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Kleinkaliber-WS für GK-Waffe, wenn KK-Waffe bereits vorhanden?


ballerino

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Geschrieben

Hallo Leutz,

wie sieht das rechtlich aus, wenn man bereits eine KK-Pistole hat, nun aber noch ein KK-WS zu einer GK-Grundwaffe kaufen würde?

 

Klar kann man ein KK-WS einfach erwerben und eintragen lassen, aber wie ist es, wenn bereits eine KK-Pistole vorhanden ist?

Ist das erlaubt oder nicht?

 

:unknw:

Geschrieben

drum heißt das ja auch erlaubnisfrei.......

 

 

 

Edit: ich bezieh mich auf den Erwerb des WS und ob das überhaupt erlaubt wäre wenn man schon ne KK-Pistole hat.

Geschrieben

Was sollte dagegen sprechen ? Alleine das Kaliber? Nein, die SpoPi hat mit deinem WS rein gar nix zu tun . Der Erwerb des WS ist Bedürfnisfrei, wenn es eine eingetragene Grundwaffe dafür gibt. Aber es werden auch hier welche kommen die das Gegenteil behaupten oder die Sache zumindest in Zweifel ziehen.

Geschrieben

Falsch gedacht. Besser wäre ins Gesetz zu schauen:

Anlage 2 Abschnitt 2 UA 2 Nr.2 " Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte ", dort

 

"2.1 
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); "

 

Alles klar?

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