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Geschrieben

Hallo Ihr Lieben! Ich habe über eGun eine Waffe verkauft, den Zuschlag bekam jemand aus Frankreich. Den Verkauf/Versand habe ich über einen deutschen Waffenhädler abgewickelt. Ankaufsbestätigung erhalten und Waffe aus meiner WBK austragen lassen. Nun schrieb mir der Käufer, dass er in Frankreich rechtliche Probleme hat und die Waffe nicht besitzen darf. Ich solle mir die Waffe vom Händler zurückschicken lassen. Wie geht es denn jetzt weiter??? Ich darf sie doch auch nicht mehr besitzen, da ausgetragen. Hatte jemand von Euch schon mal so eine Situation und kann mir helfen??? Vielen lieben Dank im voraus für Eure Antworten!!!

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb isgaard1508:

Hallo Ihr Lieben! Ich habe über eGun eine Waffe verkauft, den Zuschlag bekam jemand aus Frankreich. Den Verkauf/Versand habe ich über einen deutschen Waffenhädler abgewickelt. Ankaufsbestätigung erhalten und Waffe aus meiner WBK austragen lassen. Nun schrieb mir der Käufer, dass er in Frankreich rechtliche Probleme hat und die Waffe nicht besitzen darf. Ich solle mir die Waffe vom Händler zurückschicken lassen. Wie geht es denn jetzt weiter??? Ich darf sie doch auch nicht mehr besitzen, da ausgetragen. Hatte jemand von Euch schon mal so eine Situation und kann mir helfen??? Vielen lieben Dank im voraus für Eure Antworten!!!

 

Ist doch nicht dein Problem? Wenn du dir das nicht klar ist solltest du dir mal rechtlichen Beistand suchen -> Anwalt, schlicht weil sein Problem nicht dein Problem ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Naja, liegt sie jetzt bei dem Importeur in Frankreich ?

Dann würde ich abklären, was Re-import nach Deutschland zu einem deutschen Händler kostet, kann vielleicht der Exporteur, Krico usw. abwickeln.

Diese Kosten würde ich dem französischen Käufer in Rechnung stellen + natürlich egun Gebühren etc.

 

Anschließend nochmal über egun verkaufen (wenn du sie nicht wieder zurückwillst).

Zweitbietender der Auktion hat noch Interesse ?

 

 

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben
Gerade eben schrieb Sebastians:

Naja, liegt sie jetzt bei dem Importeur in Frankreich ?

Dann würde ich abklären, was Re-import nach Deutschland zu einem deutschen Händler kostet, kann vielleicht der Exporteur, Krico usw. abwickeln.

Diese Kosten würde ich dem französischen Käufer in Rechnung stellen.

Anschließend nochmal über egun verkaufen (wenn du sie nicht wieder zurückwillst).

Zweitbietender der Auktion hat noch Interesse ?

 

 

Nee, sie liegt noch beim Waffenhändler in Deutschland.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Sebastians:

Naja, liegt sie jetzt bei dem Importeur in Frankreich ?

Dann würde ich abklären, was Re-import nach Deutschland zu einem deutschen Händler kostet, kann vielleicht der Exporteur, Krico usw. abwickeln.

Diese Kosten würde ich dem französischen Käufer in Rechnung stellen + natürlich egun Gebühren etc.

 

 

 

 

Das ist zwar alles schön und gut, aber bei diesem altruistischen Handeln muss man auch damit rechnen, auf allen Kosten und Problemen sitzen zu bleiben.

Seine Waffe - sein Problem. 

Geschrieben
Gerade eben schrieb isgaard1508:

Nee, sie liegt noch beim Waffenhändler in Deutschland.

 

Kosten und Auslagen komplett vom Käufer ersetzen lassen.

Die egun Gebühren kannst du auch von egun zurückbekommen, wenn der Käufer offiziel vom Kauf zurücktritt, hab ich zwar noch nicht gemacht, geht aber angeblich.

Wenn er zurücktritt kannst du auch dem Zweitbietenden anbieten (wenn preislich kein zu großer Abstand für dich).

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sebastians:

 

Kosten und Auslagen komplett vom Käufer ersetzen lassen.

Die egun Gebühren kannst du auch von egun zurückbekommen, wenn der Käufer offiziel vom Kauf zurücktritt, hab ich zwar noch nicht gemacht, geht aber angeblich.

