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IGNORED

Vorderlader und "Modell vor 1871"


Gast

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"die komische 1871'er Regelung, die ohnehin kaum einer nachvollziehen kann."

Meine Meinung: von den 550 unteren Waffenbehörde maximal drei

"Es ist ohnehin nicht einzusehen, warum einschüssige Neufertigungen nun gefährlicher sein sollen, als neue Nachbauten bestehender alter Waffen."

Meine Meinung: Wenn diese Forderung fällt, dann gibt's eine Woge futuristischer, spaciger VL mit Skelettschaft usw. (Siehe die Folgen des Wegfalls des alten Anscheinsparagraphen). Ich will es nicht bewerten, aber das wäre realistisch.

Du könntest recht haben.

Allerdings geht es weniger um "Gefährlichkeit" wie manche hier glauben.

Mehr um juristische Selbstläufer.

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heletz, ich weiß nicht, was Du mit jur. Selbstläufer meinst.

Was bei einer waffenrechtl. Freigabe geschehen kann, haben wir vor Jahren durch die Handlungsweise von Beitler gesehen, da wurde dann schnell die Notbremse gezogen mit "Hülsenlänge unter 40 mm". Vielleicht hinkt das Beispiel ? Es gibt aber auch ältere Beispiele, z.B. Freigabe von Kurzwaffen, für die keine Munition mehr im Handel war. Oder: freie Erwerbbarkeit von Kurzwaffengriffstücken ....

Warum gab es in den 60er Jahren das Bundeswaffengesetz? War es, weil Sam Cummings Europa + ganz besonders Deutschland mit Weltkriegs-Repetierern überschwemmte + Fran....ia + die damals einzige Waffenzeitschrift den Markt anheizte ?

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heletz, ich weiß nicht, was Du mit jur. Selbstläufer meinst....

Gesetzliche Bestimmungen, die weitergeschleppt werden über die Jahrhunderte ohne daß sich noch jemand daran erinnern kann, warum sie einst eingeführt wurden.

...

Warum gab es in den 60er Jahren das Bundeswaffengesetz? ...

Weil nach dem Krieg die wichtigsten Dinge wie Beschäftigung für möglichst viele oder der Wiederaufbau bzw. die Integration der "Flichtlenge" (die Sudetendeutschen wurden "Bayerns fünfter Stamm") gestemmt waren und man sich dann daranmachte, die "Altlasten" anzugehen.

In Zeiten der Destabilisierung ist sowas fünftrangig, aber wenn das Leben wieder in vorhersehbaren Bahnen verläuft, dann kann ein souveräner europäischer Staat von einer bestimmten Zivilisationshöhe keine unbekannten Bestände von scharfen Waffen dulden.

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"die komische 1871'er Regelung, die ohnehin kaum einer nachvollziehen kann."

Meine Meinung: von den 550 unteren Waffenbehörde maximal drei

"Es ist ohnehin nicht einzusehen, warum einschüssige Neufertigungen nun gefährlicher sein sollen, als neue Nachbauten bestehender alter Waffen."

Meine Meinung: Wenn diese Forderung fällt, dann gibt's eine Woge futuristischer, spaciger VL mit Skelettschaft usw. (Siehe die Folgen des Wegfalls des alten Anscheinsparagraphen). Ich will es nicht bewerten, aber das wäre realistisch.

Gut, optisch wäre das eine Katastrophe. Zumal ich einen schwachen Magen habe.

Aber Nachteile für die innere Sicherheit??

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heletz, Du siehst das aber sehr tiefgründig + pülosofisch. Ich habe eher das Gefühl, als wäre in den 60er Jahren der Gesetzgeber (natürlich auch die Politiker) verblüfft über eine neue Entwicklung gewesen + hätte gemeint, im Interesse der inneren Sicherheit was tun zu müssen, natürlich (nicht so offenkundig) auch im Hinblick auf Wählerstimmen. Dass ganz besonders der trickreiche Handel dem Gesetzgeber Steilvorlagen gegeben hat (siehe Landmann, Altdeko usw.), ist eine Tatsache. Es werden sich die wenigsten daran erinnern, in welcher Weise die Deko-Änderungen bei der ersten Waffenbörse in Schwäbisch Hall durchgeführt waren. Eine Dreikantfeile zum Rückgängigmachen hat ausgereicht.

Dass sich heute damit Egun sein eigenes Grab schaufelt, ist für mich vorhersehbar, siehe "Unbrauchbarmachen" von 08-Griffstücken durch Schweißpunkt auf der Zuführrampe, Aufbohren von 5 Trommelbohrungen beim SP-Revolver, ehemals verbotene Patronen mit Bleikugel in der Hülse, Verkauf von ungecipten Patronen und nicht beschossenen Waffen durch Waffenhändler "privat" usw.

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... hätte gemeint, im Interesse der inneren Sicherheit was tun zu müssen, ...

So verkaufen es Politiker der Öffentlichkeit.

Aber diejenigen, die es formulieren und sagen "das und das muß rein" sind im wesentlichen Juristen aus den Ministerien.

Und die hatten z.B. in den 20er Jahren ihre Ausbildung bei denjenigen gemacht, die 1896/1899 das BGB fabriziert hatten ...

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