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IGNORED

Newsticker-EU Waffenrechtsverschärfung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hier ist mein neuester Brief:

 

Zitat

Dear ...,

after yesterday’s IMCO vote on Point 12B of the compromise amendments, I’m unsure about Category A7. I’m showing you five of my firearms, please let me know to which of these A7 applies:

 

Glock 17, centerfire semi-automatic pistol (current B1). Factory magazine: 17 or 19 rounds. Largest factory magazine: 33 rounds. Largest aftermarket magazine: 100 rounds.

 

Haenel SLB 2000, centerfire semi-automatic rifle (B4). Factory magazine: 2 or 10 rounds. Largest factory magazine: 10 rounds. Largest aftermarket magazine: None.

 

HK45, centerfire semi-automatic pistol (B1). Factory magazine: 10 rounds. Largest factory magazine: 10 rounds. Largest aftermarket magazine: None.

 

Schmeisser M5F (B4 or B7), centerfire semi-automatic rifle. Factory magazine: 2 or 10 or 30 rounds (Depending on state law). Largest factory magazine: 30 rounds. Largest aftermarket magazine: 100 rounds.

 

P08 “Luger”, historic/antique centerfire semi-automatic pistol (B1): Factory magazine: 8 rounds. Largest factory magazine: 32 rounds. Largest aftermarket magazine: 32 rounds.

 

Which of these firearms applies to the new category A7, which one’s stay in B1, B4 or B7?

Thank you very much in advance, with best regards

 

 

P.S. Please note that you cannot read these numbers from the weapons registry. There is no possibility to distinguish, if larger magazines are available or not. The factory magazine size is not known either.

 

 

 

 

Zitat

Sehr geehrter ...,

 

Nach der gestrigen Abstimmung in IMCO bin ich bei Punkt 12B sehr unsicher, was Kategorie A7 betrifft. Ich zeige Ihnen fünf meiner Sport- bzw. Jagdwaffen und würde Sie bitten, welche davon in Kategorie A7 fallen:

 

 

Glock 17, halbautomatische Pistole mit Zentralfeuerzündung (aktuell B1). Standardmagazin ab Werk: 17 oder 19 Patronen. Größtes Magazin vom Hersteller: 33 Patronen. Größtes Magazin von Dritthersteller: 100 Patronen.

 

Haenel SLB 2000, halbautomatische Büchse mit Zentralfeuerzündung (B4). Standardmagazin ab Werk: 2 oder 10 Patronen. Größtes Magazin vom Hersteller: 10 Patronen. Größtes Magazin von Dritthersteller: Keins.

 

HK45, halbautomatische Pistole mit Zentralfeuerzündung (B1). Standardmagazin ab Werk: 10 Patronen. Größtes Magazin vom Hersteller: 10 Patronen. Größtes Magazin von Dritthersteller: Keins.

 

Schmeisser M5F (B4 oder B7), halbautomatische Büchse mit Zentralfeuerzündung. Standardmagazin ab Werk: 2 oder 10 oder 30 Patronen (je nach Land). Größtes Magazin vom Hersteller: 30 Patronen. Größtes Magazin von Dritthersteller: 100 Patronen.

 

P08 “Luger”, historische halbautomatische Pistole mit Zentralfeuerzündung (B1): Standardmagazin ab Werk: 8 Patronen. Größtes Magazin vom Hersteller: 32 Patronen. Größtes Magazin von Dritthersteller: 32 Patronen.

 

 

Welche dieser Feuerwaffen fällt in die neue Kategorie A7, welche bleiben in B1, B4 oder B7?

 

Vielen Dank im Voraus, mit besten Grüßen



 
P.S.Bitte beachten Sie, dass die Magazinkapazitäten und Schusszahlen der Waffen nicht aus dem Nationalen Waffenregister ersichtlich sind.

 

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben

Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?

Wurde diese Stelle aus dem "Compromise Amendment" jetzt beschlossen oder nicht?

Finde mich im Abstimmungsrätsel nicht zurecht.

 

for a directive

Article 1 – paragraph 1 – point 6

Directive 91/477/EEC

Article 5 a (new) Text proposed by the Commission

Amendment

The following article is added:

Article 5 a (new)

Member States shall establish rules on the proper supervision of firearms and ammunition and rules on their proper storage in a secure way to minimise the risk of being accessed by an unauthorised person. When stored, firearms and ammunition for them shall not be readily accessible together. Supervision in this case shall mean that the person possessing the firearm or the ammunition has control over them during transport and use. The level of scrutiny for the storage arrangements shall correspond to the category of the firearm.

