Jump to content
IGNORED

Kleinkaliber-WS für GK-Waffe, wenn KK-Waffe bereits vorhanden?


ballerino

Recommended Posts

Hallo Leutz,

wie sieht das rechtlich aus, wenn man bereits eine KK-Pistole hat, nun aber noch ein KK-WS zu einer GK-Grundwaffe kaufen würde?

 

Klar kann man ein KK-WS einfach erwerben und eintragen lassen, aber wie ist es, wenn bereits eine KK-Pistole vorhanden ist?

Ist das erlaubt oder nicht?

 

:unknw:

Link to comment
Share on other sites

Was sollte dagegen sprechen ? Alleine das Kaliber? Nein, die SpoPi hat mit deinem WS rein gar nix zu tun . Der Erwerb des WS ist Bedürfnisfrei, wenn es eine eingetragene Grundwaffe dafür gibt. Aber es werden auch hier welche kommen die das Gegenteil behaupten oder die Sache zumindest in Zweifel ziehen.

Link to comment
Share on other sites

Falsch gedacht. Besser wäre ins Gesetz zu schauen:

Anlage 2 Abschnitt 2 UA 2 Nr.2 " Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte ", dort

 

"2.1 
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); "

 

Alles klar?

Edited by MarkF
Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.