Guest Posted July 27, 2016 Posted July 27, 2016 Eine Frage an die Sammler und alle die sich kundig fühlen. Meines Wissens nach ist es ja so das es ein stetiger Streitpunkt zwischen angehenden Sammlern und Behörden in der Vergangenheit war wie die Festsetzung des Jahres, ab dem Waffen als „zeitgemäß“ galten und nicht Grundlage oder Kernstück einer Sammlung sein konnten gehandhabt wurde. Allerdings ist eine besondere Begründung erforderlich, wenn eine Sammlung durch Waffen aus der Zeit nach dem 2. September 1945 ergänzt werden soll. Wenn Sie vorallem daraus bestehen soll ist nochmal eine besondere Begründung erforderlich. Was mich schon immer interessiert hat weil es einfach die erste Waffe war mit der ich geschossen habe war eine Glock. Ich habe mich daraufhin intensiv mit der Technik auseinandergesetzt weil bei uns auf dem Schießstand diese Explosionszeichnung einer Glock hängt. Ist es rein theoretisch möglich wenn man eine nette Behörde hat so ein Thema wie " Kurzwaffen der Firma Glock welche Verwendung beim Militär und Behörden finden seit 1980" anerkannt zu bekommen? Das Thema ist jetzt relativ lasch formuliert aber sie Intention dürfte erkennbar sein. Mein Gefühl sagt mir sowas wäre wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt aber vielleicht kann es jemand nochmal fundiert begründen? Quote
Flohbändiger Posted July 27, 2016 Posted July 27, 2016 vor 3 Minuten schrieb Staju1985: Ist es rein theoretisch möglich wenn man eine nette Behörde hat so ein Thema wie " Kurzwaffen der Firma Glock welche Verwendung beim Militär und Behörden finden seit 1980" anerkannt zu bekommen? Wenn für Dich eine Waffenbehörde zuständig ist, deren SB so gar keine Ahnung und Erfahrung von und mit Sammler-WBK`s hat, dann vielleicht. Allerdings darfst Du, wenn Du die mit dem Thema so bekommen solltest, nie wieder umziehen Quote
Proud NRA Member Posted July 28, 2016 Posted July 28, 2016 So viele interessante Dinge gibt's da doch auch nicht zu sehen. Vier Generationen und dann natürlich als (wohl eher nicht sammelbaren) Exoten die Glock 18. Eine Glock der ersten Generation wäre als historisches Belegstück interessant, wenn sie der Upgrade auf Generation 2 nicht bekommen hat und tatsächlich unter den Problemen leidet, die zum Upgrade geführt hat, aber die könnte schwer zu finden sein, nicht weil es keine gäbe, sondern weil ihre Besitzer auf ihnen sitzen ohne sie zu schießen oder zu warten. Von der Genehmigung her wohl auch nicht leicht, aber technikgeschichtlich interessant, eben weil noch nicht abgeschlossen, wäre die Entwicklung von Strikerpistolen, insbesondere die Bewegung hin von pseudo-Double-Action zu knackigeren Abzügen, die praktisch rein single-action arbeiten. Quote
Guest Posted July 28, 2016 Posted July 28, 2016 (edited) vor 7 Stunden schrieb Staju1985: Ist es rein theoretisch möglich wenn man eine nette Behörde hat so ein Thema wie " Kurzwaffen der Firma Glock welche Verwendung beim Militär und Behörden finden seit 1980" anerkannt zu bekommen? Natürlich ! Edited July 28, 2016 by chapmen Quote
Guest Posted July 28, 2016 Posted July 28, 2016 Die Forensoftware ist echt top!!!! Zweiter Teil: Warum die Einschränkung auf Militär und Behörden? Quote
Guest Posted July 28, 2016 Posted July 28, 2016 Weil Sammlungsthemen am Anfang begrenzt werden müssen durch Einsatzbereich, oder Kaliber ... Dachte ich Die Idee mit der Striker ist gut... vielen dank Quote
steven Posted July 29, 2016 Posted July 29, 2016 Hallo Staju1985 schau dir mal das "Korth Urteil" an. Rein Theoretisch ist deine Glock-Sammlung möglich. Wäre sogar mir zu heikel. Aber das will nichts heißen. Steven Quote
Karlfried54 Posted July 31, 2016 Posted July 31, 2016 Historische Entwicklung der Ordonanz und Polizeiwaffen....dann geht auch was modernes, allerdings sollte das alte Zeugs schon auch in die Reihenfolge passen. Quote
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