Geschrieben

Und schon kommen die Siegesmeldungen. Anscheinend haben die MEPs null Ahnung worüber sie abgestimmt haben. Kategorie B7 ist völlig irrelevant geworden, da nun alles mit Wechselmagazin automatisch in A7 landet.

 

Zitat

Sehr geehrter ...,


 ich möchte mich bei Ihnen für Ihr Schreiben zur Revision der Richtlinie 91/477/EWG „Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen“ bedanken.
 Bei der Begleitung dieser Richtlinie war es mir besonders wichtig, dass wir ein hohes Maß an Sicherheit erreichen und gleichzeitig Jäger und Sportschützen nicht kriminalisieren.
 In dieser Woche haben wir über diese Richtlinie im dafür zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) abgestimmt. Dabei ist es uns unter anderem gelungen, dass die Waffen der Kategorie B7 in der Kategorie B bleiben.
Viele weitere kritische Punkte konnten ebenfalls verbessert werden.
 Ich hoffe, dass ich Sie mit diesem Schreiben beruhigen kann.
 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

  Birgit Collin-Langen, MdEP

 

Geschrieben

Nach dem gestrigen Shitstorm ist FACE aufgewacht und kapiert, was Kategorie A7 bedeutet. Sie wollen es jetzt abklären...aber es ist halt etwas spät.

 

http://www.face.eu/sites/default/files/attachments/firearms_directive_imco_vote.pdf

 

Zitat

Regretfully the definition of certain semi-automatic rifles remains dependent on the possibility to hold removable magazines. FACE argued that no semi-automatic firearm should be moved to the category of prohibited weapons as they do not pose a particular risk for security. Redressing this situation will be FACE’s next priority.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die CDU/CSU hat offensichtliche die "Magazin eingesteckt"-Interpretation von A7 im Hinterkopf:

 

Zitat

3. Halbautomatische Waffen und Magazine, die bisher in Deutschland von Jägern und Sportschützen genutzt werden, sind auch weiterhin erlaubt.

Die halbautomatischen Waffen oder Magazine, die bisher bei der Jagd oder für den Schießsport in Deutschland eingesetzt wurden, können auch weiterhin verwendet werden. Eine Einschränkung für die Jagd oder den Schießsport konnten wir verhindern. Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein.

 

4. Museen und Sammler können weiterhin auch verbotene Waffen besitzen.

Wir haben erfolgreich durchgesetzt, auch für Sammler die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von verbotenen Waffen (Kategorie A) sicherzustellen.

 

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben

"Europarl TV" mit einer Selbstinszenierung der IMCO Berichterstatterin Vicky Ford. Auch mit deutschen Untertiteln (nichts für schwache Nerven)

http://www.europarltv.europa.eu/en/player.aspx?pid=2a1329cc-9aaf-45bd-acb8-a63f0152d656

 

dito Pressestatement aus der HP des Ausschusses

http://www.europarl.europa.eu/committees/en/imco/subject-files.html;jsessionid=C8E810A9BD288123484EE97307654811.node1?id=20160209CDT00521

Geschrieben
Der Druck auf Vicky Ford steigt. Wir gehen volles Risiko, aber viel zu verlieren haben wir nicht mehr. Wenn sie sich deswegen gegen uns wendet, sind wir wenigstens mit fliegenden Fahnen untergegangen. Hier ihre neueste Antwort auf unser FB-Page-Bombardement.
 
Zitat

Vicky Ford MEP: Please will you stop this - wait until the final EP text is available - it's not as you are saying but will take some time to get through the amendments into one text. Then if there are technical issues please let me know and I will see if I can sort out when negotiations open in the autumn. If you just want cross and angry then please don't pick on those of those who are trying to help make this better as it just makes it more difficult to get problems sorted. Thank you.

 
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Empty8sh:
Der Druck auf Vicky Ford steigt. Wir gehen volles Risiko, aber viel zu verlieren haben wir nicht mehr. Wenn sie sich deswegen gegen uns wendet, sind wir wenigstens mit fliegenden Fahnen untergegangen. Hier ihre neueste Antwort auf unser FB-Page-Bombardement.

 

Die Alte hat vielleicht Nerven! Nicht nur sie selber hat scheinbar eine Ahnung davon, über was der Ausschuss vorgestern abgestimmt hat, auch jeder andere Abgeordnete hat offenbar je nach Fraktion so seine ganz eigene Vorstellung vom Ergebnis!

http://www.tt.com/home/11756515-91/eu-parlamentsausschuss-für-verschärftes-waffenrecht.csp

 

Zitat

Von den Grünen meinte Jan Philipp Albrecht, es sei sinnvoll, psychologische Tests zur Bedingung für die Nutzung von Schusswaffen zu machen und die Berechtigung regelmäßig zu überprüfen. Strengere Regeln für die sichere Lagerung solcher Waffen und ein besserer Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der EU-Staaten seien positiv.

