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Glock Griffstücktausch, Lieferzeit...


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Geschrieben (bearbeitet)

Vorneweg, der jetzt folgende Teil ist reine Spekulation:

 

In der Farbe Oliv dürfte das vom Lagerbestand abhängig sein. Wenn etwas auf Lager ist, dann könnte das zügig(er) funktionieren, wenn man denn bei Glock eine Handhabe hat, was denn dann mit dem Lauf und Verschluss gleicher Seriennummer passiert. Wenn man dort nicht willens ist, die voneinander zu trennen, so dass dann einmal Griffstück und einmal Lauf/Verschlussgruppe mit gleicher Seriennummer irgendwo anders herumschwirren (manch' ein Händler macht das so), dann muss man ggf. genauso auf den nächsten Produktionslauf warten.

 

In Schwarz dürfte das aber vergleichswese zügig laufen. Alleine durch den vierfachen Versand wird man aber auch da mit mindestens 4 Wochen rechnen dürfen.

 

Viel wichtiger aber:

 

Da würde ich vorher mit meiner Waffenbehörde reden, wie die das sieht und handhaben möchte.

Bedürfnisfrei sind eigentlich nur Wechsel- und Austauschläufe bzw. Wechselsysteme. Von Griffstücken für Kurzwaffen steht im Waffengesetz nichts hinsichtlich erlaubnisfreiem Erwerb.

Daher ist die Option, die Glock mit dem Griffstückwechsel bei gleichbleibender Seriennummer anbietet, ja so charmant.

Die eine Waffenbehörde mag das gegen Vernichtungsnachweis des alten Griffstücks einfach so umtragen, die nächste möchte vorab vielleicht eine kurze "Bedürfnisbegründung" für die Unterlagen, die nächste macht das evtl. gar nicht...

 

...das sollte man wie gesagt vorher mal absprechen.

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb hotpack:

 

Ok danke, dort habe ich aber halt auch den Hinweis gefunden, Tausch mit anderer Seriennummer: Auf Lager.

 

Ich fragte mich halt ob ein Tausch gegen andere Seriennummer problemfrei möglich wäre, also altes Griffstück hin (Abgabe an Händler wird bescheinigt), neues mit anderer Seriennummer zurück, Eintragung bei der Behörde dass nun Schlitten Nr. XXX und Griffstück XXX...

Oder ist dies so nicht möglich für Sportschützen und es muss die gleiche Nummer sein ?

Geschrieben

Es muss nicht die gleiche Nummer sein, wenn Du z.B. eine Waffe neu kaufst, wo sich SN Griffstück und SN Lauf/Verschluss unterscheiden, dann muss das entsprechend eingetragen werden.

 

Aber nur der Neukauf/Nachkauf von Lauf und Verschluss ist bedürfnisfrei bei bereits eingetragener Waffe. Die Freistellungen von der Erlaubnispflicht nach WaffG Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 betrifft eben nur "Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);", keine Griffstücke.

 

Je nach Sachbearbeiteransicht und -weisungslage kann hier also wie oben geschildert bei Erwerb eines Griffstücks mit anderer Seriennummer (auch bei Vernichtung des alten) nochmal ein Bedürfnisnachweis notwendig sein. Der kann - so kenne ich das von 1-2 Fällen - recht unkompliziert in Form eines kurzen Schreibens oder einer eMail ausfallen, in denen z.B. ein Schaden am Griffstück dargelegt wird. Ob ein reiner Farbwechsel des Griffstücks Bedürfnis genug ist, hängt dann wohl auch vom SB ab. Vielleicht trägt der es aber auch einfach so um, das sollte man wie gesagt vorab einfach kurz klären.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb German:

...wenn Du z.B. eine Waffe neu kaufst, wo sich SN Griffstück und SN Lauf/Verschluss unterscheiden, dann muss das entsprechend eingetragen werden.

 

...Quellenangabe bekannt? Danke.

 

Geschrieben (bearbeitet)

§10 WaffG. i.V.m. §23 u. §24 WaffG (insb. Satz 6) i.V.m. Anlage 1 zu §1 Abs. 4 WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.3.4

 

Kurzum: Wenn wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen einzeln gehandelt werden, sind sie gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen (§24).

Das Griffstück einer Kurzwaffe ist ein wesentliches Teil (Anlage 1, Abschn. 1, Unterabschn. 1, Nr. 1.3.4) und muss vom Hersteller/Importeur entsprechend mit Seriennummer gekennzeichnet werden (§24) und über dessen Verbleib muss er Buch führen (§23). Auch der Händler muss über den Verbleib wesentlicher Teile Buch führen (§23). Der Käufer muss den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen (§10).

