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IGNORED

Luftgwehr


georg23

Empfohlene Beiträge

Hallo,

und erstmal einen schönen Gruß an alle Mitglieder in diesem Forum.

Bin seit heute auch Mitglied bei euch. Mein Name ist Georg und bin 52 Jahre

nur kurz zur Vorstellung. Habe auch schon eine erste Frage. Habe vor kurzem

von meinem Opa ein Luftgewehr vererbt bekommen da er leider verstarb.

Ich habe mich schon etwas umgehört, aber werde nicht schlau daraus.

Das Luftgwehr ist von Weihrauch mit der Modell-Bez. HW 35, Kal. 4,5

Ich kenne es von anderen Luftgewehren das meist oder fast immer

ein Zeichen mit dem Buchstaben F drauf steht, soll soviel ich weiss

soll es heissen das es frei ab 18 Jahren ist und jeder besitzen darf.

Ich habe das Luftgwehr genau unter die Lupe genommen und kann solch

einen Buchstaben nirgends finden. Es steht lediglich drauf, an einer Stelle

das es von Weihrauch ist, und an einer anderen Stelle HW 35 Kal. 4,5 und

noch weiter hinten eine denke mal Seriennummer. Darf ich damit in meinem Garten

auf Zielscheiben schiessen oder ist dies nicht erlaubt weil der Buchstabe F fehlt.

Mein Garten ist riesig und die Kugel wird das Gelände nicht verlassen.

Kann mir jemand hierbei helfen die Fragen zu beantworten, will kein

Ärger mit dem Gesetz haben. Wäre sehr Dankbar über eine Rückinfo.

MFG

Georg

 

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Willkommen Georg!

 

Ähm, wäre es nicht erst einmal sinnvoll, zu klären, ob Du vielleicht ein krimineller illegaler Waffenbesitzer bist? :shok:

  • Wenn Dein HW 35 vor 1970 gefertigt wurde, bist Du noch ein guter Staatsbürger, :wos_armee_044:
  • wenn es ab dem 01. Januar 1970 gefertigt wurde, bräuchtest Du eine Waffenbesitzkarte mit entsprechender staatlicher Erlaubnis zum Besitz des HW 35:fkr:

Wer außer dem Hersteller Dir noch sagen könnte, wann Dein Gewehr hergestellt wurde, weiß ich nicht. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

Wer außer dem Hersteller Dir noch sagen könnte, wann Dein Gewehr hergestellt wurde, weiß ich nicht. :closedeyes:

Wie sagte schon Louis XIV.?

 

Es ist ich!:D

@georg23: Nenn' doch mal die Seriennummer, kannst aus den letzten beiden Ziffer ruhig XX machen.

Bearbeitet von Olt d.R.
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Hallo Georg,

 

willkommen im Forum!

 

Es gibt von Weihrauch eine Datenbank, da kannst du mal versuchen, Deine Seriennummer zu finden:

 

Übersicht:  http://www.weihrauch-database.eu/

 

Für Dich interessant:  http://www.weihrauch-database.eu/thelist

 

Weihrauch selbst berechnet für die Recherche wohl 15 € wegen des Aufwandes, da lohnt es sich, in der Liste fündig zu werden (andererseits - wenn man in der Datenbank nicht fündig wird - lieber 15 € bezahlt als eine illegale Waffe zu haben).

 

Meine Vermutung: Alles im grünen Bereich!   :)

 

Viel Erfolg!

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Ach, so Ergänzung: vielleicht hätte ich schreiben sollen für Weihrauch, denn das ist keine offizielle HP von denen, sondern die eines holländischen Sammlers.

 

In diesem Artikel siehst Du ein Bild, wie das "F im Fünfeck" aussehen muß, damit die Waffe frei erwerbbar ist (und noch ein bißchen Rechtliches, auch zur DDR).

