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Kleinmengenlagerung mit §27er - Feuerlöscher vorschrift?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb lopo:

Ich kenne jemand der jemand kennt.....

 

Und jemand, der denjenigen nicht kennt, dürfte mit 10 Euro/Jahr für einen Wegwerflöscher günstiger fahren ;-)

Geschrieben (bearbeitet)

Es müssen "geeignete Einrichtungen" vorgehalten werden, der Pulverlöscher wird ja nur als Beispiel aufgeführt.

 

Das ist schon mal ein großer Fortschritt, verglichen mit der bis 2009 gültigen Verordnung für Ölheizungen bzw. Räume mit Öltank, wo explizit ein ABC-Löscher vorgeschrieben war, was automatisch Pulverlöscher bedeutete.

 

"Geeignete Einrichtung" kann auch eine (nahezu wartungsfreie) Kübelspritze sein oder ein Wasseranschluss im Haus, an dem eine Rolle Gartenschlauch hängt.

 

Letzteres hat bei mir übrigens den Feuerlöscher im Haus ersetzt (bis auf einen kleinen F Löscher für die Küche).

Kostet nur einmal, muss nie geprüft werden, lässt sich via Gardena-Pistolenspritze stufenlos dosieren und ist nicht schon nach ein paar Sekunden leer.

Sollte natürlich so lang sein, dass man im Haus überall hin kommt.

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb chief wiggum:

Es müssen "geeignete Einrichtungen" vorgehalten werden, der Pulverlöscher wird ja nur als Beispiel aufgeführt.

 

Das ist schon mal ein großer Fortschritt, verglichen mit der bis 2009 gültigen Verordnung für Ölheizungen bzw. Räume mit Öltank, wo explizit ein ABC-Löscher vorgeschrieben war, was automatisch Pulverlöscher bedeutete.

 

"Geeignete Einrichtung" kann auch eine (nahezu wartungsfreie) Kübelspritze sein oder ein Wasseranschluss im Haus, an dem eine Rolle Gartenschlauch hängt.

Wasser? Bei einem Öltank? Dein Ernst?!

Geschrieben

Bei Pulveraufbewahrung: Geeignete Einrichtung = Verbesserung gegenüber sinnloser Vorschrift bei Ölheizungen, wo ein ABC Pulverlöscher vorgeschrieben war. Obwohl es auch ein Schaumlöscher getan hätte, der aber "nur" Brandklasse AB hat.

 

Jetzt verständlicher?

 

Im Übrigen war der Pulverlöscher nie dazu gedacht, dass ein Bewohner damit x tausend Liter Heizöl löscht. Er konnte/sollte aber versuchen zu verhindern, dass die überhaupt in Brand geraten.

Geschrieben (bearbeitet)

Das hast du schön gemacht  ;-)

Natürlich sollte er keine 2000 Liter Heizöl damit löschen. Das Heizöl in Brand gerät wegen dem hohen Flammpunkt, ist am ehesten am defekten Brenner zu erwarten....... Deshalb muss der Löscher schon B können. Schaumlöscher sind noch nicht sooooo lange aktuell wie es Ölheizungen sind/ waren.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Brandklasse A    feste brennbare Stoffe

Brandklasse B    flüssige und flüssigwerdende brenbare Stoffe

Brandklasse C    brennbare Gase.

 

NC Pulver fällt in brandklasse A das kann man mit Wasser Schaum und Pulver löschen.

 

 

Brandklasse B kann man mit Pulver und schaum löschen.

 

 

Brandklasse C kann man mit Pulver löschen oder Gas abdrehen.

 

 

Eine Gasleitung ist ja im Pulverlagerraum verboten. Also ich sehe keine Notwendigkeit für einen Pulverlöscher.

 

 

 

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