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IGNORED

Luftgwehr


georg23

Empfohlene Beiträge

Am ‎12‎.‎05‎.‎2016 um 07:47 schrieb uwewittenburg:

Wenn der Opa sie schon hatte dürfte sie sehr alt und erwerbsscheinfrei sein, ich glaube HW 35  bis Serien Nr. 50.000 oder so, aber bei Old d.R. solltest Du Dich ruhig melden.

 

P.S.:

Flohbändiger sagt es, bis ca. Ziffer 342421, ist eben lange her und zeigt dass man nicht alles aus dem Kopf wissen kann.

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 7 Stunden schrieb heletz:

So, wie es derzeit aussieht, ist da nix Illegales!

 

Brauchst Dir wohl keine Sorgen zu machen.

 

Aber es gibt in diesem lLnde äußerst nette Menschen, die andere gern "hinhängen", vor allem, weil sie selbst keine Ahnug haben.

 

Und für solche Fälle ist es gut, wenn man gegenüebr der Rennleitung argumentieren kann ...

 

Betreibst Du den Schießsport mit LG?

 

Danke dir.

Nein ich betreibe kein Schießsport im Verein. Aber vielleicht komme ich noch auf den Geschmack, mal sehen.

Bin leider schwerbehindert und suche als Ausgleich ein Hoppy das ich nebenbei machen kann. Gehe noch viel

Angeln, den wo ich hier wohne kann ich direkt mit meinem Elektromobil bis an die Lahn (Wasser) fahren.

Letztes Jahr hatte ich mir noch eine Armbrust zugelegt mit der ich etwas schieße, eine Jaguar Recurve Armbrust

mit Red DoT Visier. Da habe ich auch erst paar mal mit geschossen da ich mich mit der Zugkraft etwas übernommen

habe. Dachte nicht das diese so schwer zu spannen gehen ab er ein Top Teil schießt fast auf 60 Meter Zielgenau.

Ja und ich nun das Luftgewehr habe wollte ich auch damit mal schießen, aber mich vorher absichern.

LG Georg

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vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das würde ich so nicht unterschreiben, denn ich habe genug beschlagnahmte HW 35 auf den Tisch bekommen, denn die meisten PVB wissen ja nicht dass sie vor 1970 hergestellt wurden und stolpern über das fehlende "F", denn dass dieses vorhanden sein soll wurde ihnen ja eingeimpft!

Woher sollen sie denn dann auch das Herstellungsjahr kennen?

Nein, sie sind vor Ort nicht zur Recherche verpflichtet!

Von daher empfahl ich Georg23 ja auch den Ausdruck aus der Datenbank mit bei der "Pumpe" aufzubewahren.

 

P.S.:

Ich habe die Teile dann später immer wieder ausgehändigt, es sei denn mit ihnen wurden Straftaten begangen, das war aber selten der Fall.

In der Regel wurden sie aus Unkenntnis der Rechtslage vorsorglich mitgenommen.

Ist ja auch unschädlich, wenn das dann unverzüglich korrigiert wird.

 

Dies kann man dem PVB auch nicht anlasten, sondern den "Wirren" des WaffG, wo kaum noch einer durchsieht.

 

Auch dir Danke für deine Antwort.

Wusste nicht das in solch einem Forum so nette Leute gibt und auch noch helfen.

Werde vorher erst alles abklären und wenn ich sicher bin schieße ich erst damit.

LG Georg

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vor 6 Stunden schrieb Flohbändiger:

Vom 01.01.1970 - 09.07.1974 wurden folgende HW 35 ohne F im Fünfeck hergestellt:

 

342422 - 352121

355422 - 523396

538897 - 539996

 

Alles bis Nr. 342421 und die Nummern 352122 - 355421 wurden vor dem 01.01.1970 hergestellt.

 

Danke

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vor 5 Minuten schrieb heletz:

 

 

Macht ja nichts.

 

Mit LG kannst Du ja auch zu Hause in der Wohnung resp. im Keller (das Geschoß darf nur nicht die Räumlichkeiten verlassen können).

 

Na mit der Wohnung und Keller habe ich da leider Probleme.

Ich wollte ja mindestens auf 10 bis 20 Meter entfernung schießen.

Noch eine andere Frage, wenn ich ein Waffengeschäft hier bei mir im

Umkreis finde da mir prüfen kann wieviel Joule das LG hat, darf ich es

dann ohne weiteres im Auto dort hinbringen oder gibt es da auch wieder

Vorschriften die zu beachten sind.

 

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vor 6 Minuten schrieb heletz:

Transport im geschlossenen Behältnis, besser noch im verschlossenen  Behältnis.

 

Verschlossen ist schon z.B. eine Angeltasche mit einem kleinen Schlößchen daran.

 

Muß nicht aufwendig sein.

 

Habe ich mir fast schon gedacht, das es da auch eine Vorschrift gibt.

Ich meine es wird doch alles übertrieben mit den ganzen Vorschriften,

es sind ja keine scharfe Waffen. Aber Danke werde ich dann so machen.