Die Abgeordneten haben laut Albrecht auch dafür gestimmt, die gefährlichsten halb-automatischen Feuerwaffen aus dem Verkehr zu ziehen. Schwab sagte, der Online-Verkauf von Waffen soll künftig strenger reguliert werden. Die Gefahr, die von Waffen, Waffenteilen oder Munition ausgehe, die von Privatpersonen übers Internet erworben werden können, „ist einfach zu groß“. Dieser Verbotsschritt sei richtig und die stärke die innere Sicherheit in der gesamten EU, so der CDU-Europamandatar.

Ebenso wie Albrecht zeigte sich Schwab erfreut, dass die Berechtigungsvoraussetzungen für Waffenbesitzkarten regelmäßig von den Behörden der EU-Staaten überprüft werden können. „Es kann keine Ewigkeitsgarantie für Waffenbesitzkarten geben“. ...

 

Geschrieben

Zur Magazinfrage, Aussage der Union:

 

Zitat

Den Satz den Sie unter Punkt 3.) ansprechen, ist in der Tat verschachtelt und teilweise missverständlich. Ich habe daher mit dem Büro des EVP-Koordinators im Binnenmarktausschuss telefoniert. Demzufolge konnte man, wie Sie sicher wissen, in Deutschland bislang Magazine frei erwerben und besitzen. Nach den von der Parlamentsberichterstatterin Vicky Ford vorgelegten Kompromissänderungsanträgen zum Kommissionsvorschlag sollen für Sportschützen künftig Magazine mit bis zu 20 Schuss weiter frei erwerblich sein. Aus dem Rat kam die Forderung nach 10 Schuss für halbautomatische Landwaffen. Nun müssen die anstehenden Verhandlungen mit Rat und Kommission und die darauffolgende Plenarabstimmung des EPs zeigen, ab wieviel Schuss ein eingeschränkter Verkauf gelten wird. Fest steht, dass sich an der gängigen Verkaufspraxis für Sportschützen und Jäger in Deutschland nichts ändern wird. Der Verkauf und Besitz von großen Magazinen (30 Schuss und mehr) wird, nach entsprechenden Übergangsfristen, ggf. nicht mehr erlaubt sein.

 

Geschrieben

Und das FWR schreibt gerade im Newsletter:

 

Zitat

Der Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen bleibt demnach solange unberührt, wie lediglich Magazine bis zu einer Kapazität von 20 Patronen eingeführt werden. Auch wurde kein Besitzverbot von größeren Magazinen  beschlossen, sodass hier nicht die befürchtete Kriminalisierung von Altbesitzern eintritt.

 

Geschrieben

Aktueller Newsletter des FWR:

Zitat

Europäischer Parlamentsausschuss "Binnenmarkt und Verbraucherschutz"/ IMCO positioniert sich zur Feuerwaffenrichtlinie

Nach der Europäischen Kommission und dem Rat der Innen und Justizminister hat sich gestern auch der zuständige Ausschuss des EU-Parlamentes "Binnenmarkt und Verbraucherschutz"/ IMCO zu den seit November veröffentlichten Änderungsplänen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie positioniert.

Zwar wird von uns als Interessenvertretern legaler Waffenbesitzer, -Herstellern und Händlern nach wie vor auf Schärfste kritisiert, mit Terroristen gleichgestellt zu werden und auch insgesamt bezweifelt,  dass eine Richtlinie des Binnenmarktes zur Terrorabwehr geeignet ist. Jedoch wurden durch den gestern tagenden Ausschuss und insbesondere durch dessen Vorsitzende, Vicky Ford, erstmals  Anmerkungen und Bedenken der seit Bekanntwerden der Vorschläge beständig beratenden Verbände aufgenommen und eingearbeitet.

Wie bereits der Beschluss des Rates beinhaltet der gestern abgestimmte Kompromissentwurf keine verpflichtenden medizinischen Tests oder Verbote von Selbstladewaffen der Kategorie B7 (Halbautomaten, die vollautomatischen Kriegswaffen ähnlich sehen). Der Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen bleibt demnach solange unberührt, wie lediglich Magazine bis zu einer Kapazität von 20 Patronen eingeführt werden. Auch wurde kein Besitzverbot von größeren Magazinen  beschlossen, sodass hier nicht die befürchtete Kriminalisierung von Altbesitzern eintritt. Letztlich enthält der Kompromiss auch eine große Zahl von Ausnahmen für Sportschützen und Sammler, die insgesamt vielen Belangen Rechnung tragen. Danach bleiben auch waffenrechtliche Erlaubnisse bestehen, solange die Erteilungsvoraussetzungen unverändert vorliegen. Die periodische Neuerteilung nach jeweils fünf Jahren ist damit vom Tisch.

