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IGNORED

Flinte aus Österreich ---> Deutschland


mutzmutz

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Du holst Dir bei Deiner Waffenbehörde eine Importerlaubnis. Kostet um die 20,-. Die schickst Du an den Verkäufer. Ggfs. - das kann er bei seiner Waffenbehörde erfragen - auch eine Kopie Deines Ausweises und Deiner WBK. Mit diesen Papieren holt er bei seiner Waffenbehörde die Exporterlaubnis. Wie es dann weitergeht liegt an euch. Die einen bemühen einen Spezialkurierdienst. Die anderen pfeifen auf alles und packen den Kram in ein normales Paket. Nur wenn Du selbst abholst und dabei die Waffe in AT selbst beförderst solltest Du Dich zuvor bei der für die Exporterlaubnis zuständigen Behörde darüber informieren, ob Du hierzu - etwa aufgrund der Export-/Importerlaubnis - berechtigt bist. In BE  ist dies so. in DE ist es nicht so. In CH mußt Du als Privatmann in jedem eine inländische Erwerbserlaubnis beantragen, darfst dann damit aber auch im Land transportieren. Die Rechtslage in AT kenne ich nicht im Detail - angeblich soll ein Versand nur an Händler zulässig sein, was bedeutet, daß die Exporterlaubnis möglicherweise nicht erteilt wird, wenn als Transportart Versand angegeben ist und Du als Privatmann als Importeur. Füchse beschreiben eine Übergabe der Waffe am Grenzstreifen, wenn eine Übergabe in AT nicht möglich ist, und wie es dann tatsächlich geschieht .... 

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  • 2 Wochen später...
vor 1 Stunde schrieb mutzmutz:

Moin,

aber wie sieht es aus, wenn der Verkäufer die Flinte mit nach Deutschland bringt und der Verkauf dann eben hier in Deutschland abläuft?

"Gemeinschaftlicher Waffenschmuggel" wäre auch denkbar. ;-(

 

PS: Keine Experimente beim Thema Waffen.

Bearbeitet von HBM
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vor 1 Stunde schrieb mutzmutz:

Moin,

aber wie sieht es aus, wenn der Verkäufer die Flinte mit nach Deutschland bringt und der Verkauf dann eben hier in Deutschland abläuft?

 

Servus, das geht doch garnicht, denk mal nach - die Waffe ist registriert/gemeldet.

Der eine müßte dann seiner Behörde erklären wo sie abgeblieben ist und der andere wo er sie her hat.

So eine Importerlaubnis ist doch die einzig richtige und adäquate Sache.

Wenn einem das zuviel Papierkram ist kann man auch solche Import/Export Waffenhändler beauftragen.

 

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Naja, Waffenhandel?  Hier geht es um den legalen Kauf einer Waffe.

vor 24 Minuten schrieb 2011-Jack:

 

Servus, das geht doch garnicht, denk mal nach - die Waffe ist registriert/gemeldet.

Der eine müßte dann seiner Behörde erklären wo sie abgeblieben ist und der andere wo er sie her hat.

So eine Importerlaubnis ist doch die einzig richtige und adäquate Sache.

Wenn einem das zuviel Papierkram ist kann man auch solche Import/Export Waffenhändler beauftragen.

 

wo ist das Problem? Der Verkäufer gibt die Daten des Käufers an seine Behörde und der Käufer macht das selbige mit seiner Behörde. Die Waffe müsste ja im europäischen Waffenregister gegistriert sein.

Ganze war ja auch nur so ein Gedanke, weil der Verkäufer seine Wumme nicht verschicken will. Warum auch immer....

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vor 7 Minuten schrieb mutzmutz:

Naja, Waffenhandel?  Hier geht es um den legalen Kauf einer Waffe.

wo ist das Problem? Der Verkäufer gibt die Daten des Käufers an seine Behörde und der Käufer macht das selbige mit seiner Behörde. Die Waffe müsste ja im europäischen Waffenregister gegistriert sein.

Ganze war ja auch nur so ein Gedanke, weil der Verkäufer seine Wumme nicht verschicken will. Warum auch immer....

Sorry, aber dann mach das halt so und erzähl dann hier, wie es beim Eintragen gelaufen ist. Und dann kannst Du auch gleich ein paar Infos zum "europäischen Waffenregister" für uns alle hier darstellen. Und damit Du nicht sagst, Deine Frage wäre, zumindest von mir, noch nicht sauber beantwortet worden hier noch meine Antwort:

 

Am 28.12.2016 um 18:21 schrieb mutzmutz:

ich habe die Möglichkeit eine BDF zu kaufen. Allerdings ist diese in Österreich. Reicht es da aus, dem Verkäufer einen Screen der WBK zu schicken und der schickt das Teil los, oder müssen da ganz andere Formalitäten geklärt werden?

Nein es reicht kein Scrren der WBK und ja es müssen noch ganz andere Formalitäten erfüllt werden.

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Natürlich kann der Verkäufer die Flinte auch nach D bringen. Ich weiß zwar nicht, ob er eine AT-Exporterlaubnis für eine in AT erlaubnisfreie LW benötigt, aber auf jeden Fall benötigt derjenige, der sie physisch über die Grenze nach D bringt, eine deutsche Einfuhrerlaubnis. Sinnvollerweise beantragst Du die Einfuhrerlaubnis als Importeur und benennst dabei ihn als Transporteur. Mit diesem Papier im Gepäck könnte er sich sogar gefahrlos beim Zoll melden, falls er dies machen möchte (die Meinungen, ob man sich beim Inner-EU-Verkehr nach dem Grenzübertritt beim Zoll melden muß, gehen auseinander: Fiskalisch ist dies nicht erforderlich und die zwingende waffenrechliche Kontrollfunktion beim Inner-EU-Handel steht dem Zoll "eigentlich" nicht mehr zu - auch wenn viele Zöllner noch gegenteiliger Meinung sind, so findet sich eine entsprechende rechtliche Regelung nur für den Import aus Nicht-EU-Staaten).

Du hast jetzt schon häufig genug die Info erhalten, daß die Flinte nicht "einfach so" nach D gebracht werden kann - wenn Du diesen nicht glaubst (ich habe aus 1/2 Dutzend Ländern Waffen importiert und weiß daher einigermaßen, wie es läuft), dann bewege Deinen Hintern zu Deiner Waffenbehörde und laß Dir dies bestätigen und ggfs., falls vorhanden, auch das Formular für den Antrag geben.

Bearbeitet von MarkF
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