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JPX4 Jet Protector


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Geschrieben

Hallo, mal ne Frage. Ist der JPX4 Jet Protector in Deutschland erlaubt oder verboten? 

Der JPX Jet Protector, der nur 2 Schuss hat, ist ja erlaubt, oder?

 

Diese Geräte sind ausschließlich zur Tiebawehr gedacht.

 

2 Schuß sind halt ein bisschen wenig wenn ein Kampfhund angreift.

Der hält ja nicht still und daher sind 2 Schuß nicht ausreichend.

Wer ist so geübt, dass man mit 2 Schuß sofort trifft ?

 

Die ersten 2 Schüße gehen wohl eher daneben, wenn der Hund wirklich in Bewegung ist.

 

Deshalb sind 4 Schuß realistischer. Vielleicht trifft ja 1 Schuß von 4.

 

Der JPX4 wäre endlich mal ein Gerät das für die Tierabwehr geeignet ist.

 

Ist der JPX4 nun erlaubt?

Wer weiss da genaues?

 

Gruß

Matth

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Terrex:

Liegt nur der Bescheid für

Hast du das getestet ?

Getestet habe ich das nicht.

Allerdings wenn ein Hund auf dich los geht, dann haben die meisten erst mal einen Schrecken.

Dann muss man in dieser angespannten Situation den Hund genau ins Gesicht treffen, mit nur 2 Schuß.

Ich glaube das schaffen die wenigsten :-)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schmitz75:

 

Aha, ok, danke.

Für dieses Gerät braucht man demnach einen Waffenschein.

Und das PBT eben.

Ob das vielleicht nicht übertrieben ist? Es geht hierbei nur um Pfefferladungen.

Nicht um Kugeln oder andere Geschosse, sondern nur um Pfefferladungen.

Und es soll ja auch nur gegen Tiere eingesetzt werden.

 

Wenn man bedengt, dass der Wolf wieder heimisch werden soll und sich der eine oder andere zukünftig vielleicht nicht mehr in den Wald trauen wird, dann finde ich das etwas unfair, wenn man sich dann nicht solch ein Gerät zulegen darf. Es gibt ja immerhin auch sehr ängstliche Menschen.

 

 

 

 

Naja, die Österreicher sehen das doch etwas realer. Die Schweizer wohl auch.

 

gruß

Geschrieben

der Schweiz gilt der Jet Protector JPX als Waffe nach Art. 4 Abs. 1 Bst. g Waffengesetz (Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Daher ist das mitführen nur mit einem Waffentragschein erlaubt....

 

 

 

 

 

Geschrieben

Soweit ich das überblicke, wurde der JPX4 in Deutschland nur nicht zugelassen, weil im Gegensatz zu seinem zweischüssigen Bruder die Kartuschen einzeln eingeführt werden.

 

Beim zweischüssigen JPX wird ja das ganze Laufpaar getauscht und die Ladungen sind darin fest verbaut.

 

Würde Piexon eine Version herausbringen, bei der die vier Ladungen fest verbaut sind und das ganze Laufbündel wechselbar ist, wäre das zulassungsfähig.

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Daisych:


Bei den Schweizern ist es dennoch nicht so streng wie in Deutschland, weil es eben keine Feuerwaffe ist. Kommt in die gleiche Kategorie wie Schreckschußwaffen, stimmts?

 

Was macht den JPX4 gefährlicher als eine Schreck oder Gaspistole oder den JPX ?

Man könnte 2 JPX mit sich führen. Dann hätte man auch 4 Schuß -)

 

 

Für den JPX braucht man nicht mal den kleinen Waffenschein, stimmts?

Warum das ?

Scheint harmloser zu sein als Schreckschuß oder Gaspistolen ?

Warum ist dann der JPX4 gefährlicher als Schreck oder Gaspistolen ?

Oder als der JPX?

Letztendlich kommt beim JPX4 das gleiche raus wie beim JPX und es ist keine Feuerwaffe.

 

 

 

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Matth:


Bei den Schweizern ist es dennoch nicht so streng wie in Deutschland, weil es eben keine Feuerwaffe ist. Kommt in die gleiche Kategorie wie Schreckschußwaffen, stimmts?

Sicher aber komplizierter:-) 

Beide Modelle(alle Pfefferpistolen) werden gemäß Art.4 Abs. 1 Bst. g WG  in der Schweiz als Waffe beurteilt in dem Sinne von Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund Ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können (https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/merkblaetter.html). Deswegen brauchts den Waffentragschein. 

 

Im Gegensatz dazu bleiben beim JPX4 die Aufnahmen der Kartuschen an dem Gerät und nur die Kartuschen werden ausgewechselt. Daraus folgert das BKA schließlich, dass es sich bei der JPX4 um „ein den Schusswaffen gleichgestelltes Abschussgerät für Kartenmunition“ und ist deshalb nach § 1 Absatz 2 Nr.1 des Waffengesetzes vor dem Gesetzt ein der Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand. 

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Matth:

 

Allerdings wenn ein Hund auf dich los geht, dann haben die meisten erst mal einen Schrecken.

Dann muss man in dieser angespannten Situation den Hund genau ins Gesicht treffen, mit nur 2 Schuß.

Ich glaube das schaffen die wenigsten

 

Ein gutes Pefferspray. Oder ein großer, stabiler Stock.

Ich denke, die sind in der Situation auch unter Maximalstress zuverlässiger bedienbar, und auch wirksam.

Auch sind sie preisgünstiger.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Tja, wenn der Gesetzgeber nicht mehr viel übrig lässt, was man ohne irgendwelche Einschränkungen zum Zweck der Selbstverteidigung führen darf, nimmt man eben notfalls auch so einen Prügel mit.

 

Da das Teil in Deutschland vermutlich aber eh nie eine Zulassung bekommt, erübrigt sich diese Überlegung ohnehin.

Geschrieben

In D wird anscheinend nur zugelassen was garantiert unwirksam gegenüber Angreifern ist.

Bei der WSK hatten wir einen Polizisten dabei. Der sagte "Ist es geprüft und zugelassen, dann wirkt es nicht"

Der WSK Leiter, auch im normalen Leben Polizist aus Hamburg, nickte daraufhin zustimmend..

 

Ich möchte meinen Arsch drauf verwetten, dass die heutigen Pfefferpatronen für SSW gegenüber denen aus den 80ern auch nur noch max die Hälfte taugen.

Gibt auch massenweise Videos auf Youtube wie sich Halbwüchsige gegenseitig mit "500.000V" Elektroschockern kitzeln und sich dabei totlachen. 

  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist nicht korrekt.

Zumindest wüsste ich nicht, daß es so ist.

Die Wechselmagazine sind identisch bis auf den Tierabwehrgerät-Aufdruck.

 

Der einzige Unterschied ist der fehlende Laser am Zivilgerät.

 

Auf der Seite wird auch geschrieben, daß es verboten ist, an den JPX einen Laser anzubauen.

Das stimmt so nicht.

Es darf dabei lediglich nicht die Picatinny-Schiene benutzt werden, da das angebaute Gerät dann auch an Schusswaffen passen würde und somit verboten wäre.

Wie man sich da sonst einen Laserdranbestalt, bleibt jedem selber überlassen.

 

Es gibt dazu ja ein Schreiben vom BKA an Piexon, in dem das bestätigt wird.

 

 

Bearbeitet von Steinpilz

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