Trotzdem enthält der gestrige Beschluss auch noch eine Vielzahl problematischer und  abklärungsbedürftiger Punkte, insbesondere im Bereich der Aufbewahrung, Kennzeichnung und des Onlinehandels.

Diese gilt es zunächst im Detail auszuwerten und dann im Rahmen des nun stattfinden parlamentarischen Abstimmungsprozesses und des anschließenden Trilogs mit Kommission, Rat und Parlament zu besprechen. Eine endgültige Entscheidung, welche Änderungen die EU-Feuerwaffenrichtlinie erhält, wird das EU-Parlament erst im November 2016 treffen. Wie schon in den letzten Monaten werden wir uns weiterhin für die Interessen unserer Mitglieder zusammen mit den großen europäischen Verbänden einsetzen und alles tun damit keine Regelungen geschaffen werden, die über die bestehenden strengen deutschen Vorgaben hinausgehen.

 

Geschrieben

Auch ProLegal äußert Zweifel in zwei Facebookposts:

 

Zitat

Während einige Kommentatoren in den Medien und sozialen Netzwerken schon unbegründeten Optimismus in Sachen EU-Feuerwaffenrichtlinie verbreiten, überrascht die Pressemeldung des Deutschen Jagdverbands durch ihre differenzierte Darstellung dre Sachlage. Fazit: Die EU-Kuh ist noch lange nicht vom Eis, sondern tanzt dort weiterhin Kasatschok.

 

https://www.facebook.com/prolegal.de/posts/1150714568332775

 

 

 

Zitat

Wer sich als legaler Waffenbesitzer jetzt entspannt zurücklegt, hat den Schuß noch nicht gehört: Von Entwarnung keine Spur. Fakt ist - der Binnenmarkt-Ausschuss des EU-Parlaments hat sich am Nachmittag des 13. 7. für ein verschärftes Waffenrecht entschieden, wobei die Abgeordneten über Teilstück für Teilstück der Kommissionsvorlage abstimmten. Über die "besonders gefährlichen" Halbautomaten schwebt damit weiterhin der Bann der A7-Klassifizierung. Denn noch ist nicht klar ist, ob der Wandel von der Kategorie B in die Anscheinswaffen-Verbotszone A7 bei Einsetzen eines größeren Magazins oder nur bei genereller Aufnahmemöglichkeit der Waffe in Kraft tritt. Auch die Psychotests und regelmäßige Bedürfnis-Überprüfung blieb unangefochten im neuen Maßnahmen-Katalog. Für prolegal nahm der stellvertretende Vorsitzende Reiner Assmann als Beobachter an der gestrigen Sitzung teil. Sein Bericht folgt noch. Im September sollen nun die weiteren Verhandlungen über den abschließenden Inhalt des neuen EU-Waffenrecht zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission folgen, so daß das neue Rahmenwerk bei Jahresende in Kraft treten kann und ab 2017 bindend für alle EU-Staaten wird. Bis dahin können noch diverse Änderungen und Verschärfungen erfolgen.

 

https://www.facebook.com/prolegal.de/posts/1148992395171659

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hatte nach dem Ratsbeschluss (10.06.) und IMCO-Beschluss (13.07) an diversesten Stellen nach einer Interpretation des Paragraphen A7 (Compromise Amendment 12B, b) zu Schusszahlen von Halbautomaten gefragt. Info: Es ist hier besonders wichtig, ob das aktuell eingesetzte Magazin oder die generelle Aufnahmemöglichkeit von größeren Magazinen die Kategorie ändert. Hier eine Zusammenstellung von Ausschnitten der wenigen Antworten, die angekommen sind:


 

Zitat

 

Vicky Ford (Facebook):
“Please will you stop this - wait until the final EP text is available - it's not as you are saying but will take some time to get through the amendments into one text.”

Europaparlament Kontaktstelle (Kontaktformular, Mail):
Standardbrief ohne Bezug auf meine Frage


 

Zitat

 

IMCO Pressestelle (Mail):
“For those details, please contact the Members of the European Parliament who agreed the wording of the compromise amendment.”

