheiden zwischen Teilesatz, DEKO und Salut. Schliesslich unterscheiden sich die schönen Teile voneinander. Im Gesetztestext findet sich nichts über Teilesatz und Salut. Es geht hauptsächlich um die Zerstörung bestimmter Baugruppen unterteilt in Kategorien, Bestandteil und Verfahren des Zerstörens. Ein Teilesatz ist also keine DEKO Waffe, erst mit der Montage von DEKO-Lauf und DEKO-Verschluss. Deswegen bieten das auch bestimmte Militaria Läden an. Es sind frei verkäufliche Teile, ebenso deren Ersatzteile. Ob man dann mit etlichen Ersatzteile sich was zusammenbaut ist dann ne andere Sache. Dann wird der Teilesatz zur DEKO-Waffe und dann gilt die EU Richtlinie Dekowaffen. Es würde, an der selbst zusammen gestellten DEKO Waffe, aber das Merkmal der Kennzeichnung fehlen. Zückt man die Karte "Alt-Deko" wäre das wohl auch nicht ganz vernünftig. Bin ich mit meiner Denke falsch? Korrigiert mich... Tja Fragen über Fragen.

Ich will jetzt keinen angreifen oder schlafenden Hunde wecken aber wie kann denn eine Salut Waffe verharmlost werden und die Teilesätze bzw. DEKO so bestraft werden? Achja es waren Kenner dran...

vor 9 Stunden schrieb steven:

Hallo DEKOrativ

 

geh mal davon aus, dass es einigen höheren Beamten ganz recht ist, dass nicht genau geregelt ist, wie was mit Altdeko und -Salut passiert. So können sie wieder mal unbedarfte Deutsche Mitbürger kriminalisieren.

Wie der berühmte Feuerwahlhebel bei der Glock. Da gab es eine ganz üble Hausdurchsuchung, weil ein legaler Besitzer einer Glock legal einen Feuerwahlhebel ersteigert hat. Der hat eine richtige Hausdurchsuchung mit übler Zerstörung bekommen. Der Richter schrieb (sinngemäß) auf den Durchsuchungsbeschluss, warum er denn einen solchen Feuerwahlhebel ersteigert, wenn er ihn nicht einbauen möchte. Der Feuerwahlhebel war natürlich nicht eingebaut.

 

Steven

 

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Hallo DEKOrativ 

 

Du hast es erkannt: es waren (keine)Kenner am Werk!

Erstmal wurde etwas von der Eurodiktatur verboten. Deutsche Beamte werden diesem Verbot, obwohl noch kein Gesetz, gerne nachkommen. Sprich: sie werden auf die verschiedensten Dekor mit Strafverfahren reagieren. Und natürlich, in einem neuen Waffengesetz, die maximalmögliche Verbotsorgie starten. Keiner weiß z. Zt., ob und was genau verboten ist. 

 

Steven

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vor 16 Stunden schrieb steven:

gibt es überhaupt Fälle, in den ein legaler Besitzer einer Glock so einen Feuerwahlhebel eingebaut hat?

Ja, und an diversen "nicht eingebauten" Hebeln wurden mit der beim Besitzer vorhandenen Glock korrelierende Einbauspuren gefunden, genauso wie an den Waffen. :closedeyes:

 

Aber hey...

 

vor 16 Stunden schrieb erstezw:

Opferlose Taten.

 

vor 16 Stunden schrieb WOF:

Paper-Crime.

...alles nicht so wild. Sagt WO.

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Einbauspuren. Und?

Darf man im Ausland doch einbauen.

Vor der Rückkehr halt wieder ausbauen.

 

Niemand kommt durch das Hebelchen zu schaden.

Das ist Kriminalität die nur auf dem Papier existiert.

Und in der Vorstellung der Linksgrünen.

 

 

 

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vor 5 Minuten schrieb German:

Ja, und an diversen "nicht eingebauten" Hebeln wurden mit der beim Besitzer vorhandenen Glock korrelierende Einbauspuren gefunden, genauso wie an den Waffen. 

Na hoffentlich hat sich derjenige dabei den Finger geklemmt. Wenigstens eine körperliche Verletzung durch den Gebrauch des Hebels.

 

Aber hey....So jemandem gehört es auch nicht anders. 

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vor 26 Minuten schrieb German:

...alles nicht so wild. Sagt WO.

Sagt mir mein Verstand.

Bei allem möglichen (Steuerhinterziehung, Markenmissbrauch,...) gibt es einen objektiv feststellbaren Schaden. Bei Beleidigung u.ä. wenigstens einen subjektiven.