 

Hier ist auch eine Liste im .doc-Format, ich vermute, sie beruht auf der ersten, aber guggn kann man ja mal:   http://www.luchtbuks.net/index.php?showtopic=9859&st=225&p=373598&#entry373598

 

Und wenn Dich der Sport oder die Waffen ohnehin interessieren:

 

http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Portal

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vor 9 Stunden schrieb heletz:

Hallo Georg,

 

willkommen im Forum!

 

Es gibt von Weihrauch eine Datenbank, da kannst du mal versuchen, Deine Seriennummer zu finden:

 

Übersicht:  http://www.weihrauch-database.eu/

 

Für Dich interessant:  http://www.weihrauch-database.eu/thelist

 

Weihrauch selbst berechnet für die Recherche wohl 15 € wegen des Aufwandes, da lohnt es sich, in der Liste fündig zu werden (andererseits - wenn man in der Datenbank nicht fündig wird - lieber 15 € bezahlt als eine illegale Waffe zu haben).

 

Meine Vermutung: Alles im grünen Bereich!   :)

 

Viel Erfolg!

Hallo, habe mein Weihrauch HW 35 in der Datenbank gefunden.

Dort steht nachdem ich die Seriennummer eingegeben habe:

Date Your Weihrauch Product
Your Weihrauch product was probably manufactured in 1965.

LG Georg

 

 

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vor 27 Minuten schrieb georg23:

Hallo,

habe mal nachgesehen die Nummer lautet: 17594XX

Dann ist das Gewehr vor 1970 - meine HW35 hat die Nummer 3634XX und ist Baujahr 1971.:016:Deshalb ist meins auf WBK und nimmt im Schrank einen Platz weg.

Aber schießen im Garten, oder im Keller ist trotzdem nicht weil da eben die 7,5J Beschränkung gilt - Der Umbau bei Weihrauch inkl. F Stempel kostet glaub ich so um die 50 Euro, dann musst auch nicht extra auf eine zugelassene Schießstätte fahren.

Bearbeitet von Bobbel
vertippt
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vor 49 Minuten schrieb georg23:

Hallo, habe mein Weihrauch HW 35 in der Datenbank gefunden.

Dort steht nachdem ich die Seriennummer eingegeben habe:

Date Your Weihrauch Product
Your Weihrauch product was probably manufactured in 1965.

LG Georg

 

 

 

 

Na, sieht doch gut aus!

 

Jetzt könntest Du noch ein übriges tun und auf einen Schießstand oder zu eiem Büchenmacher gehen, um dort ein paar Diabolos über ein Chrony zu schießen .

 

Wenn dann so 230 m/s herauskommen ist alles im grünen Bereich, dann ist das Ding nicht stärker als erlaubt.

 

Hast Du schon einen Schießstand?

Bearbeitet von heletz
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vor 6 Minuten schrieb heletz:

 

 

Na, sieht doch gut aus!

 

Jetzt könntest Du noch ein übriges tun und auf einen Schießstand oder zu eiem Büchenmacher gehen, um dort ein paar Diabolos über ein Chrony zu schießen .

 

Wenn dann so 230 m/s herauskommen ist alles im grünen Bereich, dann ist das Ding nicht stärker als erlaubt.

 

Hast Du schon einen Schießstand?

Hey,

wieso soll es stärker als erlaubt sein wie du schreibst ??

Schießstand habe ich keinen, sitze leider durch Krankheit

zum Teil im Rollstuhl und kann nur noch paar meter mit

dem Rollator gehen.

LG

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vor 10 Minuten schrieb georg23:

Hey,

wieso soll es stärker als erlaubt sein wie du schreibst ??...

 

1. Weil es damals mit der Beschränkung auf 7,5 J noch nicht so genau genommen wurde

 

2. Weil der Erblasser (oder jemand anders) eine (stärkere) Exportfeder eingebaut haben könnte ... und das wäre dann böse ...

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vor 1 Minute schrieb heletz:

 

1. Weil es damals mit der Beschränkung auf 7,5 J noch nicht so genau genommen wurde

 

2. Weil der Erblasser (oder jemand anders) eine (stärkere) Exportfeder eingebaut haben könnte ... und das wäre dann böse ...

