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Anforderungen an Munitionslagerung außerhalb des Haus auf dem befriedeten Grundstück


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Geschrieben

Ja nee, die Marmeledengläser kommen dann natürlich in den Munitionstresor. :-)

 

Geht ja nur darum, daß die Murmeln vor Luftfeuchtigkeit etc. geschützt sind.

 

Das Bild in dem Schrank stell ich mir lustig vor. Man macht den Tresor auf und darin sind lauter Gläschen mit eingemachten Patronen XD

Geschrieben

Mein Opa hat früher die Deckel der Marmeladengläser unter einen Regalboden genagelt. So konnte er Schrauben und Nägel in die Gläser packen und diese dann unter den Regalboden schrauben.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb bumm:

Mein Opa hat früher die Deckel der Marmeladengläser unter einen Regalboden genagelt. So konnte er Schrauben und Nägel in die Gläser packen und diese dann unter den Regalboden schrauben.

Mach ich heute noch in meiner Garage so. Das Glas mit den wenigen 8mm Holzdübeln läßt sich leicht leeren und mit Single Malt füllen, ohne das die Holde das mit bekommt.:drinks:

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb bumm:

Und wo hast Du den Single Malt festgeschraubt? Das Glas bringe ich selbst mit.

Hoch oben zwischen Azeton und Nitroverdünnung.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb bumm:

Ne ne, nicht alles was knallt ist ein explosionsgefährlicher Stoff im Sinne dieses Gesetzes.

Währe Munition ein explosionsgefährlicher Gegenstand im Sinne dieses Gesetzes würde es den Gesetzesgeber sogar freuen wenn die Munition in der Gartenlaube lagerte.

Ich lagere mein Treibladungspulver nach diesem Gesetz im Garten, deshalb darf ich 5 Kg statt 3 Kg lagern. Habe ich aus meinem Treibladungspulver Munition gebastelt lagere ich brav im Metallschrank nach Waffengesetz.

 

 Ein Marmeladenglas ist aber nicht aus Metall, eine Dose schon. Ich weiß nur nicht was ich mit dem Schwenkriegelschloss machen soll, einfach mit reinschmeißen?

 

 

 

Hallo,

Munition, Treibladungen usw. mit Sicherheit doch.

Zu dem muss man schon zwischen "Aufbewahren" und "Lagern" unterscheiden.

Und wenn es Ausnahmen wie z.B. das Aufbewahren für Sportschützen und Jäger usw. gibt, ändert das nichts daran, dass es sich um explosionsgefährlicher Stoff handelt.

 

Gruss

Spa

 

 

Geschrieben

Komm, vergiss es. Munition die wir benutzen wird nicht nach Sprengstoffgesetz gelagert, aufbewahrt, verwahrt oder was auch immer Dir an Synonymen für "in die Ecke schmeißen" einfallen.

Munition wird nach Waffengesetz gelagert und diese Lagerung würde der Lagerung nach Sprengstoffgesetz auch wiedersprechen. Munition kommt nicht in die Holzkiste und es gibt auch keine vorgeschriebenen Druckentlastungsflächen.

Müßte Karlfried seine Munition nach Sprengstoffrecht lagern würde er sich jetzt freuen. Eine Lagerung im nicht bewohnten Nebengebäude wird hier grundsätzlich empfohlen.

 

Auf Munition ist keine Lagergruppe angegeben, auf Munition ist nicht der nötige maschinenlesbare Code abgedruckt, es gibt keine Gewichtsbegrenzung für Munition und in den meisten Ecken dieses Landes sind auch noch unterschiedliche Behörden zuständig.

Ich fürchte Du verwechselst da was mit den ADR Bestimmungen. Auf jeden Fall nicht Sprengstoffgesetz, das ist einfach etwas anderes.

 

 

Geschrieben

Hallo, und auch 1.4c, 

Treibladungspulver in l usw.

Der Herr bezieht sich auf eine Sonderreglung eben für Kleinmengen und will natürlich bicht mehr sehen.

Im Übrigen ist Treibladungspulver nicht nur ein "Explosion gefährlicherstoff" (das ist zum Beispiel auch Mehlstaub!) sondern ein "Explosivstoff" als "Treibladung".

Aber da braucht man nicht mehr zu argumentieren da er nicht anderes wissen will.

Gruss Spa

 

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