 

 

 

Zitat

MEP Andreas Schwab, CDU, Mitglied IMCO (E-Mail):
„Was die Einteilung einzelner Waffentypen in die Kategorien angeht, möchte ich Sie bitten, sich an das Bundesinnenministerium zu wenden.“

 

Zitat

Bundesinnenministerium Deutschland (Mail):
„Leider kann ich Ihrer Bitte um Präzisierung der einzelnen Vorschläge derzeit nicht entsprechen, da es sich bei dem genannten Dokument, wie eingangs bereits erwähnt, um eine Entwurfsfassung handelt, die weiterer Beratungen in den EU-Gremien bedarf. [...]Erst wenn das Änderungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen wurde, kann abschließend beurteilt werden, welcher Änderungsbedarf in Deutschland besteht.“

 

Zitat

Bundesinnenministerium Österreich (Mail):
„Es bleibt somit nicht nur der Abschluss dieser Arbeiten abzuwarten, sondern sind Auskünfte zur Auslegung der geänderten Richtlinie erst dann möglich, wenn deren endgültige Textfassung vorliegt.“

 

Von anderen MEPs kam bisher überhaupt keine Antwort oder ich wurde wieder mit Standardbriefen abgefüttert. Muss ich noch irgendwelche Kommentare dazu abgeben?

 

Ich habe schon FB-Kommentare dazu gelesen wie "Kafka: Das Urteil" oder "Der Hauptmann von Köpenick".

 

Beste Grüße
Empty8sh

Geschrieben (bearbeitet)

Der IMCO Ausschuss brachte gestern ein neue Pressemeldung. Konnte soweit in den Links nicht Neues entdecken,

Sehenswert ist uU. das "Extracts from the vote..." Video mit einem Ausschnitt von der Anstimmung.

 

Zitat

 

Control of the acquisition and possession of weapons: adoption of draft report

19-07-2016 - 16:18
 

IMCO debate on Control of the acquisition and possession of weapons

On 13 July, IMCO Members voted on the report on control of the acquisition and possession of weapons (Firearms Directive) and more than 900 amendments.The categories of firearms, including semi-automatics, the conditions of authorisation and safe storage, medical tests, deactivation standards and information exchange between member states are some of the issues tackled in the report.

 

 

PS: Weiter unten war auch noch was!!! Auch auf Deutsch!

 

 

Zitat

Latest press releases

Gun control: MEPs clarify licensing rules and safeguards

IMCO 13-07-2016 - 18:00
EU countries will have to introduce stronger controls on “blank-firing” guns, to prevent them being converted to fire live ammunition, under Internal Market Committee amendments, voted on Wednesday, to a draft update of the EU firearms directive. The changes approved by MEPs ensure that any firearm which has been converted to firing blanks continues to be covered by EU gun control rules. This closes a legal loophole which became evident in the aftermath of last year’s terrorist attacks in Paris. (Read more)

 

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+IM-PRESS+20160711IPR36757+0+DOC+XML+V0//DE

 

Zitat

Pressemitteilung

Waffenkontrolle: Abgeordnete stellen Regeln für Erwerb und Sicherheit auf

EU-Länder müssen künftig strengere Kontrollen bei Schreckschusswaffen einführen, um zu verhindern, dass diese zu scharfen Waffen umgewandelt werden. So sehen es die Änderungen des zuständigen Ausschusses für den Binnenmarkt vor, der über den Berichtsentwurf am Mittwoch abgestimmt hat.

Jegliche Waffen, die zu Schreckschusswaffen umgewandelt wurden, sollen weiterhin der EU-Feuerwaffenrichtlinie unterliegen. Damit werden Gesetzeslücken geschlossen, die nach den Terroranschlägen in Paris letztes Jahr deutlich wurden.

 

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 1991, zuletzt 2008 novelliert, regelt die Bedingungen unter denen Privatpersonen legal Feuerwaffen erwerben, besitzen oder in ein anderes EU-Land überführen können.

“Die von der Kommission vorgeschlagene Änderung der aktuellen Regelung hat öffentliche Bedenken hervorgerufen, dass auch gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger unter Beschuss kommen könnten. Der Binnenmarktausschuss des Parlaments hat versucht die vorgebrachten Bedenken der Bürger zu berücksichtigen, um sicherzugehen, dass Sportschützen, Jäger und Feldlager nicht unter die Räder kommen“, sagt die Berichterstatterin und Vorsitzende des Binnenmarktausschusses Vicky Ford (EKR, UK).

 

Kontrollen der Schreckschusswaffen

 

Die EU-Länder müssen stärkere Kontrollen der akustischen Schreckschusswaffen einführen, so die Europaabgeordneten. Durch die Änderungen des Ausschusses werden jegliche Waffen, die zu einer Schreckschusswaffe umgewandelt wurden, aufgrund der mit ihnen verbundenen Risiken weiterhin dem EU-Recht unterliegen.