 

 

Würden unterschiedliche Seriennummern wesentlicher Teile einer Kurzwaffe, die zusammen als eine Waffe erworben werden, nicht in der WBK entsprechend separat eingetragen, wäre das wesentliche Teil aus der Nachweiskette des Verbleibs verschwunden.

Wenn ein Büchsenmacher z.B. ein Griffstück mit abweichender Seriennummer buchführungsseitig "vernichtet" und mit der "richtigen" Seriennummer versehen wieder "herstellt", so dass alle wesentlichen Teile wieder die gleiche Seriennummer haben, kann man das vielleicht umgehen. Das ist aber ein theoretisches Konstrukt, das ich grade beim Tippen aufgestellt habe. Keine Ahnung, ob das in der Praxis so gemacht wird. Ich habe von so einem Fall zumindest noch nichts mitbekommen. Bisher war für von mir begleitete Fälle die Lösung die, die hier im Thread auch diskutiert wird: Ein vom Hersteller neu mit gleicher Seriennummer hergestelltes Griffstück unter gleichzeitiger herstellerseitiger Vernichtung des alten Griffstücks.

Bearbeitet von German
Geschrieben

Danke, aber die §§ sind mir bekannt.

Ich suchte allerdings eine Quellenangabe über die von mir von Dir zitierte Aussage, dass bei einer als Komplettwaffe erworbenen Waffe mit unterschiedlichen Seriennummern auf den wesentlichen Waffenteilen, zwangsläufig alle Seriennummern in die WBK eingetragen werden müssen.

Geschrieben

Das ergibt sich aus eben den genannten Paragraphen. Was braucht es da eine zusätzliche Quellenangabe?

 

Oder wie denkst Du ist es zustande gekommen, dass wesentliche Teile unterschiedliche Seriennummern haben und wie löst Du die gesetzlich festgeschriebene Nachweisführung über deren Verbleib auf?

Eine Möglichkeit ist das von mir konstruierte Beispiel, bei dem das abweichend nummerierte wesentliche Teil aber eine neue (alte) Seriennummer erhält.

 

§24 Abs. 1. Satz 2 ermöglicht zwar, dass nur auf dem Griffstück einer Kurzwaffe zwingend eine Seriennummer angebracht sein muss, aus dem Umstand, dass sich Seriennummer von Verschluss/Lauf und Griffstück unterscheiden ergibt sich aber, dass hier ein separat gehandeltes Griffstück und Lauf/Verschluss zu einer Waffe gemacht wurden, woraus sich eine Nachweisführung für beide Seriennummern ergibt.

 

Welche anderen Konstellationen gäbe es denn noch, in denen Lauf/Verschluss einer Kurzwaffe eine von der Seriennummer des Griffstücks abweichende Seriennummer haben könnte, ohne dass beide Nachweisführungspflichtig sind?

 

Geschrieben

Das muss so sein, weil der Anbieter das so zur Vertragsgrundlage gemacht hat (scheinbar oben angefangen bei Glock selbst).

 

Ist zwar unpraktisch und vielleicht könnte man mit viel Hin und Her etwas Anderes konstruieren, aber aus meiner Sicht ist die Handlungsweise verständlich und ich habe kein Problem damit. Wenn die Bearbeitungszeit denn im Rahmen bleibt...;-)

 

Gruß

 

 

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb German:

Das ergibt sich aus eben den genannten Paragraphen. Was braucht es da eine zusätzliche Quellenangabe?

 

Die braucht es nicht, sie wäre aber hilfreich gewesen, wenn man die von Dir gemachte Aussage (und nur um diese Aussage geht es mir) hier vertritt.

 

vor 11 Minuten schrieb German:

Welche anderen Konstellationen gäbe es denn noch, in denen Lauf/Verschluss einer Kurzwaffe eine von der Seriennummer des Griffstücks abweichende Seriennummer haben könnte, ohne dass beide Nachweisführungspflichtig sind?

 

Ich dachte hier ging es um eine WBK Eintragung beim Käufer, und nicht um eine Nachweispflicht vom Verkäufer? Wo trägt denn z.B. ein Sachbearbeiter drei unterschiedliche Seriennummern von einer Pistole ins NWR der jetzigen Ausbaustufe ein, und wie ordnet er sie welchem wesentlichen Waffenteil zu?

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb schopy:

Das muss so sein, weil der Anbieter das so zur Vertragsgrundlage gemacht hat (scheinbar oben angefangen bei Glock selbst).

 

Ist zwar unpraktisch und vielleicht könnte man mit viel Hin und Her etwas Anderes konstruieren, aber aus meiner Sicht ist die Handlungsweise verständlich und ich habe kein Problem damit. Wenn die Bearbeitungszeit denn im Rahmen bleibt...;-)

 

Gruß

 

 

 

 

 

Mir geht es nicht um Dein Griffstückproblem, entschuldige das bitte. Mir ging es nur um die eine pauschale Aussage...