Und das kann ich leider nur auf einem Schießstand prüfen lassen ???

bzw über das schießen an einer Chrony was auch immer das ist.

Sorry das ich soviel frage bin aber neu auf dem Gebiet.

LG

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@georg23

 

OK,

bei einigen Schießständen ist das ein Problem aber in 97,9999% aller Schießstände, dürfte es kein wirkliches Problem sein, mit Rolli (egal welcher) auf den Stand zu kommen, wenn gerade ein Verein da ist. Schlimmsten Fall muss mal einer gefragt werden, ob er mal ein paar Leute fragt, die mit anfassen. M.E.n. war das nie ein Problem. Ernsthafter sind da Diskussionen über Vorteile wegen des Schießens im Sitzen bei Wettkämpfen. :dirol:

 

Wenn Du zu einem Schießstand kommst, kommst Du i.d.R. auf den Stand.

 

Die 7,5 Joule sind kein Naturgesetz. Luftgewehre werden in anderen Ländern immer noch zur Jagd genutzt und wurden auch mal militärisch geführt. Kein F im Fünfeck = keine relative Sicherheit, was Du da für ein HW 35 hast. Wenn erst eine amtliche Ermittlungsperson heraus findet, dass da mehr als 7,5 Joulchen herauskommen, weil Dich jemand anzeigte wegen des Schießens, ist die Kagge am dampfen.

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vor 2 Minuten schrieb Mausebaer:

@georg23

Wenn erst eine amtliche Ermittlungsperson heraus findet, dass da mehr als 7,5 Joulchen herauskommen, weil Dich jemand anzeigte wegen des Schießens, ist die Kagge am dampfen.

Wenn er das Teil als Erbstück bei sich ordnungsgemäß aufbewahrt und den Ausdruck der Datenbank daneben liegt wird jede Ermittlungsperson zufrieden sein, es sei denn man steht auf der "schwarzen Liste"!

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vor 5 Minuten schrieb georg23:

Und das kann ich leider nur auf einem Schießstand prüfen lassen ???

bzw über das schießen an einer Chrony was auch immer das ist.

...

 

 

Ein Geschwindigkeitsmeßgerät, ein Chronopgraph.

 

Wäre halt billiger als das Ding zu einem Beschußamt zu schicken und dann umbauen zu lassen.

 

 

 

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vor 10 Minuten schrieb heletz:

 

 

Ein Geschwindigkeitsmeßgerät, ein Chronopgraph.

 

Wäre halt billiger als das Ding zu einem Beschußamt zu schicken und dann umbauen zu lassen.

 

 

 

 

Na das ist ja mal cool, was es alles gibt. Danke für das Video.

Muss mich mal schlau machen ob auch jemand sowas zu Hause hat.

Ansonsten weiss ich auch nicht weiter. Oder besteht die möglichkeit

das ich in ein Waffengeschäft gehe und mir das dort prüfen lassen kann,

insofern die sowas haben. Habe auch Angst falls es auch stärker sein sollte wie

es darf das er dann die polizei oder sonst jemand anruft und ich es weggenommen

bekomme oder was meint ihr ??

LG

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vor 2 Stunden schrieb georg23:

 

Habe auch Angst falls es auch stärker sein sollte wie

es darf das er dann die polizei oder sonst jemand anruft und ich es weggenommen

bekomme oder was meint ihr ??

LG

Weggenommen wird nix weil eben Baujahr vor 1970:

Siehe Waffengesetz Ankage 2 - Waffenliste

>>>Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind; <<<

 

Aber mit "rumballern" auf z.B. eigenem Grundstück wäre es eben vorbei wenn die 7,5J überschritten werden:

Das ist im §12 Waffengesetz geregelt, das "Dürfen" ist die Ausnahme wenn die 7,5 eingehalten werden.

