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IGNORED

Händler für Alfa Proj Carbine .357


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ui das schaut cool aus :) Bissle wie die Taurus Jugde Revolvergewehre.

Weiß jemand, in welche Kategorie das fällt? Selbstlader oder Repetierer? Grün oder Gelb?

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Ein Blick in die Anlage 1 hilft weiter.

2. Arten von Schusswaffen
2.1 Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird.
2.2 Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können. Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.

Geschrieben

Ein Blick in die Anlage 1 hilft weiter.

Das wAffenrecht ist halt handwerklich derartig bescheiden gemacht daß die Etatistenfraktion es selber nicht mehr versteht :traurig_16:

Geschrieben

Deswegen hab ich es auch mal vorsichtig formuliert, weil ich weder das Waffengesetz auswendig kenne, noch die Zeit hatte dort nachzuschauen.

Was man aber zweifelsfrei sagen kann, ist dass es sich bei dem blau hervorgehobenem Abschnitt um KW handelt und das der Karabiner um den es in der Frage geht eine LW ist.

In wie weit hier die selben Regularien gelten ist bei unserem Affengesetz nicht ganz klar.

Desweiteren, muß ich mir die Frage stellen, ob ihr Staatsgegner ein neues Schimpfwort gelernt habt und nun ganz stolz immer wieder benutzen müsst.

Schön langsam verliert dieses Wort bei so einem inflationärem Gebrauch seine Wirkung!

Geschrieben

Wo liest Du da etwas von Kurz- oder auch Langwaffe? Da geht es einfach um Double-Action-Revolver und Schusswaffe ohne Unterscheidung nach KW und LW. BTW, praktisch alle deutschsprachigen Versionen von Browsern ermöglichen eine Seitensuche mit Strg + f.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Per Definition ist es aber auch kein Repetierer, da nicht aus einem Magazin nachgeladen wird.

Bei egun werden sie oft für die gelbe WBK beworben.

Wenn mir ein Händler das Ding auf gelb einträgt und das Amt was dagegen hat, kann ich den Kauf immer noch rückgängig machen.

Geschrieben

Wo liest Du da etwas von Kurz- oder auch Langwaffe? Da geht es einfach um Double-Action-Revolver und Schusswaffe ohne Unterscheidung nach KW und LW.

Bärli, das hab ich da hinein interpretiert weil ein Revolver eine Kurzwaffe ist. Als Langwaffe würde das teil doch Revolverkarabiner heißen, oder?

Aber ich geb Dir Recht. Wahrscheinlich habe ich mich da getäuscht. Das passiert mir öfters.

Wärst du dann der Meinung, dass so ein Karabiner als Revolver eingetragen wird, wenn es ja im Waffengesetz keine Unterscheidung gibt?

Revolver wäre doch ganz klar grüne WBK mit Voreintrag?

Geschrieben

Per Definition ist es aber auch kein Repetierer, da nicht aus einem Magazin nachgeladen wird.

Bei egun werden sie oft für die gelbe WBK beworben.

Wenn mir ein Händler das Ding auf gelb einträgt und das Amt was dagegen hat, kann ich den Kauf immer noch rückgängig machen.

Auf Gelb gibt es doch sowie so nur mit einer genehmigten Disziplin.

Grün ist die Basisfarbe der WBK- rot und Gelb sind die Sonderlinge. Was nicht die gesetzlichen Bedingungen für die Sonderlingsbehandlung erfüllt, kommt auf grün.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

  1. Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen

    2.4 Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.

    ,
  2. von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

    2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

    sowie
  3. einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von
  4. mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
  1. nein
  2. nein
  3. nein
  4. nein

und nun? :hi:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Desweiteren, muß ich mir die Frage stellen, ob ihr Staatsgegner ein neues Schimpfwort gelernt habt und nun ganz stolz immer wieder benutzen müsst.

Schön langsam verliert dieses Wort bei so einem inflationärem Gebrauch seine Wirkung!

Ich halte mich Mitnichten für einen Staatsgegner. Aber ein Verwaltungsapparat, der meine verfassungsmäßigen Rechte permanent mit Füssen tritt muß nicht erwarten daß ich das auch noch geil finde. Z. B. meine freie Entfaltung der Persönlichkeit als beschnittener LWB, die abgeschaffte Unverletzlichkeit der Wohnung, das Fernmeldegeheimnis, Bankgeheimnis, abgeschaffte Pressefreiheit, Handhabung der Demonstrationsfreiheit und sonstiges mehr. Dein VP70Z

Geschrieben

Die Waffe ist kat c

Beleg?

Also es gibt welche die auf gelb eingetragen sind. Und es gibt Händler, die sie auf gelb verkaufen.

Frage ist, was unter Waffentyp vermerkt wird.

XWaffe kennt die "Revolverbüchse", allerdings als Kurzwaffe Kat. B.

...ja ich weiß, XWaffe ist nicht bindend und kein Gesetz, aber ein Hinweis.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann mir vorstellen, dass die Alfa Proj 357 ein Riesenhit im UK werden könnte.

Würde zusammen mit einer Tweedjacke nicht gerade schlecht ausschauen und wäre das näheste, was die in Sachen Selbstlader kriegen (.22er ausgenommen).

Sowas hier scheint im UK schon üblich zu sein:

Taurus-660x304.jpg

Abb.: Taurus 66 mit 12" (30cm) Lauf und Gegengewicht für 24" (60cm) Gesamtlänge, Langwaffe.

Beste Grüße

Empty8sh

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

die Rückmeldung von Tomas Cholova von AlfaProj bzgl. des Revolvergewehrs. Preis habe ich leider keine Information, habe deswegen nochmals rückgefragt. In Australien wird das Ding für 1360 AUD (umgerechnet 927€), in Canada für 750CAD (530€), in dem UK für 475£ (675€) und in Österreich für 895€ verkauft.

In Österreich fällt das Ding übrigens in Kategorie C.

Dear Sir,

thanks for your interest in our products we really much appreciate.
Unfortunately we haven´t any distributor for life firing guns in your
country at this moment and it isn´t allowed to send any gun or ammo to final
(private) customer to abroad . The possible way would be to get in touch
with any gun dealer or gunsmith in your neighbourhood and ask him to arrange
this gun for you.

Thanks for your comprehension, looking forward to hearing from you soon,
best regards,

Mgr. Tomas Cholava
ALFA-PROJ spol. s r.o.
branch office: Zabrdovicka 11
615 00 Brno
CZECH REPUBLIC
tel.: +420 519 790 916
mobil: +420 725 745 626
fax: +420 516 770 893

e-mail: tomas.cholava@alfa-proj.cz
www.alfa-proj.cz

Beste Grüße,

Empty8sh

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben

Die Kat.-Zuordnung entscheidet für Deutschland nur ob möglicherweise oder grundsätzlich WBK-pflichtig ("D" bis "B") oder gar grundsätzlich verboten für zivile Personen ("A"). Ob etwas auf eine "Gelbe" WBK erworben werden darf, entscheidet der Katalog des § 14 Abs. 4 WaffG i.V.m. mit dem Bedürfnis "Sport" und der Bedingung der Verbandszugehörigkeit.

Dein

Mausebaer

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