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IGNORED

Verkauf von Signalpistole und Munition


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Geschrieben

Guten Abend zusammen,

angenommen man möchte eine Signalpistole verkaufen (in Deutschland), wären zwei Fragen für mich relevant:

- Dürfte man die per Kleinanzeige verkaufen, wenn man sicherstellt, dass die Pistole nur an Ü18 verkauft wird?

- Dürfte man auch die dazu passende Munition verkaufen?
--> Ich gehe mal davon aus, dass man 15mm Vogelschreck-Patronen nicht dazu verkaufen darf?
Wie sieht es aber mit den normalen 6mm Platzpatronen aus?


Schon mal vielen Dank für das Lesen meiner Fragen :)

Geschrieben

Hat sie das PTB-Zeichen? Sonst wird es schwierig.

Ebay verbietet das Einstellen von Waffen, vmtl auch bei Kleinanzeigen.

Der Käufer muß nur mindestens 18 Jahre alt sein.

Du kannst es bei www.egun.de versuchen aber bei einem Neupreis von 75€ wirst du keinen grossen Preis erzielen.

Geschrieben

§ 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote

(1) Wer Waffen oder Munition zum Kauf oder Tausch in Anzeigen oder Werbeschriften anbietet, hat bei den nachstehenden Waffenarten auf das Erfordernis der Erwerbsberechtigung jeweils wie folgt hinzuweisen:
1.
bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition: Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis,
2.
bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen: Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr,
3.
bei verbotenen Waffen: Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung,
sowie seinen Namen, seine Anschrift und gegebenenfalls seine eingetragene Marke bekannt zu geben. Anzeigen und Werbeschriften nach Satz 1 dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie den Namen und die Anschrift des Anbieters sowie die von ihm je nach Waffenart mitzuteilenden Hinweise enthalten. Satz 2 gilt nicht für die Bekanntgabe der Personalien des nicht gewerblichen Anbieters, wenn dieser der Bekanntgabe widerspricht. Derjenige, der die Anzeige oder Werbeschrift veröffentlicht, ist im Fall des Satzes 3 gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, die Urkunden über den Geschäftsvorgang ein Jahr lang aufzubewahren und dieser auf Verlangen Einsicht zu gewähren.
Geschrieben

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Ja, die RG 300 hat ein PTB-Zeichen.

 

Halten wir also fest:

Ein Versand ist rechtlich legitim, wenn ich mir davor eine Ausweiskopie senden lasse und dann eigenhändig an diese Person verschicke (falls Ü18)?

Dürfte ich dann auch die Platzpatronen mit im gleichen Paket schicken?

Bei den "Bird Bangers" ist "im Kleingedruckten" nochmals aufgeführt, dass sie nur an Berechtigte mit MES rausgegeben werden dürfen.
Das wäre mir dann für die 15mm Geschosse zu kompliziert und ich würde sie nicht veräußern.

Geschrieben (bearbeitet)

Als Privatperson kann man Gefahrgut (wie Patronen) wohl auch gar nicht, oder nicht zu den Konditionen versenden, die gewerbliche Kunden bei den üblichen Postdienstleistern erhalten. Bei so einem geringen Warenwert wird dir aber niemand 36 Euro für Overnite-Versand mit Ident-Check zahlen ...

Ich wüsste allerdings keine Rechtsgrundlage, nach der ein Versand in normalem Brief / Paket (ggf. als Einschreiben-eigenhändig oder mit Altersprüfung) strafbar sein sollte. Es wäre dann nur ein Verstoß gegen die AGB des Postunternehmens.

 

Manch anderweitige Verkaufsmöglichkeit z.B. auf dem Flohmarkt ist dagegen gesetzlich eindeutig untersagt, § 35 Abs. 3 Waffengesetz:

"Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten: [...]

2. auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte)[...]

3. auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen"

 

Übrigens schließt die Post eine Vielzahl von Dingen aus, wovon kaum ein Normalbürger Kenntnis haben dürfte. Es sind nämlich unter anderem die kompletten Listen für gefährliche Gegenstände im Luftverkehr genannt. Außerdem werden explizit selbst (freie) Waffenteile und Waffenimitate aufgeführt. Wenn das ernsthaft durchgesetzt würde, müssten wohl jährlich Tausende Sendungen aus dem Verkehr gezogen werden.

https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-paket-international-agb-022017.pdf (erste Seite links unten)

Bearbeitet von Schwarzseher

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