Die Umwandlung dieser Waffen wird in vielen EU-Ländern als ein ernsthaftes Problem angesehen, laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments existieren zahlreiche dokumentierte Fälle. Bei dem Umgang mit diesen Waffen bestand eine Gesetzeslücke, die die Europaabgeordneten mit der Überarbeitung schließen wollen.

 

Unwiderrufliche Deaktivierung

 

Letzten November wurden europäische Standards eingeführt, die die endgültige Deaktivierung von Feuerwaffen regelt. Die technischen Details dieser Standards wurden vom Ausschusstext verdeutlicht.

 

Berücksichtigung der Bedenken gesetzestreuer Bürgerinnen und Bürger

 

Der Vorschlag der Kommission hätte viele Waffen, die von Jägern und Sportschützen legal benutzt werden, zu Waffen der „Kategorie A“ eingestuft und somit deren zivilen Gebrauch verboten. Der Text des Binnenmarktausschusses begrenzt Kategorie A auf Waffen mit besonderen Eigenschaften, wie semi-automatische Waffen, die ohne nachzuladen mehr als 21 Runden schießen können, Waffen mit einer eingebauten oder erweiterbaren Ladekapazität von über 20 Runden und bestimmte zusammenlegbare oder ausfahrbare Waffen.“Sportschützen hatten Bedenken über den Entwurf der Kommission, so dass der Text des Parlaments den Mitgliedstaaten vorschlägt bei Sportschützen eine Ausnahme zu machen, die Mitglieder eines anerkannten Sportschützenvereins sind, der an Wettbewerben teilnimmt“, erklärt Ford. Waffen mit 22 Patronen, die oftmals zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden, sind nicht betroffen (diese würden als genehmigungspflichtige Feuerwaffen in der „Kategorie B“ eingestuft werden).

Die Änderungen der Europaabgeordneten erlauben unter strengen Bedingungen auch Ausnahmen für Reservisten, Museen und Sammler.

 

Nationale Überwachungssysteme, Rückverfolgbarkeit und Informationsaustausch

 

Zur Ausstellung und Erneuerung von Genehmigungen stimmten die Europaabgeordneten der Schaffung eines „Überwachungssystems“ zu, das von den Mitgliedstaaten bestimmt werden soll. Einigkeit gab es auch bei neuen Bestimmungen zu Online- und Fernverkäufen. Die im Ausschusstext festgelegte Höchstdauer von fünfjährigen Waffenzertifikaten wird dabei die Staaten mit einem „fortdauernden“ Überwachungssystem nicht betreffen.

Alle Informationen, die für eine Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen notwendig sind, werden auf unbestimmte Zeit erfasst und autorisierten Behörden zugänglich gemacht. Die Europaabgeordneten fügten auch Regeln ein, die einen effizienteren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten notwendig machen.

 

Nächste Schritte

 

Der Ausschuss bewilligte die Entschließung mit 27 zu 10 Stimmen, bei einer Enthaltung. Über das Mandat die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat zu eröffnen wird nach der Sommerpause abgestimmt. Die Verhandlungsführer, angeführt von der Abgeordneten Ford, werden dann die Diskussion mit der slowakischen Ratspräsidentschaft beginnen.

 
REF: 20160711IPR36757

 

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb horidoman:

Der Vorschlag der Kommission hätte viele Waffen, die von Jägern und Sportschützen legal benutzt werden, zu Waffen der „Kategorie A“ eingestuft und somit deren zivilen Gebrauch verboten. Der Text des Binnenmarktausschusses begrenzt Kategorie A auf Waffen mit besonderen Eigenschaften, wie semi-automatische Waffen, die ohne nachzuladen mehr als 21 Runden schießen können, Waffen mit einer eingebauten oder erweiterbaren Ladekapazität von über 20 Runden und bestimmte zusammenlegbare oder ausfahrbare Waffen.“Sportschützen hatten Bedenken über den Entwurf der Kommission, so dass der Text des Parlaments den Mitgliedstaaten vorschlägt bei Sportschützen eine Ausnahme zu machen, die Mitglieder eines anerkannten Sportschützenvereins sind, der an Wettbewerben teilnimmt“, erklärt Ford. Waffen mit 22 Patronen, die oftmals zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden, sind nicht betroffen (diese würden als genehmigungspflichtige Feuerwaffen in der „Kategorie B“ eingestuft werden).

Die Änderungen der Europaabgeordneten erlauben unter strengen Bedingungen auch Ausnahmen für Reservisten, Museen und Sammler.

Um gottes Willen, wie kann man nur so viel Blödheit in eine einzige Übersetzung reinpacken???