Wenn er zurücktritt kannst du auch dem Zweitbietenden anbieten (wenn preislich kein zu großer Abstand für dich).

Naja, aber ich brauch doch erstmal wieder einen Kaufvertrag o.ä., um die Waffe wieder in meine WBK eintragen zu lassen, sonst darf ich sie ja gar nicht besitzen bzw. verkaufen???

Geschrieben
Gerade eben schrieb isgaard1508:

Naja, aber ich brauch doch erstmal wieder einen Kaufvertrag o.ä., um die Waffe wieder in meine WBK eintragen zu lassen, sonst darf ich sie ja gar nicht besitzen bzw. verkaufen???

Wenn ich beim Käufer nicht zufällig nachgefragt hätte, ob er die Waffe schon bekommen hat, wüsste ich ja von alldem gar nichts. Ich dachte, es hat sich alles längst erledigt, da schon einige Wochen her.

Geschrieben
Gerade eben schrieb isgaard1508:

Naja, aber ich brauch doch erstmal wieder einen Kaufvertrag o.ä., um die Waffe wieder in meine WBK eintragen zu lassen, sonst darf ich sie ja gar nicht besitzen bzw. verkaufen???

 

Du must eine Waffe nicht auf der WBK haben um sie zu verkaufen.

Verkaufen kannst du sie auch, wenn mit dem Händler, der sie hat, abgesprochen.

Der verlangt meistens eine kleine Gebühr für Einlagerung und Versand, wenn verkauft.

 

Ist sie bei Waffen Bock ?

Der hat auch einen Webshop...

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Sebastians:

 

Du must eine Waffe nicht auf der WBK haben um sie zu verkaufen.

Verkaufen kannst du sie auch, wenn mit dem Händler, der sie hat, abgesprochen.

Der verlangt meistens eine kleine Gebühr für Einlagerung und Versand, wenn verkauft.

 

Ist sie bei Waffen Bock ?

Der hat auch einen Webshop...

 

Ja, sie ist bei Waffen-Bock...

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb isgaard1508:

....über einen deutschen Waffenhädler abgewickelt. Ankaufsbestätigung erhalten und Waffe aus meiner WBK austragen lassen. Nun schrieb mir der Käufer, dass er in Frankreich rechtliche Probleme hat und die Waffe nicht besitzen darf.

Wenn du die Kohle für das Eisen bekommen hast ist doch alles gut!

Du hast eine Bestätigung über den Verkauf.

Das der Käufer nicht erwerben darf ist nicht dein Problem. 

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Jacko5000:

Ist doch nicht dein Problem? Wenn du dir das nicht klar ist solltest du dir mal rechtlichen Beistand suchen -> Anwalt, schlicht weil sein Problem nicht dein Problem ist.

 

Dann liegt sie bis in aller Ewigkeit beim Exporteur rum und staubt ein...

Ob der damit einverstanden ist ?

Wenn sie schon bezahlt ist, hat der wohl keinen Anspruch auf Rückzahlung...

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb lopo:

Wenn du die Kohle für das Eisen bekommen hast ist doch alles gut!

Du hast eine Bestätigung über den Verkauf.

Das der Käufer nicht erwerben darf ist nicht dein Problem. 

 

Und wenn er jetzt vom Kauf zurücktritt und seine Kohle wiederhaben willl?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb isgaard1508:

Ja, sie ist bei Waffen-Bock...

 

Solche Fälle gibt es evtl. öfter als man denkt.

Frag die doch mal, was sie empfehlen würden.

Die exportieren nicht gerade wenig und haben Erfahrung...

Sind freundliche Frauen am Telefon !

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb isgaard1508:

Und wenn er jetzt vom Kauf zurücktritt und seine Kohle wiederhaben willl?

Dann benötigt er einen Rücktrittsggrund. Gibt's aber nicht.

 

Er hätte sich vorher informieren müssen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb P22:

Dann benötigt er einen Rücktrittsggrund. Gibt's aber nicht.

 

Er hätte sich vorher informieren müssen.

Also Du meinst, ich unternehme erstmal gar nix und bin damit rechtlich auf der sicheren Seite?