Geschrieben
Zitat

Ich dachte hier ging es um eine WBK Eintragung beim Käufer, und nicht um eine Nachweispflicht vom Verkäufer?

 

Und wie funktioniert Deineserachtens die Nachweispflicht und vom Gesetzgeber vorgesehene und gewünsche Nachvollziehbarkeit des Verbleibs, wenn einzeln gehandelte wesentliche und entsprechend mit Seriennummer versehene Waffenteile aus dem Waffenbuch durch den Erwerb des Käufers zusammen mit anderen einzeln gehandelten wesentlichen und entsprechend mit Seriennummer versehenen Waffenteilen "verschwinden" und nirgends wieder auftauchen?

 

Oder geht's Dir nur um's Diskutieren?

 

Zitat

 Wo trägt denn z.B. ein Sachbearbeiter drei unterschiedliche Seriennummern von einer Pistole ins NWR der jetzigen Ausbaustufe ein, und wie ordnet er sie welchem wesentlichen Waffenteil zu?

 

So wie beim Erwerb eines Wechselsystems, Austauschlaufes, o.ä. heute auch schon:

 

Lfd. Nr. n  "Griffstück, halbautomatische Kurzwaffe Kat. B", SN xyz

Lfd. Nr. n+1 "Lauf/Verschluss/Wechselsystem zu Lfd. Nr. n", SN abc

Lfd. Nr. n+x "Lauf/Verschluss/Wechselsystem zu Lfd. Nr. n", SN def

Geschrieben

Mir geht es absolut nicht um das Diskutieren. Das überlasse ich den vorauseilend Gehorsamen.

 

Wie gefällt Dir die Lösung, wenn der Händler dem Käufer die erworbene Kurzwaffe gesetzeskonform mit der Seriennummer vom Griffstück in dessen WBK ein trägt?

Er die abweichenden Seriennummern z.B. nur in seinem Waffenhandelsbuch und auf der Rechnung vermerkt?

 

Dein Vorschlag zur Eintragung unterschiedlicher Seriennummern bei einer einzigen Gesamtwaffe musst Du mit der fachlichen Leitstelle des NWR besprechen.

Für mich sieht die von Dir gezeigte Lösung auf den ersten Blick schlüssig aus.

Meine Auskunft von der fachlichen Leitstelle zu dieser Problematik habe ich an anderer Stelle bereits geschrieben und Sie ist sehr aktuell, und wird von meinem SB geteilt.

Solltest Du von dort oder von Deinem SB eine andere Auskunft erhalten, würde mich das natürlich sehr interessieren.

Danke.

 

 

 

Geschrieben

Würdest Du diese andere Stelle evtl. verlinken? Dann müssen ich und andere nicht extra suchen. ;)

 

Die im zweiten Absatz beschriebene Lösung hat das Problem, dass ab Eintrag Waffenhandelsbuch die wesentlichen Waffenteile mit abweichender Seriennummer "verschwunden" sind und ihr Verbleib nicht mehr nachvollziehbar ist, ohne das es z.B. einen Vernichtungsnachweis o.ä. gibt.

 

Geschrieben

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass jeder Waffentyp ein identitätsstiftendes Bauteil hat (Kipplaufwaffen - Basküle, Revolver-Rahmen, Pistole- Griffstück, Repetierbüchse-System,... ). Und das das auch die Nummer ist die eingetragen wird.

 

Um mal etwas Öl aufs Feuer zu gießen: Wie ist denn das dann bei alten, nicht nummerngleichen Ordonanzwaffen gelöst? Wenn ich daran denke, wie viele Teile "Lauf und Verschluss" so einer 08 haben und dass die alle (ggf. unterschiedlich) nummeriert sind...

 

 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb German:

Würdest Du diese andere Stelle evtl. verlinken? Dann müssen ich und andere nicht extra suchen. ;)

 

Ruf einfach die fachliche Leitstelle an, die rufen sogar zurück und helfen sehr gerne.

 

vor 14 Minuten schrieb German:

Die im zweiten Absatz beschriebene Lösung hat das Problem, dass ab Eintrag Waffenhandelsbuch die wesentlichen Waffenteile mit abweichender Seriennummer "verschwunden" sind und ihr Verbleib nicht mehr nachvollziehbar ist, ohne das es z.B. einen Vernichtungsnachweis o.ä. gibt.

 

Das verstehe ich jetzt nicht. Du meinst also das bei nummerngleichen Komplettwaffen (ein Eintrag in der WBK) die einzelnen wesentlichen nummerngleichen Waffenteile der Verbleib jederzeit nachvollziehbar ist, während bei nicht nummerngleichen Komplettenwaffen (ein Eintrag in der WBK) die nicht nummerngleichen wesentlichen Waffenteile nicht nachvollziehbar verschwinden können. Hab ich das so richtig verstanden?