Geschrieben

Herr Schwab aus dem IMCO-Ausschuss hat mir heute nochmal auf meine Rückfrage zur Interpretation des A7-Paragraphen eine etwas pampige Mail geschickt.


andreas.schwab@europarl.europa.eu
https://www.facebook.com/dr.andreas.schwab


 

Zitat

 

Seine Mail:

Sehr geehrter Herr ...,

 ich möchte erneut darauf hinweisen, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Richtlinie über Feuerwaffen noch nicht abgeschlossen ist. Eine Einteilung einzelner Waffentypen in die vorgegebenen Kategorien ist daher noch nicht abschließend möglich. Meine Einschätzung der Situation habe ich Ihnen bereits in meinem letzten Antwortschreiben ausführlich dargelegt. Zu einer Rechtsauskunft, wie Sie sie von mir verlangen, bin ich nicht befähigt und habe Sie bereits in meiner letzten Email an die verantwortliche Stelle verwiesen.

In jedem Fall möchte ich Sie bitten, sich in Zukunft in einem höflicheren Ton an mich und mein Büro zu wenden.
 
So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
 Ihr
Andreas Schwab

 

 

Zitat

 

Die Mail, auf die er sich bezogen hat:

Sehr geehrter Herr Schwab,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich hatte mich bereits an das Bundesinnenministerium gewendet. Vor einem Beschluss eines Gesetzes im Parlament verweigert das BMI jeglichen Kommentar.
Die IMCO Pressestelle verweigert ebenfalls jeglichen Kommentare und verweist auf die Europaabgeordneten als Ansprechpartner.
Als betroffener Bürger BESTEHE ich auf Auskunft über die Interpretation des von Ihnen mitbeschlossenen Gesetzes. Ich würde Sie deshalb nochmals um eine Interpretation bitten.
Bitte seien Sie sich bewusst, dass der Paragraph A7 das Diskussionsthema schlechthin in der Schützenlobby ist, v.a. in sozialen Medien und in Foren. Wir versuchen seit dem 10. Juni Infos über die Interpretation des Paragraphen zu bekommen.
Wundern Sie sich überhaupt nicht, warum die Bürger immer mehr die Nase voll von der EU haben. Sachen werden beschlossen ohne dass die späteren Auswirkungen transparent kommuniziert werden oder alternativ dass die MEPs überhaupt keine Ahnung von dem haben, was sie im Detail beschlossen haben.
Ich bitte Sie daher inständig, diesen Kreis zu durchbrechen und Informationen über den Paragraphen A7 zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen

 


 

Zitat


Meine sofortige Rückantwort auf obige Mail:

Sehr geehrter Herr Schwab,

ich war in keinster Weise unhöflich, sondern ich habe die Sachen direkt angesprochen.

Sie haben im IMCO über diesen Gesetzestext abgestimmt, anscheinend ohne jegliche Kenntnis darüber, was dieser Paragraph für Auswirkungen haben könnte. Ich wollte Sie freundlich darauf hinweisen, dass ein Problem ähnlich des BVerwG-Urteils auftreten könnte. Dies würde Jäger und Sportschützen sehr hart treffen.

Wenn ich als Wähler nicht vor der Abstimmung bzw. dem Beschluss eines Gesetzes auf Fehler hinweisen darf, dann haben wir ein völlig unterschiedliches Verständnis von Demokratie.

Ich fordere Sie deshalb abermals auf, im Europaparlament bzw. im IMCO auf diesen Missstand hinzuweisen und die Vorsitzende Vicky Ford um eine Klärung der Interpretation zu bitten. Vielen Dank!

Hochachtungsvoll

 


 

Geschrieben (bearbeitet)

Äh, sind das die beschlossenen Amendments:

https://www.bdsnet.de/downloads/12-07-2016_comp_firearms_final.pdf

?

Im BDS-Newsletter gefunden.

 

Daraus:

b) firearms which allow the firing of more
than 21 rounds without reloading, if a
loading device with a capacity exceeding
20 rounds is part of the firearm or is inserted into it;
Bearbeitet von Der Großkalibrige
Zitat eingefügt
Geschrieben

Wenn ich nichts übersehe wurde dieses  http://www.shootinguk.co.uk/firearms/open-letter-vicky-ford-mep-firearms-directive-73362  Statement von Frau Ford hier noch nicht reingestellt.

 

Ist schon merkwürdig, dass Frau Ford nach der Abstimmung  beim IPSC nachfragen muss um die Folgen der Abstimmung abzuschätzen.

Anscheinend gibt es dann noch eine Abstimmung im IMCO über die Frage, ob man denn überhaupt in den Trialog gehen soll.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb shooter2015:

Ist schon merkwürdig, dass Frau Ford nach der Abstimmung  beim IPSC nachfragen muss um die Folgen der Abstimmung abzuschätzen.