Geschrieben

Wenn du die Waffe an Waffen Bock sendest steht als Käufer Bock in der WBK. So war es bis jetzt bei mir immer. Waffe wurde bezahlt und an den Käufer gesendet, hier Waffen Bock. Ich würde sagen das ihm die Waffe damit so lange gehört bis der Käufer sie dort ab holt, holt er sie nicht würde ich die dort verstauben lassen, wenn ich sie wirklich zurück nehmen würde, dann würde ich alle Auslagen seinerseits vom Kaufpreis abziehen und je nach Waffe würde wahrscheinlich nichts mehr übrig bleiben, weil Bock mit Sicherheit auch noch Geld für die Lagerung usw. haben will.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb isgaard1508:

Also Du meinst, ich unternehme erstmal gar nix

 

Es liegt definitiv nicht in deiner Verantwortung, für einen im französischen Ausland belegenen Käufer die Einhaltung aller relevanten Regelungen der loi sur les armes à feu seinerseits sicherzustellen. Wie denn auch?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb thomas01:

Wenn du die Waffe an Waffen Bock sendest steht als Käufer Bock in der WBK. So war es bis jetzt bei mir immer. Waffe wurde bezahlt und an den Käufer gesendet, hier Waffen Bock. Ich würde sagen das ihm die Waffe damit so lange gehört bis der Käufer sie dort ab holt, holt er sie nicht würde ich die dort verstauben lassen, wenn ich sie wirklich zurück nehmen würde, dann würde ich alle Auslagen seinerseits vom Kaufpreis abziehen und je nach Waffe würde wahrscheinlich nichts mehr übrig bleiben, weil Bock mit Sicherheit auch noch Geld für die Lagerung usw. haben will.

Ja, ich denke auch, das macht Sinn, danke Dir!

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Julius Corrino:

 

Es liegt definitiv nicht in deiner Verantwortung, für einen im französischen Ausland belegenen Käufer die Einhaltung aller relevanten Regelungen der loi sur les armes à feu seinerseits sicherzustellen. Wie denn auch?

Hm, da hast Du wohl recht, dann werde ich mich jetzt erstmal gar nicht kümmern, gab nämlich mehr Kohle als erwartet, wiederhaben will ich das Teil nicht :-)

Geschrieben

Kauf Dir davon doch was Schönes, Bub. Vorgestern hatte ich Besuch von Bekannten, die hatten sich ihren Grand Cherokee mit einem gescheiten Geländefahrwerk geschätzte drei Zoll höherlegen lassen. Dazu neue Stollenreifen.

 

Wenn ich meine Kanonen nach Frankreich verkaufen tät', würde zumindest ich mir das leisten (plus einen größeren Zigarrenvorrat).

Geschrieben

Bei jedem Kauf gibt es eine waffenrechliche und eine zivilrechtliche Seite.

Waffenrechtlich ist klar, die Waffe ist beim Bock im Handelsbuch und aus Deiner WBK ausgetragen.

Deine Vertragspartner sind zivilrechtlich der Franzose, der nicht kaufen darf, und die Firma Bock, der Du den Auftrag für den Export gegeben hast.

Du musst jetzt den Auftrag an Bock dahingehend ändern, dass er die Waffe verkaufen soll.

Der Erlös abzüglich Bocks Kosten bekommt dann der Franzose.

 

Geschrieben

Soweit ich die Sache bis hierher verstanden habe, ist der Eigentümer der Waffe nun der Franzose, auch wenn er aus rechtlichen Gründen nicht deren Besitzer werden kann. Wie soll isgaard1508 da einen Verkauf der Waffe anstoßen können? Hat er eine Handlungsvollmacht erhalten?

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Julius Corrino:

Soweit ich die Sache bis hierher verstanden habe, ist der Eigentümer der Waffe nun der Franzose, auch wenn er aus rechtlichen Gründen nicht deren Besitzer werden kann. Wie soll isgaard1508 da einen Verkauf der Waffe anstoßen können? Hat er eine Handlungsvollmacht erhalten?

 

 

Exakt, ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht. Da ist ein Franzose der seine Waffe bei einem deutschen Waffenhändler liegen hat und nicht waffenrechtlich erwerben kann.

Was hat das den Verkäufer in Deutschland zu interessieren? Soll der Franzose doch den Waffenhändler anweisen im Kundenauftrag zu verkaufen.

Ich sehe hier schlicht einen Franzosen mit gewisser Dreistigkeit der sein Problem an den ursprünglichen Verkäufer der Waffe auslagern möchte, und der offensichtlich einen entsprechend naives Gegenstück gefunden hat.

 

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