 

vor 2 Minuten schrieb erstezw:

Um mal etwas Öl aufs Feuer zu gießen: Wie ist denn das dann bei alten, nicht nummerngleichen Ordonanzwaffen gelöst? Wenn ich daran denke, wie viele Teile "Lauf und Verschluss" so einer 08 haben und dass die alle (ggf. unterschiedlich) nummeriert sind...

 

...oder z.B. bei Waffen mit einer einzigen Sereinnummer und gänzlich unnummerierten anderen wesentlichen Waffenteilen?

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Entschuldige, ich schreibe die fachliche Leitstelle ein zweites Mal an und sag ihnen, dass es damals mit ihrem alles erklärenden prompten Rückruf an mich nicht getan war.

Sie sollen das gefälligst zur Niederschrift bringen und rechtlich einwandfrei auf meine damalige Anfrage antworten. 

Du weißt doch selbst wie es in Amtsstuben so zu geht...

 

Und sieh das bitte nicht so eng, ich schätze Deine Beiträge in der Regel...:drinks:

Es geht hier nicht um RECHT oder UNRECHT.

Bearbeitet von Bulldog
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Bulldog:

Meine Auskunft von der fachlichen Leitstelle zu dieser Problematik habe ich an anderer Stelle bereits geschrieben und Sie ist sehr aktuell, und wird von meinem SB geteilt.

 

vor 47 Minuten schrieb Bulldog:

Entschuldige, ich schreibe die fachliche Leitstelle ein zweites Mal an und sag ihnen, dass es damals mit ihrem alles erklärenden prompten Rückruf an mich nicht getan war.

Sie sollen das gefälligst zur Niederschrift bringen und rechtlich einwandfrei auf meine damalige Anfrage antworten. 

Du weißt doch selbst wie es in Amtsstuben so zu geht...

Obwohl ich mich ungern einmische, aber für mich schaut es so aus, als geht es nicht um eine zweit Anfrage, sondern nur darum, dass Du den anderen Thread mit der Auskunft von der fachlichen Leitstelle verlinkst, damit man sich durchlesen kann, was die Leitstelle meint. Zumindest mich würde die Aussage interessieren, auch wenn es nur mündlich an Dich war.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Bulldog:

Wo trägt denn z.B. ein Sachbearbeiter drei unterschiedliche Seriennummern von einer Pistole ins NWR der jetzigen Ausbaustufe ein, und wie ordnet er sie welchem wesentlichen Waffenteil zu?

 

Das war eine der Fragen die ich damals wegen einer merkwürdigen Sammlerwaffe hatte, und die Antwort der fachlichen Leitstelle des NWR und meines SB lautete:

 

In der jetzigen Ausbaustufe könnte man zwar theoretisch mehrere verschiedene Seriennummer hintereinander eingeben, und auch abspeichern, aber es würde sich keine Nummer/kein  Nummernteil dieser eingegebenen Nummern einem Waffenteil zuordnen lassen. In der nächsten Ausbaustufe in ca. ein bis zwei Jahren, wenn die Händler und Hersteller evtl. Zugriff bekommen, soll u.a. jegliches wesentliche Waffenteil nach einer Seriennummer/Kennzeichnung abgefragt werden. Man könnte vielleicht die Gesamtwaffe als drei einzelne wesentliche Teile eintragen, allerdings sei dies nicht der Sinn der Sache. Die Waffe müsste dann allerdings in Einzelteilen in drei Zeilen in die WBK, was ja auch wieder Unfug wäre.

 

Wenn ich ehrlich bin ist mir auch noch nie eine WBK zu Augen gekommen, bei der zu einem einzelnen Eintrag mehrere Waffennummer eingetragen waren.

Und ich habe schon die dollsten Kapriolen als Waffennummern gesehen...

Ich bin mir ziemlich sicher das es die ein oder andere WBK gibt wo es anders ist, aber die Regel sieht sicherlich anders aus.

Evtl. hat German ja so einen Eintrag oder kennt solche Einträge.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So, kurze Rückmeldung:

 

Das Griffstück ist heute angekommen. Lieferzeit also, gerechnet von Rechnungsbegleichung und Eingang altes Griffstück beim Händler am 20.04., genau 9 Wochen.

 

Wieder-Eingangsmitteilung des Händlers habe ich Mittwoch letzte Woche bekommen, gestern (der Dienstag darauf) ging es mit DHL von dort auf die Reise zu mir. Also reine Bearbeitungszeit bei RUAG/Glock derzeit knapp 8 Wochen.

 

Gruß

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