 

Aber da?

 

Analogie: du kannst dir in dein Auto in der Garage einbauen, was immer du willst. Du darfst Bremsen und Kat demontieren, den Auspuff abbauen, die Gurte rausreißen, dem Motor 300 Extrapferde implantieren,... Es darf halt in dem Zustand nicht auf die Straße. Das ist auch schlüssig.

 

Mit Gesetz ist Gesetz als Begründung kommst du nicht weiter als die Alten von 33-45 (oder die Jüngeren von 48-88 auch). Ein bisschen Logik und eigenes Denken schadet nie.

 

PS: Persönlich frag ich mich schon, was alle immer mit FA haben. So der Brüller ist das nicht. Rangiert bei mir auf dem selben Niveau wie Fuchsschwanz und Weißwandreifen. Wenn nur auch die Politiker und ihre Schärgen über das nötige Wissen verfügten wäre es auch kein Problem, so etwas frei zu geben. FA führt ebenso wenig zur Blitzkriminalisierung wie ein SD oder ein Nachtsichtvorsatz.

 

Bearbeitet von erstezw
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vor 22 Minuten schrieb German:

Ja, und an diversen "nicht eingebauten" Hebeln wurden mit der beim Besitzer vorhandenen Glock korrelierende Einbauspuren gefunden, genauso wie an den Waffen. :closedeyes:

Ja, so war das. Leider.
Ich erinnere mich noch die Akten. Und Gutachten.
Gibt es eigentlich auch ein Emoji mit Heiligenschein?

 

Carcano

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Gerade eben schrieb erstezw:

Mit Gesetz ist Gesetz als Begründung kommst du nicht weiter als die Alten von 33-45 (oder die Jüngeren von 48-88 auch). Ein bisschen Logik und eigenes Denken schadet nie.

Netter Versuch. :rolleyes:

 

vor 2 Minuten schrieb erstezw:

Analogie: du kannst dir in dein Auto in der Garage einbauen, was immer du willst. Du darfst Bremsen und Kat demontieren, den Auspuff abbauen, die Gurte rausreißen, dem Motor 300 Extrapferde implantieren,... Es darf halt in dem Zustand nicht auf die Straße.

Und bei Waffen ist das eben nicht so. Kannst Du akzeptieren oder Du kannst das Gesetz brechen. Deine Entscheidung.

 

Aber behalt' Du ruhig Deine Meinung. Ich behalte dafür auch meine, ich versprech's.

Total demokratisch. :victory:

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Man kann auch darüber nachdenken ob ein Gesetz richtig ist

ohne das Gesetz zu brechen. Nicht alle Gesetze sind richtig.

Das wird keiner anzweifeln wenn es um das Ermächtigungsgesetz

geht. Die selbe Frage kann man auch zum WaffG stellen.

 

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vor 56 Minuten schrieb WOF:

Man kann auch darüber nachdenken ob ein Gesetz richtig ist

ohne das Gesetz zu brechen.

Andere grüßen halt mit Freuden den Gesslerhut, wird man gezwungen tut es auch der kleine Lupf. Das war schon immer der Unterschied zwischen Bürger und Untertan.

Bearbeitet von erstezw
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vor 6 Stunden schrieb German:

Ja, und an diversen "nicht eingebauten" Hebeln wurden mit der beim Besitzer vorhandenen Glock korrelierende Einbauspuren gefunden, genauso wie an den Waffen. :closedeyes:

Hallo German

 

an deiner Aussage zweifel ich nicht.

Aber, was mir da zu denken gibt: Sicherlich sind nicht die Besitzer reuig zur Staatsanwaltschaft und haben Selbstanzeige erstattet. Eher muss ich annehmen, dass ALLE Besitzer einer Glock, die sich über das Internet einen Feuerwahlhebel gekauft haben, von einem Rollkommando heimgesucht worden. Also quasi Hausdurchsuchungsbeschlüsse am Fließband ohne begründeten Verdacht. Wir kommen der Gestabo immer näher.

 

Steven

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Was ist daran neu? Früher hast ein Buch in der Schweiz bestellt und morgens früh klingelte es an der Tür..........oder hast eine Waffenbörse in Belgien besucht......oder in Dortmund ein Magazin gekauft.....hat allerdings rein garnichts mit "Gestabo" zu tun. Zum Thema Gestapo gibts sehr gute Literatur, falls man sich überhaupt ernsthaft und nicht polemisch mit diesem Thema beschäftigen möchte.

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