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vor 36 Minuten schrieb georg23:

 

Habe ich mir fast schon gedacht, das es da auch eine Vorschrift gibt.

Ich meine es wird doch alles übertrieben mit den ganzen Vorschriften,

es sind ja keine scharfe Waffen. Aber Danke werde ich dann so machen.

In Deutschland gibt es für alles Vorschriften, sogar wenn Du auf deinem eigenen Grundstück einen Baum fällen willst.

Eine "Pumpe" ohne Prüfzeichen wird eben als erlaubnispflichtige Waffe gewertet, es sei denn sie ist von der Kennzeichnungspflicht wie eben bei der HW 35 (hergestellt vor dem 01.01.1970) frei gestellt.

Mir erschließt sich nicht warum Du unbedingt die Energie von Deiner "Pumpe" prüfen lassen willst?

Gehe nie zum "Fürst" wenn du nicht gerufen wirst! Man könnte auch sagen warum schlafende Hunde wecken.

Wie hoch ist die Gefahr beim Führen (alles was Du außerhalb Deiner 4 Wände/Grundstück mit einer Waffe tust ist nach dem Gesetz ein Führen) der "Pumpe" überprüft zu werden?

Wenn Du sicher bist dass Die Opi nichts an der Waffe verändert hat und Du das Gerät nur in Deiner Wohnung läßt, ist doch alles i.O.!

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

In Deutschland gibt es für alles Vorschriften, sogar wenn Du auf deinem eigenen Grundstück einen Baum fällen willst.

Eine "Pumpe" ohne Prüfzeichen wird eben als erlaubnispflichtige Waffe gewertet, es sei denn ist  von der Kennzeichnungspflicht wie eben bei der HW 35 (hergestellt vor dem 01.01.1970) frei gestellt.

Mir erschließt sich nicht warum Du unbedingt die Energie von Deiner "Pumpe" prüfen lassen willst?

Gehe nie zum "Fürst" wenn du nicht gerufen wirst! Man könnte auch sagen warum schlafende Hunde wecken.

Wie hoch ist die Gefahr beim Führen (alles was Du außerhalb Deiner 4 Wände/Grundstück mit einer Waffe tust ist nach dem Gesetz ein Führen) der "Pumpe" überprüft zu werden?

Wenn Du sicher bist dass Die Opi nichts an der Waffe verändert hat und Du das Gerät nur in Deiner Wohnung läßt, ist doch alles i.O.!

 

Hey,

wenn ich über alles nachdenke und das hier auch so lese kommt mir auch der Gedanke ob ich

es nicht einfach alles so lasse wie es ist. Mein Opa war 96 und hat das LG bestimmt die letzten

20 Jahre nicht benutzt geschweige davon etwas daran gemacht, war halt auch sehr gewissenhaft

wie ich es bin. Mache ein Ausdruck von der Seriennummer über Weihrauch seiner Datenbank

und hebe mir diese auf. Werde dann mal paar Probeschüsse machen und sehen was das LG drauf

hat. Hatte mir eben auch wegen meinen Nachbarn gedanken gemacht, kein gutes Verhältniss zu

denen, da ich ein so großes Grundstück bzw Garten habe. So wie ich die kenne oder sehe werden die

misch gleich anscheissen oder versuchen es, wenn sie sehen wenn ich mit einem LG im Garten schieße.

Daher wollte ich nur wissen ob das LG nicht mehr Energie hat, wie es haben darf. Ich lasse es mal

drauf ankommen.

Gruß Georg

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vor 3 Minuten schrieb jannis:

Du darfst dasLuftgewehr nicht im eigenen Garten benützen, auch wen es nicht WBK pflichtig ist , im eigenen Garten darfst du.nur ein Luftgewehr benutzen das ein F Kennzeichen hat.

 

 

Werde noch irre hier.  :shout: Wo bitte soll ich es dann nutzen ???

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vor 5 Minuten schrieb jannis:

Du darfst dasLuftgewehr nicht im eigenen Garten benützen, auch wen es nicht WBK pflichtig ist , im eigenen Garten darfst du.nur ein Luftgewehr benutzen das ein F Kennzeichen hat.

 

 

Wann soll denn der § 12 WaffG umgeschrieben worden sein? :huh: Der lautet doch...

Zitat

 

...

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, ...

 

 

Dein

Mausebaer :hi:
 

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 2 Minuten schrieb Mausebaer:

 

Wann soll den der § 12 WaffG umgeschrieben worden sein? Der lautet doch...

 

Dein

Mausebaer :hi:
2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehm

 

Weiss jetzt gar nicht mehr was ich machen soll.

 

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@georg23

  1. Ausdruck über das Herstellungsdatum zur Hand haben
  2. Ausdruck/Protokoll über die Geschwindigkeitsmessung zur Hand haben
  3. nur Schießen wenn die bösen Nachbarn nichts mit kriegen :closedeyes: oder nur zusammen mit dem besten Kollegen Deines Anwalts für Waffenrechtsangelegenheiten, wenn es die Nachbarn wirklich mitbekommen müssen. :teu38: 
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