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GK Waffe erlaubnisfrei für Sportschützen ohne WBK?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb PetMan:

Leihen kann man Problemlos " bis zu 4 Wochen ". Wenn ihr Freitags Training habt und ein Kollege mit WBK geht die zum Händler Freitagsmittags leihen und gibt sie Samstag wieder zurück ist das möglich. Dauer aber max 4 Wochen " am Stück ".

Ich selber hatte mir meine 1911er 2 mal für 4 Wochen beim Händler " geliehen ", weil der Voreintrag so lange dauerte.

 

Peter

Wieso leihen? Er hat sie doch ersteigert, also Händler --> Besitzer, TS --> Eigentümer

Es müßte also nur die 150m bis zum Schießstand bewältigt werden. Oder kann ich jetzt nicht mehr lesen?

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Creeper45:

Es müßte also nur die 150m bis zum Schießstand bewältigt werden. Oder kann ich jetzt nicht mehr lesen?

Er hat noch keine WBK, die kommt erst im Februar. Leihe geht aber nur mit WBK. Daher der Umweg über einen anderen Berechtigten.....

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Faust:

@Voyager: Liest du die Anwendung des Gesetzes ausschließlich auf Wettkämpfe aus dem Gesetz oder beschreibst du die Regeln, die euer Schützenverein sich selbst gegeben hat?

 

Hallo,

das machen wir so, laut Gesetz kann man auch Jemanden zum Training die Waffe mit geben.

Aber das geht nur mit Vereinswaffen.

Gruß

voyager

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb voyager:

Aber das geht nur mit Vereinswaffen.

 

steht wo bitte? oder ist das auch wieder nur etwas das Ihr eben so macht?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Die Waffe hat jetzt ein Freund aus dem Verein. Ich denke, das ist die sicherste und sauberste Lösung.

So kommt niemand in die Situation Gesetze nach Ermessen auslegen zu müssen.

 

Vielen Dank an alle Beteiligten für die aufschlussreichen Beiträge!

Geschrieben
Am 25.11.2016 um 12:51 schrieb Tyr13:

Mir erscheint der notwendige Aufwand, um die Benutzung der eigenen Waffe (Eigentum) gesetzlich wasserdicht zu gestalten, relativ hoch. Wenn man ihn denn betreiben wollte, dann müsste es ungefähr so laufen:

- Du gehst zum Händler, der übergibt Dir die Waffe und eine Überlassungsurkunde

- Du gehst zum Schießstand, benutzt die Waffe und bringst sie nach dem Training zurück

Wo liegen die Knackpunkte: ...r

Zitat

 

 

Die von Dir skizzierte Lösung ist exakt das, was nach der gesetzlichen Regelung erlaubt ist. Keine dauerhafte Überlassung, keine Umgehung, wer sollte hiergegen mit welcher Begründung opponieren können?

Geschrieben

Um spaßes- und erkenntnishalber mal weiter zu theoretisieren:

 

Schießzeiten und Ladenöffnungszeiten überschneiden sich nur geringfügig. Schon müsste die Waffe über Nacht irgendwo gelagert werden, wo sie u.U. nicht gelagert werden dürfte...

 

@ Creeper45: die 150 m könnten ganz schön lang werden, wenn da die Polizei steht und der Beamte nicht gerade den einschlägigen Gesetzes- und Verwaltungsvorschriftentext kennt/auslegen kann und das Ganze lieber von der Staatsanwaltschaft prüfen lässt...

 

Geschrieben

Nochmals: er hat noch keine WBK, das bedeutet: er ist noch nicht zuverlässigkeitsgeprüft...

Ihm könnte aufgrund schwerster Vorstrafen die WBK in zwei Monaten verweigert werden...

Der Verein weis das nicht... Der Händler natürlich auch nicht...

Welcher Händler sollte dieses Risiko eingehen?

Da ist der von Faust eingebundene Vereinskamerad wirklich die beste Lösung. Der Vereinskamerad hat das Eisen natürlich nur zum selbst Ausprobieren ausgeliehen, falls er von der Rennleitung gefragt wird...

Geschrieben
Am 30.11.2016 um 17:57 schrieb Der Großkalibrige:

Der Verein weis das nicht... Der Händler natürlich auch nicht...

Welcher Händler sollte dieses Risiko eingehen?

 

Das ist Sache des Händlers, eine Frage des Wollens. Hier geht es um das Dürfen.

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