Anscheinend gibt es dann noch eine Abstimmung im IMCO über die Frage, ob man denn überhaupt in den Trialog gehen soll.

Ist einigermaßen aufschlussreich!

Die Dame hat offenbar selber den Überblick verloren, nachdem sie monatelang jedem das aufgequatscht hat, was er hören wollte. Jede Lüge erfordert bekanntlich zwei neue Lügen um die erste  aufrecht zu erhalten.

Jetzt kommen die Nachfragen und Urgenzen und der Trampel kennt sich selber nicht mehr aus.

Geschrieben

Rückmeldung von MEP Gahler, CDU Seeheim-Jugenheim

 

 

Zitat

Sehr geehrte Herr ...,

 

vor einigen Tagen hatten Sie uns eine Frage hinsichtlich der Novellierung der Feuerwaffenrichtlinie gestellt. Anbei übersenden wir Ihnen die Stellungnahme unseres Angeordneten Michael Gahler. Am 13. Juli hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über den Vorschlag abgestimmt und die teils überzogenen Vorstellungen der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie korrigiert. Vor allem konnten wir als CDU/CSU Änderungen im deutschen Recht so gut wie vollständig ausschließen und so Einschränkungen für Jäger und Sportschützen verhindern.

 

1. Wir konnten durchsetzen, dass es keine medizinischen Untersuchengen als Voraussetzung für die waffenrechtliche Erlaubnis geben wird, wie von der Kommission vorgeschlagen. Anlassbezogene medizinische Überprüfungen sollen hingegen, wie auch im geltenden deutschen Recht, möglich bleiben.

 

2. Wir konnten zudem sicherstellen, dass die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht auf fünf Jahre beschränkt wird. Mitgliedstaaten die, wie Deutschland, ein kontinuierliches Überwachungssystem eingerichtet haben, können auch künftig selbst über die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis entscheiden. In Deutschland werden Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen bereits jetzt in regelmäßigen Abständen erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Insofern besteht auch hier im deutschen Recht kein Änderungsbedarf.

 

3. Ebenso haben wir das Verbot halbautomatischer Waffen und Magazine, wie sie von Jägern und Sportschützen in Deutschland genutzt werden, erfolgreich verhindern können. Lediglich für den Erwerb von Magazinen wird künftig der Nachweis einer Erlaubnis für die entsprechende Waffe vorgelegt werden müssen.

 

4. Der Fernabsatz von Feuerwaffen, etwa über Online-Foren oder Anzeigen in Fachzeitschriften, bleibt auch weiterhin Privatpersonen zugänglich, wird jedoch künftig strengeren Auflagen unterliegen, die die genaue Überprüfung der Identität und Berechtigung des jeweiligen Käufers sicherstellen. Beim privaten Kauf und Verkauf bleibt es beim bewährten System, sofern die Übergabe des Produkts direkt erfolgt.

 

Als CDU/CSU haben wir uns sehr dafür eingesetzt, unnötige zusätzliche Belastungen für deutsche Jäger und Sportschützen zu verhindern. Mit dem abgestimmten Text ist uns das gelungen. Das deutsche Recht ermöglicht bereits jetzt einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von legalen Waffenbesitzern einerseits und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit andererseits. Die Überarbeitung der Richtlinie bietet die Möglichkeit, diesen fairen Ausgleich europaweit zu etablieren. Gemäß Ihrer Frage, dürfte besonders Punkt 3 für Sie relevant sein. Demnach wird von Parlament kein generelles Verbot halbautomatischer Waffen beabsichtigt, lediglich die tatsächliche Magazinkapazität soll begrenzt werden. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass eine abschließende Bewertung erst erfolgen kann, wenn der endgültige Entwurf vorliegt. Zudem können mögliche Änderungen und Konkretisierungen, wenn nötig, auch noch innerhalb der Beratungen im Plenum eigebracht werden. Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben.

 

Ihre CDU Seeheim-Jugenheim

 

Geschrieben
Sehr guter Kommentar in der heutigen Tagesschau:
 
Frage: Waffe (in München) war illegal, was bringen schärfere Gesetze?
 
Kommentarorin Marion von Haaren:
- Große Mehrheit findet "Verschärfungen bringen nichts"
- 5,6 Mio. legale vs. 15-20 Mio. illegale Waffen.
- Erklärung des Darknets
- Eingehen auf Dekowaffen und Deaktivierungsrichtlinien (deutsche vs. europäische Regelungen)
- Bessere Kontrolle von Dekowaffenhandel
 
Gast
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