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Geschrieben (bearbeitet)
Am 14.10.2017 um 01:32 schrieb mwe:

 

Ich assistiere mal:

 

large.20170917_201326.jpg.1eefb8ba8a2236

 

Bearbeitet von Gast
keIch war mit meinem reply noch nicht fertig---bitte Admin: Löschen und dan
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Locke01:

Na als Sportschützen dürfen wir nur 2 Waffgen pro halbes Jahr kaufen und da ich vor einem halben jahr 2 Waffen gekauft habe darunter eine kurze stellen die sich gerade mal wegen ein par Tagen an in diesem Sinne ist es ja positive.

 

Ja der Händler war der Verkäufer.

Nur noch mal eine kurze Nachfrage: Hast Du die Waffe vor weniger als einem halben Jahr gekauft oder nur vor weniger als einem halben Jahr erworben? Das Erwerbsdatum ist in diesem Fall (Gewährleistung) egal, es zählt das Datum des Kaufs.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb HBM:

Das Erwerbsdatum ist in diesem Fall (Gewährleistung) egal, es zählt das Datum des Kaufs.

Es zählt das Datum des Gefahrübergangs.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Bautz:

Es zählt das Datum des Gefahrübergangs.

ok, war mir so nicht bewusst. Gilt da dann das Versanddatum oder das Empfangsdatum?

Interessant wirds dann also wohl nur, wenn der Fragesteller an einen anderen Händler (zur Aufbewahrung bis er erwerben darf) liefern hat lassen, da der Versand ja nicht Wochen dauert.

Geschrieben

Ich mache hier keine Rechtsberatung. Google einfach nach Gefahrübergang und Versandhandel, da solltest Du fündig werden.

 

Der TS kann die Waffe auch gekauft haben, ein 1/2 Jahr am Stand des Händlers damit als "Leihwaffe" schießen und sie dann waffenrechtlich erwerben. Wissen wir doch alles nicht. Aber wenn einer in dem Zusammenhang von "die Behörde hat" schreibt und nicht "wurde gekauft am", dann krieg ich ganz große Ohren, respektive Augen.

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Bautz:

Ich mache hier keine Rechtsberatung. Google einfach nach Gefahrübergang und Versandhandel, da solltest Du fündig werden.

Passt schon, ist mir auch nicht so wichtig und der Fragesteller kann ja dann googeln. ;-)

Geschrieben

Hier wurden einige zweckdienliche Fragen gestellt, die der Beantwortung harren, bevor man irgendetwas Sinnvolles dazu sagen kann. Aus dem reichhaltigen Schatz meiner Erfahrungen geschöpft wage ich aber die Prognose, daß Dir der Händler so oder so die kalte Schulter zeigen wird, wenn Du ihn selbst anschreibst. Aber tu es ruhig, setze ihm eine Frist zur Nachbesserung, damit er sich zumindest in Verzug befindet, wenn Du schließlich doch einen Kollegen aufsuchst (es sei den, Du bist RS-versichert).

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