 

>>>(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)
mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,<<<

 

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vor 2 Minuten schrieb Bobbel:

Weggenommen wird nix weil eben Baujahr vor 1970:

Siehe Waffengesetz Ankage 2 - Waffenliste

>>>Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind; <<<

 

Aber mit "rumballern" auf z.B. eigenem Grundstück wäre es eben vorbei wenn die 7,5J überschritten werden:

Das ist im §12 Waffengesetz geregelt, das "Dürfen" ist die Ausnahme wenn die 7,5 eingehalten werden.

 

>>>(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)
mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,<<<

 

 

Hallo,

Danke für die ausführliche Aussagen der §. War sehr Interresant.

Muss ich mich jetzt nur noch drum Kümmern wer mir das messen

kann wieviel Joule ich bei dem Luftgewehr habe.

LG

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vor 3 Stunden schrieb georg23:

 

... Habe auch Angst falls es auch stärker sein sollte wie

es darf das er dann die polizei oder sonst jemand anruft und ich es weggenommen

bekomme oder was meint ihr ??

LG

 

1. Selbst wenn das Ding stärker wäre als jetzt erlaubt, wüßte es ja niemand (außer Dir)

 

2. Selbst wenn das Ding stärker wäre als jetzt erlaubt, könnte man es Dir gar nicht wegnehmen, da Herstelluing vor dem Stichtag (Bestandsschutz)

 

Mir geht es nur daraum, daß Du genau weißt, was Sache ist, sonst nix!

 

Lieber man weiß genau Bescheid, als daß andere einen übertölpeln können

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vor einer Stunde schrieb heletz:

 

1. Selbst wenn das Ding stärker wäre als jetzt erlaubt, wüßte es ja niemand (außer Dir)

 

2. Selbst wenn das Ding stärker wäre als jetzt erlaubt, könnte man es Dir gar nicht wegnehmen, da Herstelluing vor dem Stichtag (Bestandsschutz)

 

Mir geht es nur daraum, daß Du genau weißt, was Sache ist, sonst nix!

 

Lieber man weiß genau Bescheid, als daß andere einen übertölpeln können

 

Genau so sehe ich das auch, das ich genau weiß was ich habe.

Will nichts illegales oder dergleichen sonst stelle ich das Luftgewehr

weg oder Verkaufe es.

MFG

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So, wie es derzeit aussieht, ist da nix Illegales!

 

Brauchst Dir wohl keine Sorgen zu machen.

 

Aber es gibt in diesem lLnde äußerst nette Menschen, die andere gern "hinhängen", vor allem, weil sie selbst keine Ahnug haben.

 

Und für solche Fälle ist es gut, wenn man gegenüebr der Rennleitung argumentieren kann ...

 

Betreibst Du den Schießsport mit LG?

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vor 11 Stunden schrieb Bobbel:

Weggenommen wird nix weil eben Baujahr vor 1970:

Das würde ich so nicht unterschreiben, denn ich habe genug beschlagnahmte HW 35 auf den Tisch bekommen, denn die meisten PVB wissen ja nicht dass sie vor 1970 hergestellt wurden und stolpern über das fehlende "F", denn dass dieses vorhanden sein soll wurde ihnen ja eingeimpft!

Woher sollen sie denn dann auch das Herstellungsjahr kennen?

Nein, sie sind vor Ort nicht zur Recherche verpflichtet!

Von daher empfahl ich Georg23 ja auch den Ausdruck aus der Datenbank mit bei der "Pumpe" aufzubewahren.

 

P.S.:

Ich habe die Teile dann später immer wieder ausgehändigt, es sei denn mit ihnen wurden Straftaten begangen, das war aber selten der Fall.

In der Regel wurden sie aus Unkenntnis der Rechtslage vorsorglich mitgenommen.

Ist ja auch unschädlich, wenn das dann unverzüglich korrigiert wird.

 

Dies kann man dem PVB auch nicht anlasten, sondern den "Wirren" des WaffG, wo kaum noch einer durchsieht.

Bearbeitet von uwewittenburg
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